20.08.2019 Drucksache 6/7583Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 11. September 2019 Förderung der Technischen Universität Ilmenau (TU Ilmenau) Die Kleine Anfrage 3992 vom 5. Juli 2019 hat folgenden Wortlaut: Die TU Ilmenau ist die einzige Technische Universität in Thüringen und somit das Aushängeschild für technische Forschung und Innovation unseres Freistaats. Seit Jahren gehen die Studentenzahlen an der TU Ilmenau allerdings zurück. Für die Universität ist es eine große Herausforderung, sich national gegen andere große Forschungsstandorte zur Gewinnung neuer Studenten durchzusetzen. Wird die Tatsache in Betracht gezogen, dass in den nächsten Jahren eine neue Technische Universität in Nürnberg errichtet wird, wird die Lage in Ilmenau zusätzlich schwieriger. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung seit dem Jahr 2014 ergriffen, um Studenten aus anderen Bundesländern für ein Studium in Thüringen zu gewinnen? 2. Wie haben sich die finanziellen Zuweisungen durch den Freistaat an die TU Ilmenau seit dem Jahr 2014 entwickelt (bitte nach Jahren auflisten)? 3. Welche speziellen Zuweisungen hat der Freistaat der Technischen Universität als einzige Einrichtung dieser Art in Thüringen zukommen lassen? 4. Wie viele Finanzmittel musste die Technische Universität aufgrund rückläufiger Studentenzahlen an das Land seit dem Jahr 2014 zurückzahlen? 5. Welche Möglichkeiten bestehen, die Rückzahlungen bei Nichterreichen der prognostizierten Studentenzahlen auszusetzen? 6. Welche zusätzlichen Investitionen plant der Freistaat in den Hochschulstandort Ilmenau, um diesen gegen die Herausforderung neuer Hochschulmitbewerber in Nürnberg zu wappnen? 7. Welches Budget steht der TU Ilmenau zur Verfügung, um sich außerhalb Thüringens professionell zu vermarkten? 8. Welche Maßnahmen in welchem Zeitraum beabsichtigt die Landesregierung zu ergreifen, um die Studentenzahlen zu verbessern und dem aktuellen Trend entgegenzuwirken? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Bühl (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/7583 Das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 16. August 2019 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Im Rahmen der Thüringer Programme zur Umsetzung des Hochschulpaktes 2020 (HSP 2020) in den Jahren 2012 bis 2020 wurden beziehungsweise werden den Hochschulen jährlich Mittel in Höhe von insgesamt 1,7 Millionen Euro für eigene Marketingaktivitäten zur Verfügung gestellt. Zusätzlich stehen jährlich 300.000 Euro für gemeinsame Marketingmaßnahmen der Thüringer Hochschulen und des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft (TMWWDG) zur Verfügung. Die HSP 2020-Mittel sollen auch für die Gewinnung von Studierenden aus anderen Ländern eingesetzt werden. Darüber hinaus wird das Marketing der Hochschulen seit 2015 ergänzt und verstärkt durch eine Studierendenkampagne des Landes. Ziel dieser Kampagne ist es vor allem, Aufmerksamkeit zu erzeugen und so die Sichtbarkeit des Studienstandorts Thüringen zu erhöhen. Im Jahr 2015 wurde unter dem Claim: "Läuft bei uns" - das Campus Duell, in den Jahren 2016 bis 2018 unter dem Claim: "#WasGehtThueringen" und im Jahr 2019 unter dem Claim "#ZeigsMirThüringen" die Thüringer Hochschullandschaft insbesondere durch die Einbeziehung von Influencern und die Internetplattform YouTube beworben. Inhalt war immer die Darstellung und damit Bewerbung eines Hochschulstandortes aus Sicht eines Influencers. Dadurch wurden erhebliche Reichweiten erzielt und potentielle Studienanfänger angesprochen. Flankiert wurden die Maßnahmen durch die Schaltung von Online-Anzeigen. Zu 2.: Das TMWWDG stellte beziehungsweise stellt basierend auf den Festlegungen der jeweils gültigen Rahmenvereinbarung und im Ergebnis der Verhandlungen zu den Ziel- und Leistungsvereinbarungen der TU Ilmenau Landesmittel im Rahmen eines Globalbudgets zur Verfügung. Die Höhe der Finanzierung orientiert sich dabei an den gemäß § 5 Thüringer Hochschulgesetz zu erfüllenden Aufgaben sowie den mit der TU Ilmenau vereinbarten Zielen und zu erbringenden Leistungen. Die Entwicklung stellt sich im Zeitraum 2014 bis 2019 wie folgt dar (Angaben in Euro): Jahr 2014 2015 2016* 2017* 2018* 2019* Landesmittel des Vereinbarungsbudgets zuzüglich Strategie- und Innovationsbudget 60.720.000 59.773.000 60.308.000 62.424.000 65.428.000 69.718.000 * unter Berücksichtigung der Versorgungsausgaben Darüber hinaus stellte beziehungsweise stellt das TMWWDG der TU Ilmenau gemäß den Festlegungen des Thüringer Programms zur Umsetzung des Hochschulpaktes 2020 ergänzende Zuweisungen aus den Bundesmitteln wie folgt zur Verfügung (Angaben in Euro): Jahr 2014* 2015* 2016* 2017* 2018* 2019* Bundesmittel aus dem HSP 2020 4.102.000 7.700.000 5.229.000 4.675.000 3.778.000 4.428.000 * Angaben inclusive Investitionsmittel Zu 3.: Das TMWWDG fördert - zusätzlich zu den Mitteln im Globalbudget der Hochschulen - entsprechend den Festlegungen in der Rahmenvereinbarung IV besondere Projekte und Maßnahmen der Thüringer Hochschulen mit Mitteln aus dem Strategie- und Innovationsbudget. Die Mittel werden insbesondere eingesetzt für die Unterstützung von Vorhaben, die einen Beitrag zur überregionalen Sichtbarkeit der Hochschule und des Freistaats Thüringen leisten. Für die Laufzeit der Rahmenvereinbarung IV wurden beziehungsweise werden der TU Ilmenau aus dem Strategie- und Innovationsbudget insgesamt mindestens 3.911.300 Euro für innovative Maßnahmen beziehungsweise Projekte, die die regionale und überregionale Sichtbarkeit der Hochschule erhöhen sollen, zugewiesen. Die Aufteilung dieser zusätzlichen Mittel auf die Jahre 2016 bis 2020 ist der folgenden Tabelle zu entnehmen (Angaben in Euro): Jahr 2016 2017 2018 2019* 2020* Summe Zuweisung für eigene Projekte 62.500 179.000 208.547 865.753 530.500 1.846.300 Zuweisung an TU Ilmenau als federführende/koordinierende Hochschule 670.050 729.950 665.000 2.065.000 * Plan 3 Drucksache 6/7583Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Zu 4.: Die TU Ilmenau musste seit dem Jahr 2014 keine Finanzmittel wegen rückläufiger Studierendenzahlen an das Land zurückzahlen. Zu 5.: Das Nichterreichen von prognostizieren Studierendenzahlen ist bei keiner Thüringer Hochschule mit einer Rückzahlungsverpflichtung verknüpft. Gemäß Abschnitt VII. Nr. 5 der aktuellen Ziel- und Leistungsvereinbarungen sind von einer Hochschule bei Nichterreichen eines vereinbarten Ziels die dafür ausschlaggebenden Gründe anzugeben. Die Hochschule hat nachzuweisen, dass sie notwendige und geeignete Handlungen zur Zielerreichung vorgenommen hat. Soweit ein Ziel aus von der Hochschule nicht zu vertretenden Gründen nicht erreicht worden ist, kann das Ministerium auf die Rückforderung beziehungsweise Verrechnung bereits zugewiesener Mittel verzichten. Zu 6.: Das Land plant keine im Zusammenhang mit der geplanten Errichtung einer Technischen Universität am Standort Nürnberg stehenden zusätzlichen Investitionen am Hochschulstandort Ilmenau. Das Land stattet die Hochschulen des Landes und damit auch die TU Ilmenau bedarfsgerecht mit Finanzmitteln, Personal und Infrastruktur aus, damit sie sich erfolgreich im Wettbewerb der tertiären Bildungseinrichtungen behaupten können. Zu 7.: Der TU Ilmenau stehen grundsätzlich sämtliche Landesmittel ihres Globalbudgets zur Erfüllung ihrer Aufgaben zur Verfügung; die Hochschule entscheidet eigenverantwortlich, welchen Teil dieser Mittel sie für ihre Vermarktung außerhalb Thüringens einsetzt. Darüber hinaus erhält die Hochschule zweckgebunden für Marketingmaßnahmen aus HSP 2020-Mitteln jährlich 188.888,88 Euro. Zu 8.: Die Landesregierung hat die Aufgabe, die Rahmenbedingungen für die Hochschulen zu schaffen, damit diese die ihnen obliegenden Aufgaben in Lehre, Forschung, Studium und Weiterbildung gut erfüllen können . Dieser Aufgabe kommt das Land seit Jahren sehr erfolgreich nach - und wird dies auch in Zukunft tun. Mit den Leitlinien zur Hochschulentwicklung in Thüringen bis 2025, der aktuellen Rahmenvereinbarung IV sowie den abgeschlossenen Ziel- und Leistungsvereinbarungen zwischen dem TMWWDG und den zehn Hochschulen des Landes liegen die Planungs- und Steuerungsinstrumente vor, die die Sicherung und den Ausbau der Leistungsfähigkeit der Hochschulen in Thüringen gewährleisten und den Hochschulen die erforderliche Planungssicherheit geben. Dadurch werden die Hochschulen in die Lage versetzt, auch in Zukunft sehr gute Studienbedingungen vorzuhalten und ein attraktives Fächerspektrum anzubieten. Darüber hinaus unterstützt das Land die Hochschulen auch weiterhin durch zentrale Marketingmaßnahmen in der Werbung für den Hochschulstandort Thüringen. Alle Hochschulen erhalten zudem Mittel aus dem HSP 2020, um gezielte Maßnahmen zur Studierendenwerbung auf den Weg zu bringen. Ein attraktives studentisches Umfeld am Hochschulstandort, eine gute Willkommenskultur und gute Kontakte in die regional, national oder international agierenden Wirtschaftsunternehmen sowie öffentlichen Einrichtungen im Umfeld eines Hochschulstandortes sind inzwischen wichtige Standortfaktoren, die bei der Wahl für einen Studienort bei den Studienanfängern eine entscheidende Rolle spielen. Hier ist der Wettbewerb um die Studienanfänger unter den Bundesländern und Städten inzwischen groß. Die einzelnen Hochschulen müssen sich jedoch auch mit den ihnen gegebenen Möglichkeiten aktiv um Studieninteressierte bemühen , um einem trotz der sehr guten finanziellen und personellen Ausstattung eingetretenen Rückgang an Studienanfänger- und Studierendenzahlen entgegenzuwirken. Tiefensee Minister Förderung der Technischen Universität Ilmenau (TU Ilmenau) Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: Zu 8.: