29.08.2019 Drucksache 6/7600Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 23. September 2019 Thüringer Unternehmen zur Entsorgung und Verwertung von Abfällen aus dem Saale- Holzland-Kreis - Teil II Die Kleine Anfrage 3998 vom 2. Juli 2019 hat folgenden Wortlaut: Ein Unternehmen mit Hauptsitz Schöngleina bei Jena im Saale-Holzland-Kreis betreibt seit vielen Jahren die Entsorgung und Verwertung von organischen und mineralischen (nicht gefährlichen) Abfällen. Bereits im Jahr 1999 wurde hierzu die Genehmigung zur Errichtung und Betrieb einer Anlage zur Lagerung und Behandlung überwachungsbedürftiger Abfälle erteilt. Auf Grundlage und unter Berücksichtigung der Auflagen des Genehmigungsbescheids betreibt das Unternehmen die Anlage bis zum heutigen Tage. Überprüfungen des Anlagenbetriebs verliefen in der Vergangenheit weitestgehend beanstandungsfrei. Im Falle kleinerer Beanstandungen wurden diese umgehend abgestellt. Über viele Jahre verlief die "Zusammenarbeit " mit der unteren Wasserbehörde und der unteren Immissionsschutzbehörde des Landkreises jeweils konstruktiv und vertrauensvoll. Dem Fragesteller liegen Informationen vor, wonach seit dem Jahr 2017 eine steigende Anzahl an Bescheiden und Anordnungen durch die untere Wasserbehörde mit nahezu täglichen Kontrollen des Betriebs erfolgen soll. Eine Vielzahl neuer Forderungen seien durch die untere Wasser- und Immissionsschutzbehörde und das Bauordnungsamt seitdem bei unverändertem Fortbestand des Unternehmens erhoben worden. Etablierte Abläufe und Verfahrensweisen des Unternehmens, die jahrzehntelang ohne jegliche Beanstandung durch die Behörden akzeptiert worden waren, seien nunmehr als rechtswidrig beanstandet worden. Versuche des Unternehmens, im Dialog mit den Behörden einvernehmliche Lösungen zu finden, endeten zumeist ohne Lösungen. Im weiteren folgten sodann eine Vielzahl weiterer Anordnungen der Behörden. Im Ergebnis scheint durch all diese Maßnahmen der Betrieb des Unternehmens in seiner Existenz gefährdet. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Kontrollen erfolgten durch die zuständige untere Immissionsschutzbehörde des Landkreises bei dem Unternehmen am Standort Schöngleina in den Kalenderjahren 2017, 2018 und 2019 (bitte einzeln nach Kalenderjahren aufschlüsseln)? In wie vielen Fällen wurden dabei Rechtsverstöße festgestellt ? Welche Rechtsverstöße wurden festgestellt? 2. Wie viele Kontrollen erfolgten durch die zuständige untere Immissionsschutzbehörde des Landkreises bei dem Unternehmen am Standort Saalfeld in den Kalenderjahren 2017, 2018 und 2019 (bitte einzeln nach Kalenderjahren aufschlüsseln)? In wie vielen Fällen wurden dabei Rechtsverstöße festgestellt? Welche Rechtsverstöße wurden festgestellt? Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgten die Kontrollen jeweils? 3. Wie hoch lag die durchschnittliche Anzahl der Kontrollen von zertifizierten Entsorgungsfachbetrieben pro Jahr im Freistaat Thüringen durch die untere Immissionsschutzbehörde in den Jahren 2017, 2018 und bisher 2019? Wie erfolgten die Kontrollen? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Prof. Dr. Voigt (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/7600 4. Wie viele Kontrollen erfolgten durch die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreises bei dem Unternehmen am Standort Schöngleina in den Kalenderjahren 2017, 2018 und 2019 (bitte einzeln nach Kalenderjahren aufschlüsseln)? In wie vielen Fällen wurden dabei Rechtsverstöße festgestellt? Welche Rechtsverstöße wurden festgestellt? 5. Wie viele Kontrollen erfolgten durch die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreises bei dem Unternehmen am Standort Saalfeld in den Kalenderjahren 2017, 2018 und 2019 (bitte einzeln nach Kalenderjahren aufschlüsseln)? In wie vielen Fällen wurden dabei Rechtsverstöße festgestellt? Welche Rechtsverstöße wurden festgestellt? Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgten die Kontrollen? 6. Wie hoch lag die durchschnittliche Anzahl der Kontrollen von zertifizierten Entsorgungsfachbetrieben pro Jahr im Freistaat Thüringen durch das Bauordnungsamt in den Jahren 2017, 2018 und bisher 2019? Das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 29. August 2019 wie folgt beantwortet: Vorbemerkungen: Aufgrund der nicht erfolgten Namensnennung des Betriebes wird unterstellt, dass die Firma [...]* gemeint ist. Die [...]* betreibt Anlagen, die den Regularien der europäischen Industrieemissionsrichtlinie (IE-RL) unterliegen . Für das Immissionsschutzrecht existieren durch die IE-RL detaillierte Vorgaben an die Überwachung und Inspektion der Anlagen. Diese Vorgaben prägen das Bundesrecht, welches von den Ländern umzusetzen ist. Die Häufigkeit der Vor-Ort-Besichtigungen richtet sich grundsätzlich nach einer systemischen Beurteilung der mit der Anlage verbundenen Umweltrisiken. Zudem werden die (Mindest-)Kriterien für diese systemische Beurteilung näher ausgeführt. Außerdem ist vorgesehen, dass nach Verstößen zusätzliche Vor-Ort- Besichtigungen durchgeführt werden müssen. Zu 1.: Nach Information der zuständigen Immissionsschutzbehörde fanden folgende Vor-Ort-Kontrollen statt: Datum Art der Überwachung festgestellte Mängel Kompostierungsanlage 22.11.2017 Anlasskontrolle Verunreinigung der Zense, Nichtbetrieb der Aufbereitungshalle, ungenehmigte Lagerung von Sieb-überwurf im Erdenwerk 20.02.2018 Kontrolle nach IE-RL Nichteinhaltung des Stands der Technik der Hauptrotte, Kläranlage außer Betrieb, umfangreiche Festlegungen dazu getroffen 24.05.2018 Nachkontrolle Noch keine Inbetriebnahme der Kläranlage, Festlegungen vom 20.02.2019 nur teilweise erfüllt 09.08.2018 Nachkontrolle falsche Belegung der Lagerflächen 07.03.2019 Nachkontrolle Festlegung: monatliche Übergabe Betriebstagebuch bis Mai 2019 Anlage zur Behandlung von nicht gefährlichen Abfällen (Erdenwerk) 22.11.2017 Beschwerdekontrolle - 05.04.2018 Regelüberwachung Überfüllung der stillgelegten Pflanzenkläranlage (PKA) im Erdenwerk, Umwallung des Löschteichs zur Entlastung der PKA unter Überbauung der Löschwasserentnahme 09.05.2018 Nachkontrolle nicht zugelassene Abfälle vorgefunden 24.05.2018 Nachkontrolle Löschwasservorrat aufgrund von Abwasserbelastung nicht als Löschwasser zulässig, einzelne Abwasserschächte undicht, Kläranlage nicht einleitbereit 09.08.2018 Nachkontrolle Kläranlage nicht einleitbereit Anlage zur Behandlung für Holz mit schädlichen Verunreinigungen 20.02.2018 Regelüberwachung ohne Beanstandungen 3 Drucksache 6/7600Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Zu 2.: Nach Information der zuständigen Immissionsschutzbehörde fanden folgende Vor-Ort-Kontrollen statt: Datum Art der Überwachung festgestellte Mängel Kompostierungsanlage 20.01.2017 Regelüberwachung ohne Beanstandung 17.05.2018 Routinekontrolle ohne Beanstandung Zu 3.: Aufgrund der Vielzahl an zertifizierten Entsorgungsfachbetrieben (circa 600) im Freistaat Thüringen und der bisher wenigen Rückmeldungen der Unteren Immissionsschutzbehörden kann derzeit keine belastbare Anzahl von Kontrollen benannt werden. Im Tenor der bisher vorliegenden Rückmeldungen lässt sich jedoch erkennen, dass die immissionsschutzrechtliche Überwachung der genehmigungsbedürftigen Anlagen im Schnitt alle drei Jahre im Rahmen einer integrierten Kontrolle nach § 52 Bundes-Immissionsschutzgesetz medienübergreifend erfolgt. Zudem finden anlassbezogene Kontrollen statt. Zu 4.: Durch die untere Bauaufsichtsbehörde erfolgten in den Jahren 2017, 2018 und 2019 keine Kontrollen auf dem Firmengelände der [...]*. Durch die untere Immissionsschutzbehörde wurde die untere Bauaufsichtsbehörde darüber in Kenntnis gesetzt, dass möglicherweise bei dem das Erdenwerk umgebenden Wall baurechtliche Verstöße vorliegen. Konkret geht es hierbei um eine ungenehmigte Erhöhung des Walls um circa 5,50 Meter. Zur Klärung der sachlichen Zuständigkeit ist eine Beprobung des aufgeschütteten Materials erforderlich. Welches Material für die Aufschüttung des Walls verwendet wurde, wird derzeit durch die untere Abfallbehörde ermittelt. Hinweis: Auf dem benachbarten Flurstück [...]* erfolgten auf Grund eines anhängigen bauaufsichtlichen Verfahrens Kontrollen durch die untere Bauaufsichtsbehörde. Zu 5.: Die untere Bauaufsichtsbehörde hat am Standort Saalfeld der [...]* keine eigenständigen Kontrollen durchführt . Im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens nach Bundes-Immissionsschutzgesetz sowie bei regelmäßigen Kontrollen durch die untere Immissionsschutzbehörde wurde und wird die untere Bauaufsichtsbehörde jedoch hinzugezogen. Rechtsverstöße, die bauaufsichtliche Belange betreffen, wurden bisher nicht festgestellt. Das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren sowie wiederkehrende Prüfungen erfolgen auf Grundlage des Bundes-Immissionsschutzgesetzes. Zu 6.: Die Nachfrage bei den unteren Bauaufsichtsbehörden hat ergeben, dass diese fast ausschließlich an Kontrollen beteiligt waren, die durch die untere Immissionsschutzbehörde im Zusammenhang mit der Nutzungsaufnahme zertifizierter Entsorgungsfachbetriebe beziehungsweise wiederkehrender Prüfungen durchgeführt wurden. Bei diesen Terminen waren jeweils alle betroffenen Fachämter beteiligt, zum Beispiel auch untere Wasserbehörden. Eine zusätzliche Überwachung durch die untere Bauaufsichtsbehörde erfolgte lediglich , wenn Brandschutzdienststellen Gefahrenverhütungsschauen durchführten, an der untere Bauaufsichtsbehörden teilnahmen. Aus den Rückmeldungen (circa 80 Prozent der angefragten Baubehörden) ergibt sich eine durchschnittliche Anzahl der Kontrollen von circa zehn für den Freistaat Thüringen pro Kalenderjahr 2017 und 2018. Für 2019 liegt die Anzahl der Kontrollen bislang unter fünf. Siegesmund Ministerin Endnote: * Die von der Landesregierung übermittelten personenbezogenen Angaben wurden gemäß § 2 Abs. 8 des Thüringer Datenschutzgesetzes beziehungsweise zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen nicht in die Drucksache aufgenommen . Der Fragesteller sowie die Fraktionen und fraktionslosen Abgeordneten des Thüringer Landtags haben jeweils ein Exemplar der vollständigen Antwort zur Information erhalten. Thüringer Unternehmen zur Entsorgung und Verwertung von Abfällen aus dem Saale-Holzland-Kreis - Teil II Ich frage die Landesregierung: Vorbemerkungen: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Endnote: