21.08.2019 Drucksache 6/7594Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 13. September 2019 Situation der Hebammen in Thüringen Die Kleine Anfrage 3994 vom 9. Juli 2019 hat folgenden Wortlaut: Die Zukunft der Menschheit wird immer wieder mit der Geburt von Kindern beginnen. Deshalb ist es wichtig , einen wachsamen Blick auf die Situation der Hebammen zu haben, die Frauen vor, während und auch über die Geburt hinaus begleiten, beraten und sie unterstützen. Die Fraktion der CDU hat aus diesem Grund bereits im Jahr 2015 einen Antrag in den Thüringer Landtag eingereicht (Drucksache 6/1094), der schließlich mit Änderungen auch angenommen wurde. Ich frage die Landesregierung: 1. Mit welchen Mitteln und auf welche Weise unterstützt die Landesregierung die Geburtshäuser im Freistaat ? Welche Mittel sind tatsächlich abgeflossen (bitte auflisten nach Jahren seit dem Jahr 2013)? 2. Auf welche Weise plant die Landesregierung, Geburtshäuser im Freistaat in Zukunft zu unterstützen? Ist eine Förderrichtlinie in Planung? 3. Wie ist der Stand der Überarbeitung der Richtlinien für ärztliches Klinikpersonal im Rahmen der Geburtshilfe ? 4. Welche Geburts- und Kinderkliniken in Thüringen haben bereits das Zertifikat "babyfreundlich" erhalten? 5. Was tut die Landesregierung, um das Berufsbild der Hebamme zu stärken? 6. Wie erfolgt die Befassung mit dem Thema "Geburt" im Biologieunterricht? 7. Welche Standorte will die Landesregierung für das Hebammenstudium erhalten? 8. Wie soll das Hebammenstudium in Zukunft aussehen? In welchem Zeitraum und wie soll der Übergang gestaltet werden? Wie plant die Landesregierung das Lehrpersonal an der Hochschule zu besetzen? Wann soll der letzte Jahrgang Hebammen an der Marie-Elise-Kayser Schule mit der Ausbildung beginnen? 9. Ist die Möglichkeit eines nachträglichen Titelerwerbs für altrechtlich ausgebildete Hebammen in Planung? K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Meißner (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/7594 Das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 21. August 2019 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Thüringen verfügt über insgesamt drei Geburtshäuser in Erfurt, Gera und Jena. Seit dem Jahr 2013 ist das Geburtshaus Erfurt - Bewusste Geburt und Elternschaft e.V. im Rahmen von Familienbildungsmaßnahmen durch die Stiftung FamilienSinn entsprechend der Verordnung zur Durchführung des Thüringer Familienförderungssicherungsgesetzes (ThürFamFöSiGDVO) vom 28. März 2013 wie folgt unterstützt worden: Jahr bewilligte Mittel in Euro Maßnahme 2013 13.900 Projektförderung für 19 Familienbildungsmaßnahmen 2014 13.670 Projektförderung für 26 Familienbildungsmaßnahmen 2015 16.250 Projektförderung für 7 Familienbildungsmaßnahmen 2016 15.945 Projektförderung für 7 Familienbildungsmaßnahmen 2017 13.987 Projektförderung für 6 Familienbildungsmaßnahmen 2018 15.364 Projektförderung für 3 Familienbildungsmaßnahmen Die dem Erfurter Geburtshaus bewilligten Mittel wurden vollständig abgerufen und auch fast vollständig verbraucht . Im Rahmen der Verwendungsnachweisprüfung für das Jahr 2018 wurden nicht verbrauchte Mittel in Höhe vom 6.719,20 Euro zurückgezahlt. Für das Jahr 2019 erhält das Geburtshaus Erfurt über die Stadt Erfurt aus dem Landesprogramm "Solidarisches Zusammenleben der Generationen" (LSZ) im Rahmen der Bestandsförderung eine Förderung in Höhe vom 15.364 Euro. Die Geburtshäuser Gera und Jena haben keinen entsprechenden Antrag gestellt. Zu 2.: Die Sicherstellung einer bedarfs- und qualitätsgerechten Versorgung mit Hebammenleistungen ist ein besonderes Anliegen der Thüringer Landesregierung. Vor diesem Hintergrund wurden für die institutionelle Förderung der Geburtshäuser Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 500.000 Euro in den Landeshaushalt 2020 eingestellt. Eine Förderrichtlinie ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht geplant. Zudem können über das LSZ seit 2019 Maßnahmen von Geburtshäusern gefördert werden. Das LSZ wurde zum 1. Januar 2019 in den Landkreisen und kreisfreien Städten mithilfe eines 3-Stufenmodells eingeführt . Hierdurch ist gewährleistet, dass alle Landkreise und kreisfreien Städte, entsprechend ihrer Voraussetzungen , an dem LSZ teilnehmen können. Zu 3.: Es wird davon ausgegangen, dass sich die Frage auf die Empfehlung des Runden Tisches "Geburt und Familie " zur Einführung eines verbindlichen Personalschlüssels für Hebammen in Thüringer Geburtskliniken bezieht. Dazu wird mitgeteilt, dass mit Blick darauf, dass die Thüringer Geburtskliniken bereits jetzt Schwierigkeiten bei der Besetzung freier Hebammenstellen haben, diese Empfehlung des Runden Tisches "Geburt und Familie" nicht weiter verfolgt wurde. Zu 4.: Als "babyfreundliches Krankenhaus" ist in Thüringen das HELIOS Krankenhaus Gotha vom Verein zur Unterstützung der WHO/UNICEF-Initiative "babyfreundlich" e.V. zertifiziert. Zu 5.: Zur Stärkung des Berufsbildes der Hebamme soll die Attraktivität der Ausbildung erhöht werden. Dazu wurde in Thüringen bereits im Wintersemester 2014/2015 ein Modellstudiengang Geburtshilfe/Hebammenkunde an der Ernst-Abbe-Hochschule in Jena mit dem Ziel der Weiterentwicklung des Berufsbildes der Hebamme etabliert. Im Rahmen der aktuellen Novellierung des Hebammengesetzes soll künftig die Ausbildung vollständig akademisiert werden. Aus Sicht der Landesregierung wird mit dem Erwerb des akademischen Abschlusses eine Aufwertung des Berufsbildes erzielt. 3 Drucksache 6/7594Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Zudem hat der Runde Tisch "Geburt und Familie" Maßnahmen zur Förderung einer bedarfsgerechten und qualitativ hochwertigen Versorgung mit Hebammenleistungen für Thüringen beschlossenen und bereits teilweise umgesetzt, die zur Verbesserung der Arbeitssituation der Hebammen beitragen. So plant die Landesregierung die Pflege und Wartung der vom Freistaat Thüringen im Jahr 2017 finanzierten Online-Hebammenvermittlungsstelle weiterhin zu unterstützen. Ebenfalls soll die bereits im Jahr 2018 begonnene Förderung der Praxisanleitung in den Kliniken und bei freiberuflich tätigen Hebammen sowie die 24-stündige berufspädagogische Fortbildung von Hebammen fortgesetzt werden. Zur Umsetzung der vom Runden Tisch beschlossenen Maßnahmen stehen aktuell, sowie im Haushaltsjahr 2020, Haushaltsmittel in Höhe von 500.000 Euro zur Verfügung. Im Übrigen wird auf die in den Berichten an den Thüringer Landtag aufgenommenen und bereits auf den Weg gebrachten weiteren Maßnahmen zur Verbesserung der Versorgung mit Hebammenleistungen in Thüringen verwiesen (Drucksachen 6/4269 und 6/4499). Zu 6.: Die Thüringer Lehrpläne sind standard- und kompetenzorientiert aufgebaut. Sie beschränken sich auf die Beschreibung verbindlicher zentraler fachspezifischer beziehungsweise aufgabenfeldspezifischer Kompetenzen und die Ausweisung zentraler Inhalte. Die Konzentration der Lehrpläne auf zentrale Kompetenzen und zentrale Inhalte sowie die ergebnisbezogene Formulierung von Zielen des Kompetenzerwerbs haben zur Folge, dass Ziele und Inhalte nicht mehr kleinschrittig dargestellt sind. Es liegt grundsätzlich in der pädagogischen Verantwortung der Lehrkraft und der Fachkonferenz der Schule, die einzelnen Themen unter Berücksichtigung aktueller Bezüge, regionaler Gegebenheiten und Schülerinteressen auszuarbeiten und so zu vermitteln, dass die Schülerinnen und Schüler anwendungsbereites Wissen erwerben können. Daraus folgt, dass das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport keine Aussagen zum "Wie" der Befassung machen kann. Ebenso bedingt die beschriebene Diktion der Lehrpläne, dass das Thema Geburt nicht explizit im Lehrplan ausgewiesen ist. Im Biologieunterricht wird die Fortpflanzung des Menschen entsprechend den Lehrplanvorgaben in den Klassenstufen 7/8 (Lehrplan Gymnasium) thematisiert. Darüber hinaus ist diese Thematik bereits in den Klassenstufen 3/4 im Fach Heimat- und Sachkunde (Lehrplan Grundschule) und in den Klassenstufen 5/6 im Fach Mensch-Natur-Technik (Lehrplan Regelschule) Gegenstand des Unterrichts. Zu 7.: In Thüringen erfolgt die akademische Hebammenausbildung bereits seit dem Wintersemester 2014/2015 an der Ernst-Abbe-Hochschule Jena als Modellstudiengang. Der Studiengang, in den regelmäßig im zweijährigen Rhythmus immatrikuliert wird, verfügt über 20 Studienplätze pro Immatrikulationsjahrgang und ist nach Mitteilung des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft (TMWWDG) sehr gut nachgefragt. Der Studienstandort Jena steht als wesentlicher Bestandteil des Gesundheitscampus Jena nicht zur Disposition. Vielmehr haben aufgrund der aktuellen Bedarfslage die Ernst-Abbe-Hochschule Jena und das TMWWDG eine zusätzliche Immatrikulation zum Wintersemester 2019/2020 vereinbart . Die Leitlinien zur Hochschulentwicklung in Thüringen bis 2025 enthalten keine Planungen für weitere Hochschulstandorte mit einem entsprechenden Hochschulstudium. Zu 8.: Zur zukünftigen Ausgestaltung des Hebammenstudiums und der vorgesehenen Übergangsregelungen wird auf den Entwurf des Hebammenreformgesetzes (HebRefG) der Bundesregierung verwiesen. Insofern können die Fragen erst nach dem Inkrafttreten des Hebammenreformgesetzes, zu dem das Gesetzgebungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist, beantwortet werden. Zu 9.: Der vorliegende Gesetzentwurf des Bundes zum Hebammenreformgesetz enthält umfangreiche Regelungen zum Bestandsschutz der gegenwärtig tätigen Hebammen. Die Verleihung eines Bachelor-Grades ist nur im Ergebnis eines erfolgreich absolvierten Studiums an einer Hochschule möglich, wobei eine Anrechnung von bis zu maximal 50 Prozent der außerhalb des Hochschulbereichs erworbenen Kompetenzen in Frage kommen kann. 4 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/7594 Im Rahmen des Bundesratsverfahrens hat sich das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie dafür eingesetzt, im weiteren Gesetzgebungsverfahren des vorgeschlagenen Hebammengesetzes eine Regelung zu schaffen, die den bisher schulisch ausgebildeten Hebammen die Möglichkeit bietet, einen Bachelor-Abschluss zu erwerben. Hierfür wurde eine Regelung zum nachträglichen Titelerwerb "Bachelor" gefordert. Der Antrag fand im Bundesrat allerdings keine Mehrheit. In Vertretung Feierabend Staatssekretärin Situation der Hebammen in Thüringen Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: Zu 8.: