21.08.2019 Drucksache 6/7596Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 13. September 2019 Fischsterben in der Apfelstädt aufgrund eines neuen Wasserkraftwerkes? - Teil II Die Kleine Anfrage 4000 vom 5. Juli 2019 hat folgenden Wortlaut: Laut Medienberichten vom 5. Juli 2019 verenden Fische durch einen niedrigen Flusspegel aufgrund anhaltenden Niedrigwassers. In einer ähnlichen Situation im Vorjahr hat die Talsperre "Schmalwasser" entsprechend ausgeholfen und zusätzlich Wasser abgelassen. Die derzeitige Bereitstellung reicht indes nicht aus, um den natürlichen Lebensraum der Fische zu schützen. Ausweislich der Medieninformation des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz vom 16. Mai 2019 hat der zuständige Staatssekretär an der Grundsteinlegung für eine Wasserkraftanlage im Norden von Erfurt teilgenommen. Diese Anlage soll ihr Wasser auch aus der Talsperre Schmalwasser erhalten. Ich frage die Landesregierung: 1. Gibt es Notszenarien, die zusätzliche Wasserentnahmen aus der Talsperre rechtfertigen und wenn ja, welche sind dies und unter welchen Bedingungen? Wenn nein, warum nicht? 2. Nach welchen Kriterien wurde der Standort für das Wasserkraftwerk ausgesucht und welche anderen Standorte wurden mit welcher Begründung nicht berücksichtigt? 3. Wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung für das Wasserkraftwerk durchgeführt und wenn ja, mit welchem Ergebnis und wo ist dieses einzusehen? Wenn nein, warum nicht? 4. Wurde eine Umweltverträglichkeitsprüfung für die Inbetriebnahme des Wasserkraftwerkes vorgenommen und wenn ja, von wem und mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht? 5. Wurde eine Netzverträglichkeitsprüfung für das Stromnetz in Erfurt für die Stromversorgung aus dem Wasserkraftwerk vorgenommen und zu welchem Ergebnis kam diese? 6. Werden für die Netzeinspeisung aus dem Wasserkraftwerk zusätzliche technische Anlagen benötigt und wenn ja, welche und mit welchen Beschaffungskosten? 7. Zu welchem Strompreis kann im Wasserkraftwerk künftig Energie gewonnen werden und wie steht dieser in Relation zum derzeitigen Strompreis? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Kellner (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/7596 Das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 20. August 2019 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Besondere Notfallszenarien zur zusätzlichen Wasserabgabe aus den Talsperren für die Stützung des Fließzustandes in Apfelstädt und Ohra im Rahmen des Wasserrechts gibt es nicht. Vielmehr hat die wasserrechtliche Vorgabe entsprechender Mindestwasserabgabemengen unter Abwägung aller übrigen Interessen so zu erfolgen, dass die nachfolgenden Fließgewässer ihre Funktion für den Wasser- und Naturhaushalt ordnungsgemäß erfüllen können. Niedrige und auch sehr niedrige Wasserstände sind in Fließgewässern jedoch regelmäßig natürlich anzutreffen. Die Versinkungen des Ohra- und Apfelstädtwassers in den Untergrund sind naturbedingt. Sofern die Frage auf freiwillige Notfallszenarien abhebt, so teilt die Thüringer Fernwasserversorgung dazu mit, dass sie lediglich für den Fall eines zu geringen Wasseraufkommens in der Talsperre Ohra verschiedene Varianten der Trinkwassergewinnung aus der Talsperre Schmalwasser prüft. Zu 2.: Die Thüringer Fernwasserversorgung teilt hierzu mit, dass für eine Wasserkraftnutzung nur Standorte entlang des bereits bestehenden Doppelleitungssystems "Westring" in Frage kamen. Damit konnte mit vergleichsweise geringem Aufwand diese - für die Trinkwasserversorgung nicht mehr benötigte - Leitung einer Nutzung zugeführt und zusätzlich energetisches Potential ausgeschöpft werden. Zu 3.: Die Thüringer Fernwasserversorgung teilt hierzu mit, dass vorab eine detaillierte Wirtschaftlichkeitsbetrachtung mit positivem Ergebnis erfolgte. Diese ist bei der Thüringer Fernwasserversorgung einsehbar. Zu 4.: Das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz hat als zuständige obere Wasserbehörde im Rahmen des Zulassungsverfahrens eine allgemeine Vorprüfung zur Umweltverträglichkeit vorgenommen . Diese ergab, dass keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Die Entscheidung wurde in Thüringer Staatsanzeiger Nr. 17/2019 unter Ziffer 1270 bekannt gemacht. Zu 5.: Die Thüringer Fernwasserversorgung teilt hierzu mit, dass eine Netzverträglichkeitsprüfung durch die Stadtwerke Erfurt Netz GmbH durchgeführt wurde und diese ergeben hat, dass der Anschluss der Wasserkraftanlage möglich ist. Der Netzanschlussvertrag sei bereits von beiden Vertragsparteien unterschrieben. Zu 6.: Die Thüringer Fernwasserversorgung teilt dazu mit, dass sie eine eigene Transformatorenstation errichten wird. Des Weiteren würde ein Stromanschlusskabel bis zum vorgegebenen Einspeisepunkt der Stadtwerke Erfurt verlegt. Es bedürfe keiner weiteren zusätzlichen technischen Anlagen. Zu 7.: Die Thüringer Fernwasserversorgung teilt dazu mit, dass die Wasserkraftanlage unter den Voraussetzungen des aktuellen Erneuerbare-Energie-Gesetzes (EEG 2017) errichtet wird und daher die gesetzlich bestimmte Vergütung erhält. Die Einspeisevergütung für die zu errichtende Wasserkraftanlage in Erfurt betrüge 11,01 Cent/Kilowattstunde (Mischpreis aus Vergütungssatz <500 Kilowattstunden und >500 Kilowattstunden bis 2.000 Kilowattstunden installierter Leistung). Die Einspeisevergütung sei für die Erreichung der Wirtschaftlichkeit auskömmlich. Siegesmund Ministerin Fischsterben in der Apfelstädt aufgrund eines neuen Wasserkraftwerkes? - Teil II Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: