29.08.2019 Drucksache 6/7624Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 26. September 2019 Datenschutzkontrollen innerhalb der Polizei Die Kleine Anfrage 3896 vom 28. Mai 2019 hat folgenden Wortlaut: Neben dem Landesbeauftragten für Datenschutz, der über die Einhaltung des Datenschutzes wacht, ha ben auch öffentliche Stellen eigene (interne) Datenschutzbeauftragte zu bestellen (vergleiche § 13 Thürin ger Datenschutzgesetz), so auch Polizeibehörden in Thüringen. In den vergangenen Monaten berichteten Medien immer wieder über Datenschutzverstöße bei Polizeibehörden anderer Bundesländer. Der Hessi sche Innenminister kündigte an, die Kontrollmechanismen zu verbessern und das Landespolizeipräsidium bat im Frühjahr 2019 die internen Datenschutzbeauftragten künftig anlassunabhängige Kontrollen durch zuführen. Bei Abfragen aus Einwohnermeldedaten sollen nun mehr detaillierte Gründe angegeben wer den. Der Antwort der Landesregierung auf meine Kleine Anfrage (Drucksache 6/6913) vom 6. März 2019 war zu entnehmen, dass zwischen den Jahren 2014 und 2018 in 55 Fällen gegen Thüringer Polizeibeam te wegen Verstößen gegen das Datenschutzgesetz ermittelt wurde, in weiteren 154 Fällen wegen Verlet zung des Dienstgeheimnisses. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche einzelnen Behörden in der Organisationsstruktur der Thüringer Polizei verfügen über einen ei genen Datenschutzbeauftragten (bitte darstellen nach Dienststellen)? 2. Wie werden unerlaubte Datenabfragen, etwa ein unberechtigter Zugriff auf INPOL, ComVor, IGVP, Ein wohnermeldeamt und andere Systeme, beziehungsweise eine missbräuchliche Datenverwendung dar aus in der Organisationsstruktur der Thüringer Polizei bislang bekannt gemacht und überprüft? 3. Wie viele unerlaubte Datenabfragen beispielsweise in Polizeisystemen beziehungsweise Hinweise auf derartige unerlaubte Abfragen wurden bei der Thüringer Polizei zwischen den Jahren 2014 und 2018 bekannt (bitte jeweils nach Jahren darstellen)? 4. Um welche Art von unerlaubten Datenabfragen, welche die Datenschutzbeauftragten innerhalb der Thü ringer Polizei in den Jahren 2017 und 2018 feststellten, handelte es sich, welche Systeme und Daten banken waren betroffen, welche Art von Daten floss dabei unberechtigt ab und welche Konsequenzen sind zu den Vorfällen bekannt (bitte um kurze Sachverhaltsdarstellung mit Art der Daten, betroffenen Systemen und Datenbanken sowie Verfahrensstand)? 5. In wie vielen Fällen kam es jeweils in den Jahren 2017 und 2018 zu Kontrollen durch eigene Daten schutzbeauftragte und welche Dienststellen waren davon betroffen? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Dittes (DIE LINKE) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/7624 6. Wie viele der in Frage 5 genannten Fälle waren jeweils in den Jahren 2017 und 2018 "anlassunabhän gig" (bitte darstellen nach Dienststellen)? 7. In wie vielen der in Frage 5 genannten Fälle in den Jahren 2017 und 2018 kam es zu Beanstandungen, zu Verwarnungen und zu Bußgeldern (bitte darstellen nach Dienststellen)? 8. Wie wurden die in der Vorbemerkung genannten Verfahren wegen Verstößen gegen das Datenschutz gesetz abgeschlossen, etwa durch Anklage, Einstellung nach § 170 Abs. 2, Einstellung nach 153a StPO oder Ähnliches (bitte jeweils nach Jahren 2014 bis 2018 darstellen)? 9. Wie wurden die in der Vorbemerkung genannten Verfahren wegen Verstößen gegen das Dienstgeheim nis abgeschlossen, etwa durch Anklage, Einstellung nach § 170 Abs. 2, Einstellung nach 153a StPO oder Ähnliches (bitte jeweils nach Jahren 2014 bis 2018 darstellen)? 10. Wird die Landesregierung die polizeiinternen Kontrollmechanismen künftig dahingehend verbessern, dass ähnlich wie in Hessen verstärkt anlassunabhängige Stichprobenkontrollen durchgeführt werden und welche organisatorischen Maßnahmen und strukturellen Änderungen ergreift die Landesregierung, um datenschutzrechtliche Verstöße, wie unberechtigte Zugriffe auf beispielsweise INPOL, ComVor, IGVP, Einwohnermeldedatenabfragen, beziehungsweise um eine missbräuchliche Datenverwendung künftig zu verhindern oder zu erkennen? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 28. August 2019 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Landeskriminalamt Landespolizeidirektion Landespolizeiinspektion Erfurt Landespolizeiinspektion Gera Landespolizeiinspektion Gotha Landespolizeiinspektion Jena Landespolizeiinspektion Nordhausen Landespolizeiinspektion Saalfeld Landespolizeiinspektion Suhl Autobahnpolizeiinspektion Bereitschaftspolizei Bildungseinrichtungen der Thüringer Polizei (Bildungszentrum der Thüringer Polizei, Thüringer Fach hochschule für öffentliche Verwaltung, Fachbereich Polizei) Zu 2.: Unerlaubte Datenabfragen werden nicht bekannt gemacht. Vielmehr werden sie aufgrund von Anzeigen von Betroffenen oder Hinweisen bekannt. (Straf)Anzeigen werden zentral durch den Bereich Interne Er mittlung der Landespolizeidirektion für die Thüringer Polizei geprüft und bearbeitet. Die Zuständigkeit für die Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten oblag bis zur Übertragung der Zuständigkeit auf den Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit im Juni 2018 der Landespolizeidirek tion, dem Landeskriminalamt und den Polizeibildungseinrichtungen. Zu 3.: In den Bildungseinrichtungen fand im Jahr 2014 eine unerlaubte Datenabfrage statt. Im Landeskriminal amt lag keine vor. Die Anzahl unerlaubter Datenabfragen wird in der Landespolizeidirektion statistisch nicht erfasst. Ein Aus zählen müsste händisch erfolgen und bedingt die aufwendige Prüfung jedes einzelnen (Verdachts)Falls. Diese Einzelfallprüfung hätte für die Landespolizeidirektion einen unverhältnismäßigen Aufwand zur Folge. Zu 4.: Die Anzahl unerlaubter Datenabfragen wird in der Landespolizeidirektion statistisch nicht erfasst. Im Übri gen wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. 3 Drucksache 6/7624Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Zu 5.: Nahezu jeder datenschutzrechtlich relevante Sachverhalt ist untrennbar mit der Kontrolltätigkeit verbun den. Dies bezieht sich nicht nur auf das Bekanntwerden unbefugter Datenabrufe, sondern auf Kontrollen jeglicher Art. Konkret bezogen auf Kontrollen unbefugter Datenabrufe ist festzustellen, dass diese zahlenmäßig nicht durchgehend erfasst wurden. Für eine umfassende Beantwortung müsste, wie bereits in der Antwort zur Frage 3 erläutert, eine händische Prüfung jedes (Verdachts)Falls oder Hinweises in der Landespolizeidi rektion erfolgen. Das Landeskriminalamt teilt keine und die Polizeibildungseinrichtungen teilen zwei Kont rollen in diesem engen Sinne mit. Zu 6.: Landespolizeidirektion: Unter Verweis auf die Antwort zu Frage 5 liegen dazu keine statistischen Werte vor. Landeskriminalamt: 0 Polizeibildungseinrichtungen: 0 Zu 7.: Landespolizeidirektion: Auf die Antwort zu Frage 5 wird verwiesen. Landeskriminalamt : 0 Polizeibildungseinrichtungen: 0 Zu 8.: Die strafrechtlichen Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen das Thüringer Datenschutzgesetz und Bundesdatenschutzgesetz wurden seitens der Staatsanwaltschaften wie folgt abgeschlossen: Verfahren 2014 2015 2016 2018 gesamt § 152 Abs. 2 StPO 2 1 3 § 154 StPO 1 1 § 154 Abs.1 StPO 1 1 § 170 Abs. 2 StPO 2 3 1 2 8 in Bearbeitung 1 1 kein Straftatbestand 1 1 Strafbefehl 1 1 (für 2017 kein Strafverfahren) StPO Strafprozessordnung Unabhängig davon sei darauf verwiesen, dass einige der eingestellten Strafverfahren zur Verfolgung der Ordnungswidrigkeit nach § 43 Thüringer Datenschutzgesetz (ThürDSG) an die Verfolgungsbehörde abge geben und im Rahmen eines Bußgeldverfahrens betrieben wurden. Eine genaue Auflistung bedingt die Prü fung jedes Einzelfalls. Zu 9.: Die strafrechtlichen Ermittlungsverfahren wegen der Verletzung des Dienstgeheimnisses wurden seitens der Staatsanwaltschaft wie folgt abgeschlossen: Verfahren 2014 2015 2016 2017 2018 gesamt § 153 Abs. 1 StPO 1 1 1 1 4 § 153a StPO 1 1 2 § 153a Abs. 1 StPO 1 1 § 154 Abs. 1 StPO 1 1 § 170 Abs. 2 StPO 20 28 23 26 12 109 Geldstrafe 1 1 in Bearbeitung 4 4 kein Straftatbestand 2 1 7 2 12 noch nicht entschieden 1 1 4 4 3 13 4 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/7624 Verfahren 2014 2015 2016 2017 2018 gesamt Revision Generalstaatsan waltschaft 1 1 Strafbefehl 1 1 2 unbekannt 1 1 Unabhängig davon sei darauf verwiesen, dass einige der eingestellten Strafverfahren zur Verfolgung der Ordnungswidrigkeit nach § 43 ThürDSG an die Verfolgungsbehörde abgegeben und im Rahmen eines Buß geldverfahrens betrieben wurden. Eine genaue Auflistung bedingt die Prüfung jedes Einzelfalls. Zu 10.: Die Durchführung von Protokollrecherchen war für die Thüringer Polizei bereits bisher in der "Richtlinie zur Durchführung von Protokollrecherchen" des Landeskriminalamtes geregelt. Im Rahmen der aktuell erfolg ten Anpassung dieser Richtlinie an die durch die EUDatenschutzreform bedingten gesetzlichen Änderun gen erfolgte unter anderem eine Übernahme der Voraussetzungen für die Nutzung von Protokolldaten nach § 51 Abs. 3 ThürDSG n. F., wonach gilt: "Die Protokolle dürfen ausschließlich für die Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung durch den Datenschutzbeauftragten, den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die betroffene Person sowie für die Eigenüberwachung, für die Gewährleistung der Integrität und Sicherheit der perso nenbezogenen Daten und für Strafverfahren verwendet werden." Danach kann der Datenschutzbeauftragte auch anlassunabhängige Überprüfungen der Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitungen vornehmen. Die in der Norm genannte Eigenüberwachung legt ebenfalls nahe, dass eine Kontrolle anlassunabhängig erfolgen kann. Darüber hinaus werden weitere Möglichkeiten zur Stärkung des Datenschutzes und zur Verringerung der Anzahl unberechtigter Zugriffe eingesetzt, wie zum Beispiel: • frühzeitige Einbindung des behördeninternen Datenschutzbeauftragten in Verfahren mit datenschutz rechtlichem Bezug, • Sensibilisierung der Bediensteten, • gegebenenfalls Einführung einer Dienstanweisung Datenschutz, • turnusmäßige Schulungen sowie Belehrungen der Bediensteten, • Verpflichtung auf die Vertraulichkeit und • Berechtigungskonzepte für automatisierte Verfahren. Maier Minister Datenschutzkontrollen innerhalb der Polizei Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: Zu 8.: Zu 9.: Zu 10.: