29.08.2019 Drucksache 6/7622Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 26. September 2019 Beteiligung des Landtags an der Gemeinsamen Agrarpolitik nach dem Jahr 2020 durch die Landesregierung Die Kleine Anfrage 4019 vom 18. Juli 2019 hat folgenden Wortlaut: Die nächste Förderperiode der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union im Zeitraum von 2021 bis 2027 wird für den Landtag, die Thüringer Landwirte und somit für einen großen Teil des ländlichen Raums Veränderungen mit sich bringen. Ich frage die Landesregierung: 1. In welcher Form und in welchem Umfang beabsichtigt die Landesregierung, den Landtag an den für Thüringen und für die Thüringer Landwirte relevanten Punkten der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union zukünftig zu beteiligen? 2. In welcher Form und in welchem Umfang beabsichtigt die Landesregierung, die auf dem Gebiet des Freistaats Thüringen agierenden Bauern-, Imker- und Tierzuchtverbände an den für Thüringen und für die Thüringer Landwirte relevanten Punkten der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union zukünftig zu beteiligen? 3. Welche Auswirkungen wird nach Ansicht der Landesregierung die zukünftige Gemeinsame Agrarpolitik der Europäischen Union im Zeitraum von 2021 bis 2027 auf die Arbeit des Thüringer Landtags haben? Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft hat die Kleine Anfrage namens der Landesre gierung mit Schreiben vom 28. August 2019 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die Unterrichtung der Landesregierung gegenüber dem Landtag zu relevanten Punkten der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der EU nach 2020 wird - wie in der Vergangenheit - im Wesentlichen über entsprechende Vorlagen insbesondere an den für Landwirtschaft zuständigen Ausschuss erfolgen. Inwieweit darüber hinaus gegebenenfalls weitere Möglichkeiten zur Information des Landtags genutzt werden (zum Beispiel Regierungserklärung), ist zu gegebener Zeit zu entscheiden. K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Rudy (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/7622 Zu 2.: Zur Information und Kommunikation mit den von der Fortschreibung der Gemeinsamen Agrarpolitik betroffenen Verbänden in Thüringen wurde vom Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft Mitte 2019 ein "informeller Begleitausschuss" (iBGA) berufen. Der "informeller Begleitausschuss" setzt sich dabei im Wesentlichen aus den heutigen Mitgliedern des Begleitausschusses zum Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) zusammen, ergänzt um wenige weitere Mitglieder. Bezüglich der Ausgestaltung der weiteren Zusammenarbeit zwischen dem "informeller Begleitausschuss" und dem für Infrastruktur und Landwirtschaft sind insbesondere auch die weiteren konkreten Rahmenbedingungen beziehungsweise Anforderungen zur Erstellung des "Nationalen Strategieplans für Deutschland" maßgeblich. Zu 3.: Es ist zu erwarten, dass sich die Auswirkungen in einem ähnlichen Rahmen wie in der aktuellen Förderphase 2014 bis 2020 bewegen werden. Keller Ministerin Beteiligung des Landtags an der Gemeinsamen Agrarpolitik nach dem Jahr 2020 durch die Landesregierung Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: