28.08.2019 Drucksache 6/7619Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 25. September 2019 Diversitätsstudie "Vielfalt entscheidet Thüringen" - Teil I Die Kleine Anfrage 4004 vom 10. Juli 2019 hat folgenden Wortlaut: MDR Thüringen hat auf seiner Internetseite* berichtet, dass entgegen der von Beamten in der Thüringer Staatskanzlei geäußerten Bedenken Mittel des Integrationskonzepts des Thüringer Ministeriums für Migration , Justiz und Verbraucherschutz für die sogenannte Diversitätsstudie verwendet wurden. Ich frage die Landesregierung: 1. Mit wie vielen Betroffenen der Umfrage im Rahmen der sogenannten Diversitätsstudie ist zu rechnen und wie begründet die Landesregierung eine mögliche Abweichung von der Gesamtzahl der Beschäftigten? 2. Aus welchen Titeln wurden wann in welcher Höhe Haushaltsmittel für die Diversitätsstudie sowie deren Bewerbung beziehungsweise die Vorbereitung derselben verwendet? 3. In welcher Höhe sind Mittel vertraglich beziehungsweise haushaltsrechtlich gebunden, in welcher Höhe wurden oder werden verausgabte Mittel zurückgefordert oder zurückgehalten? 4. Auf welcher Rechtsgrundlage wurden beziehungsweise werden die Mittel dem Empfänger ausgereicht? 5. Wie wurde von wem auf die Bedenken eines Beamten der Thüringer Staatskanzlei hinsichtlich der haushaltsrechtlichen Mittelverwendung im Verhältnis zur Zweckbestimmung des Integrationskonzepts im Haushaltsplan 2018/2019 reagiert? 6. Gab es, abgesehen von dem vorgenannten Beamten, weitere Bedenken in der Staatskanzlei beziehungsweise anderen Ministerien oder durch Dritte? Wenn dies der Fall war: Was war Inhalt der vorgetragenen Bedenken? 7. Welchen Leistungsumfang, insbesondere anhand einer Kostenkalkulation, hat die Diversitätsstudie? 8. Welche von der Diverstitätsstudie erfassten Sachverhalte weisen einen Integrationsbezug auf, welche weisen hingegen einen Bezug zur allgemeinen Lebens- und Arbeitssituation aller Beschäftigten ohne Integrationsbezug auf und wie begründet die Landesregierung eine jeweils zweckentsprechende Mittelverwendung nach dem Haushaltsrecht? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Kowalleck (CDU) und A n t w o r t der Thüringer Staatskanzlei 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/7619 Die Thüringer Staatskanzlei hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 26. August 2019 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Mit der freiwilligen und anonymen Diversitätsstudie "Vielfalt entscheidet Thüringen" sollten unter anderem Daten sowie Erfahrungen und Einschätzungen im Zusammenhang mit den Diskriminierungsdimensionen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (Geschlecht, Alter, ethnische Herkunft oder Zugehörigkeit, Behinderung/chronische Erkrankung, Religion und sexuelle Identität) erhoben werden. Sofern also mit "Betroffenen" diejenigen gemeint sind, die zur Teilnahme an der Studie eingeladen werden sollten, sind grundsätzlich alle Beschäftigten des Thüringer Öffentlichen Landesdienstes angesprochen. Die Studie wurde als Onlinebefragung konzipiert. Für die Zuleitung und Teilnahme an der Studie bedarf es eines personenbezogenen Dienstaccounts, um die Zustellung des Umfrage-Links zu gewährleisten sowie Missbrauch durch Nicht-Landesbedienstete und damit Verfälschung der Studie zu minimieren. Aufgrund der Spezifik des Bildungs- und Wissenschaftssektors (Schulen und Hochschulen) wurden die Beschäftigten der Hochschulen sowie Lehrer und Lehrerinnen ausgeklammert. Somit hätten circa 20.000 Bedienstete der Thüringer Landesverwaltung den Link zur Umfrage erhalten. Die folgenden drei Fragen werden im Zusammenhang beantwortet: Zu 2., 3. und 7.: Es wurden Haushaltsmittel aus dem Titel 05 02 684 02 verwendet. Zuwendungsbescheide zur Förderung der Durchführung der Studie ergingen am 9. Oktober 2018 über eine Fördersumme in Höhe von 147.291 Euro und am 16. Januar 2019 über eine Fördersumme in Höhe von 164.635 Euro. Die Fördermittel im Jahr 2018 wurden in voller Höhe abgerufen und ausgezahlt. Im Jahr 2019 wurden für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Mai 2019 insgesamt 76.930.52 Euro ausgezahlt. Aufgrund der Einstellung des Projektes zum 1. Juni 2019 (Teilwiderruf vom 30. Juli 2019) kamen 87.704,48 Euro nicht mehr zur Auszahlung. Ob darüber hinaus Mittel zurückgefordert werden, kann erst nach Prüfung der Verwendung der ausgereichten Mittel (Verwendungsnachweisprüfung) abschließend beantwortet werden. Die Studie umfasst folgende Bereiche: Vorbereitung und Kommunikation Klärung der Prozessinfrastruktur sowie der Zielgruppe; Abstimmung zu Zielen, Inhalten und Ablauf der Umfrage ; Kontext der Erhebung; Zeitplan und Zugang zu Befragten; Einbindung unterschiedlicher Akteure; Kommunikation intern/extern zur geplanten Erhebung Fragebogen (Weiter)Entwicklung von Fragebogen-Items unter Konsultation von Experten/Expertinnen und Einbindung unterschiedlicher Akteure, Anpassung an Zielgruppe und Einrichtung (Übersetzung der Organisationsstruktur der Landesverwaltung Thüringens an die Fragebogenmatrix, Programmierung des Fragebogens mit Opensource -Umfragesoftware LimeSurvey, Pre-Test und Feedbackverfahren) Technisch-organisatorische Maßnahmen IT-Infrastruktur (Datenbank, Umfrage- und Analysesoftware, Hosting, Server), Programmierung Front- und Backend Umfrage- und Analysesoftware, Umsetzung des Datenschutzes (Klärung datenschutzspezifischer Besonderheiten, Datenschutz-Grundverordnung, Verfahrensbeschreibung, Datenschutzfolgeabschätzung) Informationsvideo Pre- und Postproduktion, Schnitt, Technik, Storyboard, Medienrechte Umfrage Versand der Umfrage, technische und inhaltliche Betreuung der laufenden Umfrage, Export, Import, Bereinigung Datensatz, explorative Datenanalyse, detaillierte Analyse, grafische Auswertung, Ergebnispräsentation , Publikationserstellung, Vorstellung der Ergebnisse sowie Schlussfolgerungen und Empfehlungen 3 Drucksache 6/7619Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode In den mit den Projektanträgen vom Antragsteller vorgelegten Kosten- und Finanzierungsplänen wurden folgende Personal- und Sachkosten veranschlagt: Kosten 2018 2019 Personalkosten: 111.900 Euro 142.300 Euro Sachkosten: 43.143 Euro 31.000 Euro Zu 4.: Rechtsgrundlage der Bescheide sind das Haushaltsgesetz 2018/2019, §§ 23 und 44 der Thüringer Landeshaushaltsordnung , die Erlasse der Thüringer Finanzministerin zur Haushalts- und Wirtschaftsführung in den Haushaltsjahren 2018 und 2019 sowie die zur Thüringer Landeshaushaltsordnung ergangenen Verwaltungsvorschriften . Die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) wurden ausdrücklich zum Bestandteil der Bescheide gemacht. Der nicht öffentliche Zuwendungsempfänger ist damit hinsichtlich des Mitteleinsatzes an die für ihn im Rahmen des wissenschaftlichen Forschungsprojektes geltenden vergaberechtlichen Vorschriften gebunden. Die Fragen 5 und 8 werden im Zusammenhang beantwortet: Zu 5. und 8.: Der Hinweis aus dem für Haushalt und Controlling zuständigen Referat wurde durch das für Bürger-/Bürgerinnenanliegen ; Landesantidiskriminierungsstelle zuständige Referat geprüft und im Ergebnis dieser Prüfung festgestellt, dass die Verwendung der Haushaltsmittel aus dem Titel 05 02 684 02 "Maßnahmen zur Integrationsförderung im Rahmen des Integrationskonzeptes" möglich ist, denn im Integrationskonzept des Freistaats Thüringen heißt es: "Das Ziel der Landesregierung ist die verstärkte interkulturelle Öffnung der staatlichen Einrichtungen, Stellen und Behörden." (Seite 11) sowie "Eine interkulturelle Öffnung des öffentlichen Diensts ist zu gewährleisten ." (Seite 26). Da die Studie dieser Zielstellung dient, wurde entsprechend durch das bearbeitende Referat verfahren. Der Thüringer Rechnungshof prüft derzeit Ausgaben für Maßnahmen zur Integrationsförderung im Rahmen des Integrationskonzeptes, Kapitel 05 02 Titel 684 02. Das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz hat der Thüringer Staatskanzlei aus diesem Titel Mittel zur Bewirtschaftung übertragen . Aus diesen wurde unter anderem das Projekt "Vielfalt entscheidet Thüringen" gefördert. Die Prüfung ist noch nicht abgeschlossen. Aus diesem Prüfverfahren werden auch Hinweise für ein künftiges Vorgehen in vergleichbaren Fällen erwartet. Zu 6.: Nein, weitere Hinweise oder Bedenken gab es weder aus der Staatskanzlei noch aus anderen Ministerien. Mit dem Bereich des Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit wurden datenschutzrechtliche Aspekte besprochen. Prof. Dr. Hoff Minister Endnote: * Vergleiche https://www.mdr.de/thueringen/umstrittene-studie-landesbedienstete-100.html, zuletzt abgerufen am 10. Juli 2019. Diversitätsstudie "Vielfalt entscheidet Thüringen" - Teil I Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2., 3. und 7.: Zu 4.: Zu 5. und 8.: Zu 6.: Endnote: