21.08.2019 Drucksache 6/7591Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 12. September 2019 Standort touristisches Hinweisschild "Residenzschloss Heidecksburg Rudolstadt" an der Autobahn (A) 71 Die Kleine Anfrage 3969 vom 28. Juni 2019 hat folgenden Wortlaut: An der A 71 (Fahrtrichtung Sangerhausen) zwischen den Anschlussstellen "Stadtilm" und "Arnstadt Süd" be findet sich ein touristisches Hinweisschild zum "Residenzschloss Heidecksburg Rudolstadt". Mit der Freiga be der Bundesstraße 90n und deren Anschluss an die A 71 hat sich die straßengebundene Anbindung von Rudolstadt an die A 71 erheblich geändert. Die Hauptanbindung hat sich von der Anschlussstelle "Arnstadt Süd" an die Anschlussstelle "Stadtilm" verlagert. Damit ist der jetzige Standort des nachgefragten touristi schen Hinweisschildes nach meiner Einschätzung nicht mehr zeitgemäß. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie wird der jetzige Standort des nachgefragten touristischen Hinweisschildes an der A 71 begründet? 2. Welche Hinweise von welchen Behörden und/oder Privatpersonen gab es seit der Freigabe der An schlussstelle "Stadtilm" zum jetzigen Standort des nachgefragten touristischen Hinweisschildes und wie und mit welchem Ergebnis wurden diese Hinweise bearbeitet? 3. Ist ein anderer Standort für das nachgefragte touristische Hinweisschild an der A 71 geplant? Wenn ja, wann und wenn nein, weshalb nicht? 4. Welche Landes- und Kommunalbehörden sind bei der Entscheidung zum Standort touristischer Hin weisschilder wie zu beteiligen? Wie war der Beteiligungsprozess beim nachgefragten touristischen Hin weisschild? Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 20. August 2019 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Der aktuelle Standort entspricht der von der zuständigen Straßenverkehrsbehörde für Autobahnen - dem Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV) erlassenen verkehrsrechtlichen Anordnung vom 23. No vember 2009 und erfolgte auf Antrag des Landratsamtes Saalfeld-Rudolstadt. K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Kuschel (DIE LINKE) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/7591 Zu 2.: Konkrete Nachfragen zu diesem Hinweisschild gab es nicht. Allerdings lag dem Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr eine allgemeine Nachfrage nach einer Anpassung der touristischen Beschilderungen in diesem Bereich der A 71 nach Inbetriebnahme der Anschlussstelle Stadtilm vor. Zu 3.: Durch die Inbetriebnahme der Anschlussstelle Stadtilm sind auch die touristischen Unterrichtungstafeln der benachbarten Anschlussstellen Arnstadt-Süd und Ilmenau-West betroffen und zu betrachten. Es handelt sich dabei um insgesamt sechs touristische Einrichtungen. Das zuständige Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr hat diesbezüglich die betroffenen Antragsteller zur Übermittlung der notwendigen Unterlagen (Fragebögen zur Bewertung touristischer Einrichtungen für vorhandene und neu beantragte Standorte von Zeichen 386.3 StraßenverkehrsOrdnung StVO [touris tische Unterrichtungstafeln an Autobahnen nach der StraßenverkehrsOrdnung]) aufgefordert und wertet diese momentan aus. Im Anschluss an diese Auswertung ist für die nachgefragte Unterrichtungstafel ein anderer Standort geplant. Eine Umsetzung ist bis Ende des Jahres avisiert, sofern die notwendige Mitwir kung der Antragsteller vorliegt. Zu 4.: Die Anordnung von touristischen Unterrichtungstafeln erfolgt gemäß §§ 44 und 45 StVO und den Richtlini en für die touristische Beschilderung (RtB 2008), insbesondere unter Beachtung der Verwaltungsvorschrift zur Anwendung von Richtlinien des Bundes für die Thüringer Straßenverkehrsbehörden und zum Vollzug der Straßenverkehrs-Ordnung. Danach ist für das Zeichen 386.3 StVO durch die zuständige Straßenver kehrsbehörde (hier: TLBV, Straßenverkehrsbehörde für Autobahnen) die Zustimmung der höheren Verwal tungsbehörde (Thüringer Landesverwaltungsamt) einzuholen. Nach erfolgter Zustimmung können von Sei ten des Thüringer Landesamts für Bau und Verkehr die erforderlichen verkehrsrechtlichen Anordnungen erlassen und die Verkehrszeichen errichtet werden. Für die Genehmigung des aktuellen Standorts der Unterrichtungstafel war seinerzeit die Thüringer Touris mus GmbH mit der Auswertung und Festlegung der Kategorie der touristischen Beschilderung beauftragt. Das Ergebnis wurde dem Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr mitgeteilt, welches die verkehrsrecht liche Anordnung erstellte. Keller Ministerin Standort touristisches Hinweisschild "Residenzschloss Heidecksburg Rudolstadt" an der Autobahn (A) 71 Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: