22.08.2019 Drucksache 6/7598Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 16. September 2019 Schließung der Schwangeren-Beratungsstelle in Ilmenau Die Kleine Anfrage 4070 vom 5. August 2019 hat folgenden Wortlaut: Aus der lokalen Presse am 31. Juli 2019 in der Thüringer Allgemeinen - Lokalteil Ilmenau entnahm der Fragesteller , dass die Beratungsstelle für Schwangere in Ilmenau am Bahndamm 19 seit dem 22. Juli 2019 geschlossen sei. Dabei ist eine vertrauensvolle ortsnahe Beratung für Frauen in zum Teil schwierigen Lebenssituationen von besonderer Bedeutung. Insbesondere ist Ilmenau mit beinahe 40.000 Einwohnern und vielen Ortsteilen ein wichtiger Anlaufpunkt. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie schätzt die Landesregierung die Arbeit der Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle im Allgemeinen, im Besonderen im Ilm-Kreis ein, welche Bedeutung wurde der Zweigstelle in Ilmenau zugerechnet? 2. Aus welchen Gründen werden den Trägern der Beratungsstellen keine Sachkosten für den Betrieb dieser Einrichtungen ertstattet? 3. Welche Bedeutung rechnet die Landesregierung der Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle im ländlichen Raum zu? 4. Welche Standortfaktoren sprechen für den Standort in Arnstadt und gegen den Standort in Ilmenau (bitte nach "weichen" [Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr, Erreichbarkeit zu Fuß et cetera ] und "harten" [Kosten der Zweigstelle, Beratungszahlen, potenzielle zu Beratende, potenzielle Bedürftige et cetera] Standortfaktoren aufzeigen)? 5. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, einen teilweisen Betrieb einer Zweigstelle im südlichen Ilm-Kreis wieder zu etablieren? 6. In welchen Städten in Thüringen werden diese Beratungsstellen noch Angeboten (bitte nach Kreis und Ort auflisten)? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Bühl (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/7598 Das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 21. August 2019 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Mit der Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatung wird bundesweit gemäß dem Schwangerschaftskonfliktberatungsgesetz ein Angebot unterbreitet, welches Hilfs- und Präventionsangebote für schwangere Frauen, Frauen, Männer sowie Kinder und Jugendliche anbietet. Präventive Angebote, die durch die Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen auch in Zusammenarbeit mit der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung im Zusammenhang mit Aufklärung , Verhütung, Familienplanung und Beratung angeboten werden, dienen der Vermeidung von Schwangerschaftskonflikten . Liegt eine Not- und Konfliktlage einer Schwangeren vor (Schwangerschaftskonflikt) und erwägt die Schwangere den Abbruch der Schwangerschaft, ist Voraussetzung hierfür, dass die Schwangere zuvor eine Schwangerschaftskonfliktberatung in Anspruch nimmt, an deren Ende eine Beratungsbescheinigung als Nachweis der Beratung der Schwangeren ausgestellt wird. Diese Beratungsbescheinigung bewirkt, dass der Tatbestand des § 218 Strafgesetzbuch (StGB) nicht greift und ein nach § 218a StGB vorgenommener Schwangerschaftsabbruch insbesondere für den Arzt und für die Frau straflos bleibt. Die Wertigkeit dieses Beratungsangebotes für die Landesregierung findet ihren Niederschlag in einer landesgesetzlich geregelten vollständigen Kostenübernahme der Personalausgaben und Übernahme der Sachund Verwaltungsausgaben bis zu einer Höhe von 80 Prozent (vergleiche § 9 Abs. 2 Thüringer Schwangerschaftskonfliktgesetz in der Fassung vom 2. Juli 2016 -ThürSchKG-). Das Beratungsangebot des Marienstiftes in Arnstadt ist ein wichtiger Baustein für die Absicherung der Schwangerschafts - und Schwangerschaftskonfliktberatung in der Planungsregion Mittelthüringen. Die Außenstelle Ilmenau, die der Träger bis zum 31. Juli 2019 vorgehalten hat, ist dabei ein freiwilliges Angebot des Trägers. Zu 2.: Die Sach- und Verwaltungsausgaben werden für das gesamte Beratungsangebot des Trägers über eine Pauschale in Höhe von 16.000 Euro pro Vollzeitbeschäftigteneinheit (VbE) Beratungsfachkraft erstattet. In der Erstattung sind grundsätzlich Ausgaben sowohl für Hauptstellen als auch für Außenstellen von anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen zuwendungsfähig. Zu 3.: Gemäß §§ 3 und 8 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes sind wohnortnahe Beratungsangebote vorzuhalten . Entsprechend der einschlägigen Kommentierung ist eine wohnortnahe Beratung gewährleistet, wenn der Besuch einer Beratungsstelle mit öffentlichen Verkehrsmitteln an einem Tag zu bewältigen ist. Dies ist in allen Regionen Thüringens, auch im ländlichen Bereich, jederzeit gewährleistet. Die Erfahrungen der Beratungsstellen zeigen, dass häufig aus Gründen der Anonymität in diesem sensiblen Beratungsbereich gerade keine Beratungsstelle in der unmittelbaren Umgebung aufgesucht wird. Zu 4.: Die Entscheidung, ob das Beratungsangebot in Arnstadt oder in Ilmenau fortgesetzt wird, obliegt allein dem Träger des Beratungsangebotes, da er hierzu unter anderem auch interne Bedingungen, wie zum Beispiel die für die Beratungsarbeit notwendige Verknüpfung mit anderen Beratungsangeboten oder die Zusammenarbeit mit Trägern der Jugend- und Familienarbeit et cetera sowie die räumlichen Gegebenheiten zu berücksichtigen hat. Um ein wohnortnahes Beratungsangebot sicherzustellen, sind die Standorte Ilmenau und Arnstadt gleichermaßen geeignet. Zu 5.: Der Träger der Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatung wurde gebeten zu prüfen, inwiefern Außensprechstunden in geeigneten Räumlichkeiten in Ilmenau vorgehalten werden können. Der Träger sieht aktuell hierzu aus Kostengründen keine Möglichkeit. 3 Drucksache 6/7598Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Zu 6.: Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatung wird im Freistaat Thüringen wie folgt angeboten: Landkreis Ort Altenburger Land Altenburg Saale-Holzland-Kreis Eisenberg Stadt Gera Gera Landkreis Greiz Greiz, Zeulenroda Saale-Orla-Kreis Pößneck, Schleiz Stadt Jena Jena Landkreis Saalfeld-Rudolstadt Saalfeld Stadt Erfurt Erfurt Landkreis Gotha Gotha Ilm-Kreis Arnstadt Stadt Weimar Weimar Landkreis Weimarer Land Apolda Landkreis Sömmerda Sömmerda Landkreis Eichsfeld Heiligenstadt, Leinefelde-Worbis Landkreis Nordhausen Nordhausen Unstrut-Hainich-Kreis Mühlhausen, Bad Langensalza Kyffhäuserkreis Sondershausen Stadt Eisenach Eisenach Landkreis Hildburghausen Hildburghausen Landkreis Schmalkalden-Meiningen Schmalkalden, Meiningen Wartburgkreis Bad Salzungen Stadt Suhl Suhl Landkreis Sonneberg Sonneberg In Vertretung Feierabend Staatssekretärin Schließung der Schwangeren-Beratungsstelle in Ilmenau Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: