27.08.2019 Drucksache 6/7630Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 27. September 2019 Aktuelle Entwicklung des Wolfsbestands in Thüringen - Teil III Die Kleine Anfrage 4014 vom 15. Juli 2019 hat folgenden Wortlaut: Wie der Mitteldeutsche Rundfunk am 8. Juli 2019 berichtete, soll sich auf dem Übungsplatz Ohrdruf bereits der fünfzehnte Riss eines Nutztiers durch Wölfe in diesem Jahr ereignet haben. Ferner wurde ebenfalls auf dem Gelände des Übungsplatzes ein Wolfsrüde festgestellt und beobachtet, dass die dort ansässige Wölfin trächtig sei beziehungsweise bereits wieder Nachwuchs haben soll. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Schäfer und andere Weidetierhalter in Thüringen halten seit dem Jahr 2014 Herdenschutzhunde zur Abwehr von Wolfsangriffen und wie wird die Anschaffung und der Unterhalt solcher Hunde durch die EU-, Bundes- und Landesebene gefördert (bitte nach Jahresscheiben, Art und Höhe der Förderung aufschlüsseln)? 2. Wie viele Schäfer und andere Weidetierhalter in Thüringen haben sich seit dem Jahr 2014 die Anschaffung und die Haltung von Herdenschutzhunden zur Abwehr von Wolfsangriffen fördern lassen und wie hoch waren diese Förderungen (bitte nach Jahrescheiben aufschlüsseln)? 3. Wie viele thüringenweite und bundesweite Angriffe von Wölfen auf Herdenschutzhunde sind der Landesregierung seit dem Jahr 2014 bekannt und wie schwer wurden die betroffenen Herdenschutzhunde durch die Wölfe verletzt (bitte nach Jahresscheiben, Bundesland und Art der Verletzungen aufschlüsseln)? 4. Welche Schutzmaßnahmen empfiehlt die Landesregierung betroffenen Hundehaltern, um Herdenschutzhunde besser vor Wolfsangriffen zu schützen? 5. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zu dem Einsatz von Herdenschutzhunden durch Nutztierhalter und die teilweise massiven Verletzungen dieser Hunde durch Wölfe vor dem Hintergrund des Tierschutzgesetzes (hier insbesondere § 3 Nr. 8 und Nr. 8a) und der Tierschutz-Hundeverordnung? Das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 26. August 2019 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Über die Anzahl der Halter von Herdenschutzhunden kann keine Aussage getroffen werden, da eine diesbezügliche Statistik nicht geführt wird. Der Landesregierung ist bekannt, dass ein Antrag auf Förderung der K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Kießling (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/7630 Anschaffung von Herdenschutzhunden seitens des Freistaats im Jahr 2019 bewilligt wurde. Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. Ob die Herdenschutzhunde durch den Antragsteller bereits erworben wurden , ist nicht bekannt. Gemäß Richtlinie Wolf/Luchs Ziffer 5.2.1 b) in Verbindung mit 5.1.1 sind Ausgaben zur Anschaffung von Herdenschutzhunden zuwendungsfähig, wenn der Einsatz im Einzelfall geeignet ist, den Schutz der Herde maßgeblich zu verbessern. Die Zuwendungen werden als Projektförderung in Form von zweckgebundenen , nicht rückzahlbaren Zuschüssen im Wege der Vollfinanzierung gewährt. Zu 2.: Einem schafhaltenden Unternehmen wurde jeweils in den Jahren 2017 und 2018 die Anmietung von Herdenschutzhunden für einen befristeten Zeitraum gefördert. 2019 hat ein Schäfer die Anschaffung von zwei Herdenschutzhunden zur Abwehr von Wolfsübergriffen zur Förderung beantragt, die Bewilligung ist erfolgt. Die Fördersumme von 2017 bis 2019 (Stand: 23. Juli 2019) schlüsselt sich wie folgt auf: 2017: 1.935 Euro 2018: 2.040 Euro 2019: 2.000 Euro Zu 3.: Der Landesregierung ist nur ein amtlich anerkannter Fall aus Brandenburg aus dem Jahr 2014 bekannt, bei dem ein Herdenschutzhund durch den Wolf verletzt wurde. Der Hund erlitt Bisswunden, welche kurativ tierärztlich behandelt wurden. Zu 4.: In Deutschland ist trotz Wiederetablierung von Wölfen gegen Ende der 1990er Jahre und einem bis dato angewachsenen Wolfsbestand (75 Rudel, 33 Paare, drei territoriale Einzeltiere im Monitoringjahr 2017/2018) nur ein amtlich bestätigter Fall eines Angriffs des Wolfes auf einen Herdenschutzhund aus dem Jahr 2014 in Brandenburg bekannt (siehe Antwort zu Frage 3). Um die Gefahr einer körperlichen Konfrontation zwischen Wölfen und Herdenschutzhunden minimal zu halten, ist es wichtig, eine der Herdengröße und den Weideverhältnissen entsprechende Anzahl an Herdenschutzhunden einzusetzen. Die Mindestanzahl an Herdenschutzhunden für eine Herde mit bis zu 200 Tieren beträgt zwei erwachsene und voll taugliche Herdenschutzhunde. Für größere Herden wird eine Aufstockung der Anzahl tauglicher Herdenschutzhunden (junge Herdenschutzhunde können beigegeben werden , um diese in die Herde zu integrieren) analog der tatsächlichen Herdengröße und der Weideverhältnissen empfohlen. Der die Herde und die Herdenschutzhunde umgebende Elektrozaun erhöht den Schutz gegenüber Wölfen nochmals. Zu 5.: Die Gefahr, dass Herdenschutzhunde bei sachgemäßem Einsatz durch Wölfe verletzt werden, ist außerordentlich gering (siehe Antwort zu Frag 3). Der Herdenschutzhund ist ein Gebrauchshund, welcher für Schutzaufgaben eingesetzt wird. § 3 Nr. 8 und 8a des Tierschutzgesetzes sind in Bezug auf die Herdenschutzhunde nicht einschlägig. Dem Einsatz von Herdenschutzhunden stehen die Vorgaben der Tierschutz-Hundeverordnung ebenfalls nicht entgegen. Siegesmund Ministerin Aktuelle Entwicklung des Wolfsbestands in Thüringen - Teil III Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: