30.08.2019 Drucksache 6/7634Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 27. September 2019 Betreuungsstunden und Personalsituation an den Thüringer Schulhorten zu Beginn des Schuljahres 2019/2020 Die Kleine Anfrage 4029 vom 22. Juli 2019 hat folgenden Wortlaut: Die Bildungsangebote an den Thüringer Schulhorten zählen seit vielen Jahren bundesweit zu den besten. Ursächlich hierfür sind insbesondere das Engagement und die hohe Kompetenz der Kolleginnen und Kollegen in den Grundschulhorten. Eine kontinuierliche Personalpolitik ist die Voraussetzung für die Bewahrung der Qualität an den Thüringer Horten. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Beschäftigte sind mit Beginn des Schuljahres 2019/2020 an den Thüringer Horten tätig (bitte aufschlüsseln nach Landkreis/kreisfreier Stadt, Hortkindern, Anzahl der Erzieher [Personen und Vollzeitbeschäftigteneinheiten ], Bedarf gemäß Verwaltungsvorschrift in Stunden, Bedarf gemäß Verwaltungsvorschrift in Vollzeitbeschäftigteneinheiten sowie durchschnittlicher Gruppengröße)? 2. Wie viele Beschäftigte an den Thüringer Horten wurden mit Beginn des Schuljahres 2019/2020 unbefristet und befristet eingestellt (bitte aufschlüsseln nach Landkreis/kreisfreier Stadt, Personen und Vollzeitbeschäftigteneinheiten )? 3. Wie viele unbefristet und befristet Beschäftigte an den Thüringer Horten werden voraussichtlich im Schuljahr 2019/2020 nach aktuellen vertraglichen Bindungen und nach prognostiziertem realen Austrittsverhalten aus dem Landesdienst ausscheiden (bitte aufschlüsseln nach Landkreis/kreisfreier Stadt, Personen und Vollzeitbeschäftigteneinheiten)? 4. In welchem finanziellen Umfang gibt es zu Beginn des Schuljahres 2019/2020 in Thüringen Möglichkeiten , zusätzliche Betreuungs- und Bildungsangebote vorzuhalten (bitte aufschlüsseln nach Landkreis/ kreisfreier Stadt und Finanzmitteln in Euro)? Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 30. August 2019 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die Angaben sind der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen. K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Tischner (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/7634 Die Aufschlüsselung erfolgt nicht nach Landkreis/kreisfreier Stadt, sondern nach staatlichen Schulämtern. Zum einen erhalten die Schulämter die Zuweisung der im Haushalt zur Verfügung stehenden Erziehervollzeitstellen zur eigenverantwortlichen Bewirtschaftung, nicht die Schulträger. Zum anderen liegen die Angaben zu den Landkreisen und kreisfreien Städten aus der Vorabstatistik noch nicht vor. Diese wird im Schuljahr 2019/2020 zum Stichtag 19. August 2019 mit Rücksendetermin 23. August 2019 erhoben und mit deren Auswertung ist frühestens in der 2. Septemberwoche 2019 zu rechnen. Eine Aufschlüsselung nach Bedarf gemäß Verwaltungsvorschrift in Stunden sowie Vollzeitbeschäftigteneinheiten (VZB) ist zu Beginn des Schuljahres 2019/2020 nicht möglich, da diese Bestandteil der großen Schuljahresstatistik sind, die in der Woche vom 2. bis 6. September 2019 (Stichtag: 4. September 2019) erhoben wird. Eine vorläufige Auswertung dieser Statistik liegt aus ersichtlichen Gründen noch nicht vor; belastbare Daten stehen frühestens Mitte November 2019 zur Verfügung (siehe auch Antwort auf Frage 1 der Kleinen Anfrage 3295). Schüler der Klassenstufen 1 bis 4, Hortkinder, Erzieher (Anzahl und VZB) und durchschnittliche Gruppengröße an den staatlichen Schulhorten der einzelnen Schulämter Schulamt Schüler* Hortkinder Hortbeteiligung in Prozent Erzieher Anzahl** Erzieher in VZB durchschnittliche Gruppenstärke Mittelthüringen 14.706 13.429 91 685 460,82 19,60 Nordthüringen 12.015 10.565 88 507 358,70 20,84 Ostthüringen 17.542 15.665 89 801 548,43 19,56 Südthüringen 11.731 9.769 83 456 310,30 21,42 Westthüringen 13.272 11.348 86 580 391,15 19,57 Summe 69.266 60.776 88 3.029 2.069,40 20,06 * Schüler der Grundschule und Schüler der TGS mit BG Grundschule ** Nicht enthalten sind 49 Erzieher (49 VZB) an den Internaten der Spezialgymnasien Zu 2.: Den Staatlichen Schulämtern wurden die im Haushalt zur Verfügung stehenden 2.156 Erziehervollzeitstellen sowie die 75 VZB für die Vertretungsreserve zugewiesen: Schulamt Zuweisung in VZB Vertretungsreserve in VZB Mittelthüringen 477 16,6 Nordthüringen 362 12,6 Ostthüringen 568 19,8 Südthüringen 329 11,3 Westthüringen 420 14,7 Summe 2.156 75,0 Die Schulämter bewirtschaften eigenverantwortlich die ihnen zugewiesenen Erziehervollzeitstellen und entscheiden über Neueinstellungen und Ersatzeinstellungen sowie über die un-/befristete Erhöhung von Beschäftigungsumfängen von Erzieherinnen und Erziehern. Aufgrund der eigenverantwortlichen Bewirtschaftung der zugewiesenen Erzieherkontingente erhebt das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport keine Daten zu vorgenommenen Neu- beziehungsweise Ersatzeinstellungen im Erzieherbereich. Nachfolgende Übersicht enthält Angaben zur Nutzung der Vertretungsreserve für befristete Einstellungen im Erzieherbereich mit Stand 25. Juli 2019: 3 Drucksache 6/7634Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Schulamt zur Verfügung (VZB) realisiert Anzahl Umfang (VZB) Mittelthüringen 16,6 15 9,75 Nordthüringen 12,6 15 9,75 Ostthüringen 19,8 39 19,35 Südthüringen 11,3 35 10,30 Westthüringen 14,7 23 13,40 Summe 75,0 127 62,55 Zu 3.: Die nachfolgenden Übersichten enthalten die Anzahl der staatlichen Erzieherinnen und Erzieher an Grundund Gemeinschaftsschulen, deren Arbeitsvertrag nach derzeitigem vertraglichen Status und aktuellem Kenntnisstand im Zeitraum vom 1. August 2019 bis zum 31. Juli 2020 endet, etwa durch einen Eintritt in den Ruhestand . Prognosen zum möglichen vorzeitigem Ausscheiden von Erziehern liegen nicht vor. • aus einem unbefristetem Arbeitsverhältnis: Landkreis Personen VZB Altenburger Land 6 4,60 Eichsfeld 2 1,60 Gotha 2 1,60 Greiz 1 0,60 Kyffhäuserkreis 1 0,80 Saale-Holzland-Kreis 4 2,90 Saale-Orla-Kreis 2 1,60 Saalfeld-Rudolstadt 1 0,80 Sömmerda 2 1,50 Wartburgkreis 3 2,13 Weimarer Land 2 1,45 Stadt Eisenach 1 0,80 Stadt Erfurt 5 3,45 Stadt Gera 5 4,19 Stadt Suhl 4 3,00 Stadt Weimar 1 0,65 Summe 42 31,66 • aus einem befristetem Arbeitsverhältnis: Die Staatlichen Schulämter bieten dabei - wenn möglich- Beschäftigten in auslaufenden befristeten Beschäftigungsverhältnissen einen Anschlussvertrag an. Ziel ist es, stets qualifizierte und engagierte Beschäftigte im Schuldienst zu halten Landkreis Personen VZB Altenburger Land 2 1,10 Eichsfeld 2 0,98 Gotha 7 4,40 Greiz 4 2,02 Hildburghausen 10 5,70 Ilm-Kreis 1 0,65 Kyffhäuserkreis 1 0,65 Nordhausen 7 4,85 4 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/7634 Landkreis Personen VZB Saale-Holzland-Kreis 6 3,00 Saale-Orla-Kreis 9 5,65 Saalfeld-Rudolstadt 2 1,20 Schmalkalden-Meiningen 12 7,15 Sömmerda 2 1,30 Sonneberg 6 3,60 Unstrut-Hainich-Kreis 7 4,60 Wartburgkreis 9 5,40 Weimarer Land 8 5,05 Stadt Eisenach 1 0,65 Stadt Erfurt 16 10,40 Stadt Gera 9 5,00 Stadt Jena 9 4,30 Stadt Suhl 5 2,90 Stadt Weimar 4 2,65 Summe 139 83,20 Quelle: Persos_VMS Stand: 16. Juli 2019 Zu 4.: Die Angaben sind der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen. Im Schuljahr 2019/2020 stehen den staatlichen Schulämtern 1.300.000 Euro für zusätzliche Angebote außerschulischer Partner in den Thüringer Schulhorten zur Verfügung. Die Verteilung auf die staatlichen Schulämter erfolgt nach der Anzahl der im Hort betreuten Schüler im Primarbereich (siehe auch Antwort auf Frage 4 der Kleinen Anfrage 3295). Die Verteilung nach Landkreisen/kreisfreien Städten wird statistisch nicht erhoben. Finanzielle Mittel im Schuljahr 2019/2020 für zusätzliche Betreuungs- und Bildungsangebote: Staatliches Schulamt finanzielle Mittel in Euro Mittelthüringen 529.717 Nordthüringen 112.000 Ostthüringen 301.131 Südthüringen 191.807 Westthüringen 165.345 Summe 1.300.000 Holter Minster Betreuungsstunden und Personalsituation an den Thüringer Schulhorten zu Beginn des Schuljahres 2019/2020 Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: