29.08.2019 Drucksache 6/7599Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 23. September 2019 Thüringer Unternehmen zur Entsorgung und Verwertung von Abfällen aus dem Saale- Holzland-Kreis - Teil I Die Kleine Anfrage 3997 vom 2. Juli 2019 hat folgenden Wortlaut: Ein Unternehmen mit Hauptsitz Schöngleina bei Jena im Saale-Holzland-Kreis betreibt seit vielen Jahren die Entsorgung und Verwertung von organischen und mineralischen (nicht gefährlichen) Abfällen. Bereits im Jahr 1999 wurde hierzu die Genehmigung zur Errichtung und Betrieb einer Anlage zur Lagerung und Behandlung überwachungsbedürftiger Abfälle erteilt. Auf Grundlage und unter Berücksichtigung der Auflagen des Genehmigungsbescheids betreibt das Unternehmen die Anlage bis zum heutigen Tage. Überprüfungen des Anlagenbetriebs verliefen in der Vergangenheit weitestgehend beanstandungsfrei. Im Falle kleinerer Beanstandungen wurden diese umgehend abgestellt. Über viele Jahre verlief die "Zusammenarbeit" mit der unteren Wasserbehörde und der unteren Immissionsschutzbehörde des Landkreises jeweils konstruktiv und vertrauensvoll. Dem Fragesteller liegen Informationen vor, wonach seit dem Jahr 2017 eine steigende Anzahl an Bescheiden und Anordnungen durch die untere Wasserbehörde mit nahezu täglichen Kontrollen des Betriebs erfolgen soll. Eine Vielzahl neuer Forderungen seien durch die untere Wasser- und Immissionsschutzbehörde und das Bauordnungsamt seitdem bei unverändertem Fortbestand des Unternehmens erhoben worden. Etablierte Abläufe und Verfahrensweisen des Unternehmens, die jahrzehntelang ohne jegliche Beanstandung durch die Behörden akzeptiert worden waren, seien nunmehr als rechtswidrig beanstandet worden. Versuche des Unternehmens, im Dialog mit den Behörden einvernehmliche Lösungen zu finden, endeten zumeist ohne Lösungen. Im Ergebnis scheint durch all diese Maßnahmen der Betrieb des Unternehmens in seiner Existenz gefährdet. Ich frage die Landesregierung: 1. Aufgrund welcher Tatsachen des Thüringer Landesverwaltungsamts wurde dem Unternehmen der Entzug des Entsorgungsfachbetriebs-Zertifikats angedroht? Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt dies? 2. Seit wann hat das Thüringer Landesverwaltungsamt Kenntnis von diesen Tatsachen? Aufgrund welcher Erkenntnisse/Tatsachen ist die Schließung des Erdenwerks des Unternehmens angekündigt worden? 3. Welche Tatsachen rechtfertigen die Anordnung der Schließung des Erdenwerks des Unternehmens? Auf welcher Rechtsgrundlage soll diese Schließung erfolgen? 4. Welche Gründe führten zu einer Ablehnung des Änderungsantrags zur Einhausung der Kompostanlage in der Niederlassung Saalfeld (Bescheid 05/18 vom 12. Juli) durch das Thüringer Landesverwaltungsamt? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Prof. Dr. Voigt (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/7599 5. Weswegen wurde das hierzu beigebrachte Fachgutachten zum Stand der Technik nicht anerkannt? 6. Wie viele Kontrollen erfolgten durch die untere Wasserbehörde des Landkreises bei dem Unternehmen am Standort Schöngleina in den Kalenderjahren 2017, 2018 und 2019 (bitte einzeln nach Kalenderjahren aufschlüsseln)? In wie vielen Fällen wurden dabei Rechtsverstöße festgestellt? Welche Rechtsverstöße wurden festgestellt? 7. Wie viele Kontrollen erfolgten durch die zuständige untere Wasserbehörde des Landkreises bei dem Unternehmen am Standort Saalfeld in den Kalenderjahren 2017, 2018 und 2019 (bitte einzeln nach Kalenderjahren aufschlüsseln)? In wie vielen Fällen wurden dabei Rechtsverstöße festgestellt? Welche Rechtsverstöße wurden festgestellt? Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgten diese Kontrollen jeweils? 8. Wie hoch lag die durchschnittliche Anzahl der Kontrollen von zertifizierten Entsorgungsfachbetrieben pro Jahr im Freistaat Thüringen durch die zuständige untere Wasserbehörde in den Jahren 2017, 2018 und bisher 2019? Das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 29. August 2019 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Aufgrund der nicht erfolgten Namensnennung des Betriebes wird unterstellt, dass die Firma [...]* gemeint ist. Die [...]* betreibt Anlagen, die den Regularien der Europäischen Industrieemissionsrichtlinie (IE-RL) unterliegen . Für das Immissionsschutzrecht existieren durch die IE-RL detaillierte Vorgaben an die Überwachung und Inspektion der Anlagen. Diese Vorgaben prägen das Bundesrecht, welches von den Ländern umzusetzen ist. Die Häufigkeit der Vor-Ort-Besichtigungen richtet sich grundsätzlich nach einer systemischen Beurteilung der mit der Anlage verbundenen Umweltrisiken. Zudem werden die (Mindest-)Kriterien für diese systemische Beurteilung näher ausgeführt. Außerdem ist vorgesehen, dass nach Verstößen zusätzliche Vor-Ort- Besichtigungen durchgeführt werden müssen. Die Fragen 1 bis 3 werden für die Anlagen am Standort [...]* beantwortet. Zu 1.: Der § 56 Abs. 8 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes in Verbindung mit §§ 26 und 12 Abs. 4 Nr. 4 der Verordnung über Entsorgungsfachbetriebe, technische Überwachungsorganisationen und Entsorgergemeinschaften ist die Rechtsgrundlage für einen möglichen Entzug des Entsorgungsfachbetriebs-Zertifikates. Die Firma wurde als Entsorgungsfachbetrieb durch die Technische Überwachungsorganisation (TÜO) Eurofins Umwelt Ost zertifiziert, die jedoch wegen Einstellung der Tätigkeit als TÜO den Überwachungsvertrag gegenüber der [...]* gekündigt hat. Das von der TÜO erteilte Zertifikat war daher nur bis zum 30. Juni 2019 gültig. Aufgrund der im Vorfeld durch das Landratsamt Saale-Holzland-Kreis festgestellten Mängel im Erdenwerk (Erweiterung des Erdwalls zur Kurzumtriebsplantage ohne Genehmigung, Einsatz des Abfalls ASN 100101 Rost- und Kesselasche ohne Genehmigung, vorgelegtes Entwässerungskonzept nicht prüfbar, kein ausreichender Stauraum für Abwasser, keine ausreichende Löschwasserversorgung) und in der Kompostierungsanlage (derzeitige Mietenform für die Rotte entspricht nicht der Genehmigung, volle Leistungsfähigkeit der Kläranlage nicht gegeben, keine genehmigungskonforme Abwasserbeseitigung) wurde die TÜO durch das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) aufgefordert, das Zertifikat vor Ablauf des Gültigkeitszeitraumes zu entziehen. In Folge dessen fand zur Klärung der Sachverhalte im TLUBN am 29. Mai 2019 ein Gespräch mit der zuständigen Sachverständigen der TÜO statt. Der Entzug des Zertifikates war aufgrund der nur noch sehr geringen Restlaufzeit des Zertifikates nicht mehr erforderlich. Zu 2.: Sofern sich die "Kenntnis von diesen Tatsachen" auf den Entzug des Entsorgungsfachbetriebs-Zertifikats bezieht , hat das TLUBN (vormals Thüringer Landesverwaltungsamt [TLVwA]) seit Anfang April 2019 Kenntnis. 3 Drucksache 6/7599Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Die Ankündigung der Schließung des Erdenwerkes beruht auf den Anhörungen vom 4. Juli 2018 und 21. März 2019, welche auf den Erkenntnissen basieren, dass der Betreiber entgegen den zwingenden Bestimmungen der Genehmigung vom 7. Mai 1999 seine verunreinigten Niederschlagwässer weder gefasst noch in einer Kläranlage gereinigt hat. Ebenso wurde gegen die vorgeschriebenen Brandschutzauflagen verstoßen. Zu 3.: Die bei den Kontrollen festgestellten Mängel beim Anlagenbetrieb (siehe Antwort zu Frage 2) und die zum Beispiel daraus resultierenden wiederholten Gewässerverunreinigungen rechtfertigen die Schließung des Erdenwerks bis zur Wiederherstellung des genehmigungskonformen Betriebs. Die Ermächtigungsgrundlage für die Stilllegung ergibt sich aus § 20 Abs. 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz. Diese Norm sieht vor, dass in den Fällen, in denen der Betreiber einer genehmigungsbedürftigen Anlage einer Auflage nicht nachkommt, die die Beschaffenheit oder den Betrieb der Anlage betreffen, die zuständige Behörde den Betrieb ganz oder teilweise bis zur Erfüllung der Auflage untersagen kann. Die zuständige Behörde hat den Betrieb ganz oder teilweise zu untersagen, wenn ein Verstoß gegen die Auflage eine unmittelbare Gefährdung der menschlichen Gesundheit oder eine unmittelbare erhebliche Gefährdung der Umwelt darstellt. Zu 4.: Bei der Bewertung des Standes der Technik von Kompostierungsanlagen mit einer Durchsatzleistung von 10.000 Mg (Megagramm) je Jahr oder mehr wurde die Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) zur Entscheidung herangezogen. Darüber hinaus diente der Entwurf der überarbeiteten TA Luft (Stand: April 2017) und der Entwurf der VDI 3475 Blatt 6 (Stand: Mai 2017) als zusätzliche Erkenntnisquellen (VDI - Verein Deutscher Ingenieure). Die VDI liegt zwischenzeitlich inhaltsgleich im Weißdruck vor. Das im Verfahren vorgelegte "Gutachten über die TA-Luft Konformität der zur Genehmigung beantragten Kapselung (System …) einer Hauptrotte von organischen Abfällen/ Klärschlämmen/Gärresten einer Kompostierungsanlage der Fa. [...]* in Saalfeld" vom 11. Juni 2018, erstellt durch [...]*, wurde bei der Abwägung ebenso herangezogen. Gemäß TA Luft sind bei Anlagen zur Erzeugung von Kompost aus organischen Abfällen bei einer Durchsatzleistung von 10.000 Mg je Jahr oder mehr die Anlage (Bunker, Hauptrotte) geschlossen auszuführen und die Abgase aus Reaktoren und belüfteten Mieten einem Biofilter oder einer gleichwertigen Abgaseinrichtung zuzuführen. Auch die VDI 3475 Blatt 6 beschreibt unter Punkt 8.5, dass bei einer Kapazität von 10.000 Mg je Jahr oder mehr die Anlagen (Annahme/ Anlieferung, Hauptrotte) stets geschlossen auszuführen sind. Das Abgas aus geschlossenen Hallen ist zu fassen und einer Abgasreinigungsanlage zuzuführen. Die Einkapselung mit semipermeablen Membranabdeckungen wird unter Punkt 8.4 dieser VDI als mögliche Maßnahme zur Emissionsminderung gesehen. Sowohl eine geschlossene Annahme/Anlieferung und Hauptrotte sowie eine Ablufterfassung und -reinigung entsprechen demnach bei allen Kompostierungsanlagen, die geruchsintensive, nasse und strukturarme Bioabfälle oder Schlämme einsetzen dem Stand der Technik. In dem vorgelegten Gutachten werden die Betriebsweise sowie die Auswirkung auf die Emissionen der semipermeablen Membranabdeckung beschrieben. Es wird festgestellt, dass das Gore® Cover System als betriebliche (nicht bauliche) Kapselung zu bewerten ist. Die Erfassung der Abluft ist nicht vorgesehen und somit auch keine Zuführung zu einem Biofilter oder einer Abgasreinigungsanlage. Die Genehmigungsbehörde stellte nach Prüfung des Antrags (inklusive des vorliegenden Gutachtens des [...]*) fest, dass eine semipermeable Membranabdeckung nicht den Anforderungen an den Stand der Technik gemäß TA Luft entspricht, da die Festlegungen zur Einhausung der Hauptrotte und zur Fassung des Abgases mit anschließender Reinigung nicht eingehalten werden und somit die Anlage nicht dem Stand der Technik entspricht. 4 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/7599 Zu 5.: Grundsätzlich wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. Zusammenfassend ist festzustellen, dass die beantragte Membrantechnologie zwar der Emissionsminderung dient, jedoch nicht dem Stand der Technik entspricht. Zu 6.: Die Kontrollen sind der Anlage zu entnehmen. Zu 7.: Die untere Wasserbehörde des Landratsamtes Saalfeld-Rudolstadt hat eine wasserrechtliche Kontrolle durchgeführt. Diese erfolgte durch die Teilnahme an der Regelüberwachung vom 20. Januar 2017. Es wurden keine Auffälligkeiten festgestellt. Zu 8.: Aufgrund der Vielzahl an zertifizierten Entsorgungsfachbetrieben (circa 600) im Freistaat Thüringen und den bisher wenigen Rückmeldungen der Unteren Wasserbehörden kann keine belastbare Anzahl von Kontrollen benannt werden. Im Tenor der bisher vorliegenden Rückmeldungen lässt sich jedoch erkennen, dass die wasserrechtliche Überwachung sich im Wesentlichen auf die Teilnahme an Regelüberwachungen durch die Unteren Immissionsschutzbehörden beschränkt, welche im Schnitt alle drei Jahre erfolgen. Zudem finden anlassbezogene Kontrollen statt. Siegesmund Ministerin Endnote: * Die von der Landesregierung übermittelten personenbezogenen Angaben wurden gemäß § 2 Abs. 8 des Thüringer Datenschutzgesetzes beziehungsweise zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen nicht in die Drucksache aufgenommen . Der Fragesteller sowie die Fraktionen und fraktionslosen Abgeordneten des Thüringer Landtags haben jeweils ein Exemplar der vollständigen Antwort zur Information erhalten. 5 Drucksache 6/7599Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Anlage Tabelle: [...]*: Kontrollen der Unteren Waserbehörde Anlage Datum Anlagenteil Beteiligung [...]* Verstoß Kompostie - rung Erdenwerk 2017 21.07.2017 x Bewässerung Kurzumtriebsplantage (KUP) außerhalb der Anlage mit Abwasser aus der ehem. Pflanzenkläranlage (PKA) 28.10.2017 x x Verunreinigung Gleise/Zense (Fischsterben) -> Ursache für aktute Verunreinigung konnte nicht ermittelt werden, jedoch wurde Folgendes festgestellt: Einleitung verunreinigtes Niederschlagswasser (NSW) über Schacht R10.1 das Becken der ehem. PKA, Erdenwerk war randvoll Kompostflächen übervoll 01.11.2017 x x x Einleitung verunreinigtes NSW über R10.1 ehem. PKA randvoll 09.11.2017 x x Einleitung verunreinigtes NSW über R10.1 ehem. PKA randvoll 20.11.2017 x x ehem. PKA randvoll 22.11.2017 x x x ehem. PKA randvoll Mängel an Schächten und den Entwässerungsrinnen (Entwässerungsplan stimmt nicht mit örtl. Gegebenheiten überein ) Kläranlage (KA) nicht in Betrieb Mängel BImSchG (Lagerung, Menge etc.) 30.11.2017 x x x Entwässerungsplan stimmt nicht mit örtl. Gegebenheiten überein KA nicht in Betrieb 19.12.2017 x x x aktuelle Pläne wurden erneut nicht vorgelegt Müllhaufen auf nicht dafür vorgesehenen Flächen 2018 08.01.2018 x x ehem. PKA randvoll Einleitung verunreinigtes NSW über R10.1 30.01.2018 x x ehem. PKA randvoll 20.02.2018 x x verschmutzte Fahrwege, übervolle Lagerflächen, überdeckte Schächte, defekte Schächte 01.03.2018 x x übervolle Lagerflächen ehem. PKA randvoll vernässte Wiese unterhalb der Auffüllung Richtung Zense 22.03.2018 x x x Überlauf ehem. PKA 26.03.2018 x x ehem. PKA überstaut (keine Absenkung ersichtlich), umliegende Schächte und Gräben voll Abwasser aus der ehem. PKA vernässte Wiese unterhalb der Auffüllung Richtung Zense 29.03.2018 x ehem. PKA überstaut (keine Absenkung ersichtlich) 30.03.2018 (Karfreitag ) x x ehem. PKA randvoll 31.03.2018 (Ostersamstag ) x x ehem. PKA randvoll 6 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/7599 Datum Anlagenteil Beteiligung [...]* Verstoß Kompostie - rung Erdenwerk 01.04.2018 (Ostersonntag ) x x ehem. PKA randvoll 02.04.2018 (Ostermontag ) x x ehem. PKA randvoll 05.04.2018 x x ehem. PKA voll (Absenkung erkennbar) Regenrückhaltebecken (RRB) im Inneren des Erdenwerkes voll (Wasser wurde umgepumpt) zusätzlicher Wall um RRB 09.04.2018 vernässte Wiese unterhalb der Auffüllung Richtung Zense 13.04.2018 x x ehem. PKA voll (Absenkung erkennbar) RRB voll Wasserflächen auf dem gesamten Gelände (Erdenwerk) 18.04.2018 x x x ehem. PKA voll (Absenkung erkennbar) - Wasserspiegel augenscheinlich gestiegen RRB voll Wasserflächen auf dem gesamten Gelände (Erdenwerk) KA Kompostierung sehr voll, keine Belüftung 24.04.2018 x x KA Kompostierung überfüllt (Überlauf Rohwasserbecken) 03.05.2018 x x 09.05.2018 x Lagerung nicht genehm. Abfälle 22.05.2018 x x 24.05.2018 x x Mängel BImSchG KA nicht in Betrieb 31.05.2018 x x 01.06.2018 x 12.06.2018 x x immer noch zusätzliche Wasserflächen im Inneren des Erdenwerkes 28.06.2018 x 10.07.2018 x x 09.08.2018 x x x nicht alle Mängel abgestellt aus 1. Nachkontrolle vom 24.05.2018 18.09.2018 x x Vernässung hinter Wall (Außenseite) 05.12.2018 x x Wasserstand ehem. PKA wieder gestiegen 2019 21.02.2019 x x x Wasserstand ehem. PKA gestiegen RRB fast voll 07.03.2019 x x x Wasserstand ehem. PKA gestiegen RRB fast voll KA nicht einleitfähig (Einfahrphase) 28.03.2019 x x Wasserstand ehem. PKA gestiegen RRB fast voll 30.04.2019 x Wasserstand ehem. PKA hoch (augenscheinlich nicht gestiegen ) 08.05.2019 x x Wasserstand ehem. PKA hoch (augenscheinlich nicht gestiegen ) RRB trotz Niederschläge abgesenkt - lt. [...]* Ausbringung auf Mieten 05.06.2019 x x KA nicht einleitfähig (Aussage MA [...]*) 21.06.2019 x x KA und landwirtschaftliche Verwertung Thüringer Unternehmen zur Entsorgung und Verwertung von Abfällen aus dem Saale-Holzland-Kreis - Teil I Ich frage die Landesregierung: Vorbemerkung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: Zu 8.: Endnote: Anlage