19.08.2019 Drucksache 6/7581Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 5. September 2019 Verwaltungskostenordnung im Zusammenhang mit der Verwahrung von Personaldokumenten sogenannter "Reichsbürger" und "Selbstverwalter" Die Kleine Anfrage 4002 vom 10. Juli 2019 hat folgenden Wortlaut: Am 2. April 2019 beschloss die Landesregierung die Änderung der Verwaltungskostenordnung unter an derem mit dem Ziel der Einführung einer sogenannten "Reichsbürgergebühr". Demnach können Meldeäm ter fortan für die Verwahrung von gültigen amtlichen Ausweisdokumenten von Reichsbürgern eine Tages gebühr von fünf Euro verlangen. Ich frage ich die Landesregierung: 1. In wie vielen Fällen kam es seit Inkrafttreten der Änderung der Verwaltungskostenordnung zu "Rückga ben" von amtlichen Ausweisdokumenten (bitte nach Art des Dokuments und Landkreis beziehungswei se kreisfreier Stadt gliedern)? 2. In welcher Höhe wurden dafür Gebühren erhoben? 3. Konnten die Gebührenschulden in allen Fällen vollstreckt werden? 4. Falls nein, was sind die Hinderungsgründe? 5. Wie bewertet die Landesregierung die Einführung einer Gebührenpflicht für oben genannte Fälle? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 16. August 2019 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Die Änderungsverordnung, mit der unter anderem eine neue Gebühr unter Nummer 13.1 der Anlage zu § 1 Satz 1 der Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Inneres und Kommunales eingeführt wurde ("Verwahrung von gültigen amtlichen Dokumenten"), wurde am 2. April 2019 vom Kabinett beschlossen, am 7. Juni 2019 im Gesetz und Verordnungsblatt verkündet (S. 141, 149) und trat am darauffolgenden Tag (8. Juni 2019) in Kraft. Zur Beantwortung der vorliegenden Anfrage wurden die Thüringer Pass und Personalausweisbehörden sowie die Meldebehörden auf dem Dienstweg abgefragt. K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Walk (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/7581 Zu 1.: Die Abfrage bei den Pass und Personalausweisbehörden sowie den Meldebehörden hat ergeben, dass seit Inkrafttreten der in der Vorbemerkung genannten Änderungsverordnung (8. Juni 2019) keine Rückga ben von gültigen amtlichen Dokumenten zu verzeichnen waren. Zu 2. bis 4.: Hinsichtlich der Antworten zu den Fragen 2 bis 4 wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Zu 5.: Die Gebühr soll einerseits den durch die Bearbeitung von Rückgabefällen entstehenden Verwaltungsauf wand decken. Zum anderen erhofft sich die Landesregierung, durch die Einführung dieser Gebühr Perso nen, zum Beispiel sogenannte Reichsbürger, Selbstverwalter, Germaniten oder ähnliche, von der Rückga be ihrer gültigen amtlichen Dokumente abzuhalten. Maier Minister Verwaltungskostenordnung im Zusammenhang mit der Verwahrung von Personaldokumenten sogenannter "Reichsbürger" und "Selbstverwalter" Ich frage ich die Landesregierung: Vorbemerkung: Zu 1.: Zu 2. bis 4.: Zu 5.: