20.08.2019 Drucksache 6/7582Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 11. September 2019 Folgen der Verschärfung des novellierten nationalen Düngerechts für die Thüringer Landwirte Die Kleine Anfrage 4018 vom 18. Juli 2019 hat folgenden Wortlaut: Das in Deutschland novellierte Düngerecht ist seit dem Jahr 2017 in Kraft. Ende Januar 2019 wurde eine offizielle Mitteilung der Bundesregierung mit einem verbindlichen Konzept zur Änderung der Düngeverordnung an die Europäische Kommission übermittelt. Darauf folgte Ende Februar ein innerhalb der Bundesregierung abgestimmter Rechtstext zur Anpassung der Düngeverordnung. Die Europäische Kommission sah jedoch weiteren Nachbesserungsbedarf. So forderte sie, gemäß verschiedener Verlautbarungen des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft, unter anderem die Ausdehnung der Sperrfristen auf Grünland und für Festmist sowie weitergehende Vorgaben für die Düngung von Flächen mit mehr als 15 Prozent Hangneigung. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Konsequenzen sowie positiven und negativen Änderungen hinsichtlich des Güllemanagements hat die Landesregierung durch die Änderung des nationalen Düngerechts erwartet? 2. Welche Konsequenzen sowie positiven und negativen Änderungen haben sich aus Sicht der Landesregierung seit der Novellierung des nationalen Düngerechts für die Thüringer Landwirte ergeben? 3. Ist es nach Kenntnis der Landesregierung durch die nun geltenden Vorgaben im nationalen Düngerecht zu einer Reduzierung von Tierbeständen bei den Thüringer Landwirten gekommen und wie werden sich nach Ansicht der Landesregierung die Tierbestände sowie das innerbetriebliche und das überbetriebliche Güllemanagement der Thüringer Landwirte vor dem Hintergrund des geltenden nationalen Düngerechts in den nächsten zehn Jahren entwickeln (bitte nach Tierarten aufschlüsseln)? 4. Mit welcher Strategie, auch unter Klimaschutzgesichtspunkten (Verkehrsaufwand, Güllemanagement, Nitratbelastung , Emissionen et cetera) wird die Landesregierung gegebenenfalls diesen Problemen Rechnung tragen? 5. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zur bisherigen praktischen Umsetzung des novellierten nationalen Düngerechts durch die Thüringer Landwirte und durch die zuständige Landesverwaltung, insbesondere vor dem Hintergrund der jüngsten Trockenperioden im Land? 6. Welche weiteren Änderungen im nationalen Düngerecht fordern derzeit nach Kenntnis der Landesregierung die zuständigen EU-Gremien, wie sehen diese inhaltlich aus und welche Auswirkungen hätten diese Änderungen für die Thüringer Landwirte? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Rudy (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/7582 7. In welcher Höhe wird die Landesregierung Investitionen in Lagerstätten, Maschinen und Geräten, die zu einer Emissionsminderung bei Wirtschaftsdüngern führen, im beschlossenen Haushalt für das Jahr 2020 fördern? 8. Wie hoch soll eine angemessene Mittelausstattung nach Ansicht der Landesregierung in den Haushaltsjahren 2021 und 2022 jeweils sein? 9. Welche konkreten Vorschläge hat die Landesregierung der Bundesregierung zur weiteren Novellierung der Düngeverordnung seit dem Jahr 2014 unterbreitet und welche konkreten Vorschläge beabsichtigt die Landesregierung der Bundesregierung zukünftig darzulegen? Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft hat die Kleine Anfrage namens der Landesre gierung mit Schreiben vom 19. August 2019 wie folgt beantwortet: Zu 1.: In Thüringen bestanden und bestehen im Zusammenhang mit dem Güllemanagement keine speziellen Probleme , weshalb auch keine gravierenden Änderungen zu erwarten sind. Zu 2.: Die Novellierung der Düngeverordnung führt in erster Linie zu einer verbesserten Steuerung der Düngung. Hintergrund ist die verpflichtende Einführung einer Düngebedarfsermittlung im Rahmen fruchtartenspezifischer Obergrenzen für die Stickstoffdüngung einschließlich deren detaillierter Aufzeichnung. Damit einhergehend hat sich der Dokumentationsaufwand für die Betriebe erhöht und gleichzeitig ist der Aufwand für die Verwaltung, insbesondere der Kontrollaufwand, gestiegen. Zu 3.: Die Landesregierung hat keine Kenntnis, dass unmittelbar auf Grund des novellierten Düngerechts Tierbestände abgebaut worden wären. Im Hinblick auf das Güllemanagement wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Zu 4.: Aus Sicht der Landesregierung ist eine spezifische Strategie nicht erforderlich. Auf die Antworten zu den Fragen 1 und 3 wird verwiesen. Zu 5.: Aus Sicht der Landesregierung sind in Hinblick auf die praktische Umsetzung gegenwärtig keine besonderen Probleme zu erkennen. Im Zusammenhang mit den Trockenperioden ist allerdings anzumerken, dass sich diese auf Grund der vorgeschriebenen Methodik auf die Düngebedarfsermittlung und die sich hieraus ergebende zulässige Höhe der Düngung auswirken. Zu 6.: Die Landeregierung ist an den gegenwärtig laufenden Gesprächen der Bundesregierung mit der Europäischen Kommission nicht beteiligt und kennt daher die konkreten Verhandlungsergebnisse nicht. Abschließende Informationen zu den vorgesehenen Änderungen im nationalen Düngerecht liegen bis heute nicht vor. Insofern können die Auswirkungen auf die Thüringer Landwirtschaft gegenwärtig nicht beurteilt werden. Zu 7.: Über das Förderprogramm "Investitionsförderung landwirtschaftlicher Unternehmen" (ILU) können Investitionen von landwirtschaftlichen Unternehmen in Lagerstätten, Maschinen und Geräte, die zu einer Emissionsminderung bei Lagerung und Ausbringung von Wirtschaftsdüngern führen, gefördert werden. Das Förderprogramm ILU ist Bestandteil des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum des Freistaats Thüringen in der Förderperiode 2014 bis 2020 und wird aus Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) sowie aus Bundes- und Landesmitteln (Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes") finanziert. Im Jahr 2020 steht für das ILU insgesamt ein Bewilligungsrahmen von rund 26 Millionen Euro für Investitionen in den Jahren 2020 bis 2023 zur Verfügung. Eine Plafondierung dieses Bewilligungsrahmens für spezielle Investitionen erfolgt nicht. 3 Drucksache 6/7582Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Zu 8.: Eine angemessene Mittelausstattung kann gegenwärtig nicht beziffert werden. Auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen. Zu 9.: Die Landesregierung ist regelmäßig an den Bund-Länder-Gesprächen beteiligt. Dabei wurden Vorschläge insbesondere zur Festlegung der N-Bedarfswerte und Steuerung der P-Düngung auf Basis der langjährigen Ergebnisse aus dem Thüringer Feldversuchswesen eingebracht. In der aktuellen Diskussion wurde durch Thüringen ein zwischen der Agrar- und Umweltverwaltung abgestimmter Alternativvorschlag im Zusammenhang mit einer N-Düngereduzierung um 20 Prozent in Gebieten mit Nitrat belasteten Grundwasserkörpern eingebracht. Hier soll die Möglichkeit eröffnet werden, dass Landwirte bei Nachweis eines von der Bodenart abhängigen maximalen Nmin-Wertes im Boden (0-60 Zentimeter Tiefe) zu Vegetationsende im Folgejahr von der 20-Prozent-Düngereduktion befreit werden. Keller Ministerin Folgen der Verschärfung des novellierten nationalen Düngerechts für die Thürin-ger Landwirte Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: Zu 8.: Zu 9.: