04.09.2019 Drucksache 6/7659Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 27. September 2019 Umsetzung der Thüringer Gemeinschaftsunterkunfts- und Sozialbetreuungsverordnung (ThürGUSVO) - Gewaltschutzkonzepte Die Kleine Anfrage 4034 vom 19. Juli 2019 hat folgenden Wortlaut: Nach Abschnitt IV der Anlage 1 ("Mindestbedingungen für den Betrieb von Gemeinschaftsunterkünften") zu § 1 Abs. 1 der Thüringer Verordnung über Mindestbedingungen für den Betrieb von Gemeinschaftsunterkünften und die soziale Betreuung und Beratung von Flüchtlingen und Asylsuchenden vom 15. August 2018 ist für den Betrieb einer Gemeinschaftsunterkunft "erstmals innerhalb der ersten zwölf Monate nach Inkrafttreten dieser Verordnung" ein Schutzkonzept "zu erstellen und umzusetzen". Ich frage die Landesregierung: 1. Für welche Gemeinschaftsunterkünfte lagen bereits vor Inkrafttreten der Verordnung Gewaltschutzkonzepte vor? 2. Für welche Gemeinschaftsunterkünfte wurden seit Inkrafttreten der Verordnung Gewaltschutzkonzepte vorgelegt? 3. Unterliegen diese Konzepte (bei Ersterstellung) einer obligatorischen Überprüfung beziehungsweise Genehmigung durch das Landesverwaltungsamt? 4. Wie wird die Umsetzung der oben genannten Vorschrift durch die Aufsichtsbehörde überprüft? 5. Werden die Landkreise und kreisfreien Städte bei Erstellung der Gewaltschutzkonzepte durch die Aufsichtsbehörde /das Landesverwaltungsamt inhaltlich unterstützt, wenn ja, wie? 6. Erfolgt eine Überprüfung der Umsetzung der Gewaltschutzkonzepte durch die Aufsichtsbehörde, wenn ja, wie? Das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 4. September 2019 wie folgt beantwortet: Zu 1.: In den folgenden Landkreisen und kreisfreien Städten lagen bereits vor Inkrafttreten der Thüringer Gemeinschaftsunterkunfts - und Sozialbetreuungsverordnung Gewaltschutzkonzepte vor: K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Berninger (DIE LINKE) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/7659 Landkreis/kreisfreie Stadt Gewaltschutzkonzept vorhanden seit Jena bisher für eine Gemeinschaftsunterkunft August 2018 Saalfeld-Rudolstadt bisher ein Konzept für alle Gemeinschaftsunterkünfte und Erstaufnahmeunterkünfte keine Angaben Sömmerda Gemeinschaftsunterkunft Stadt Sömmerda Gemeinschaftsunterkunft Weißensee zwei Gemeinschaftsunterkünfte in Kölleda 2. August 2017 Unstrut-Hainich-Kreis Gemeinschaftsunterkunft Obermehler 20. Dezember 2017 Zu 2.: Unterkunftsspezifische Gewaltschutzkonzepte waren gemäß Ziffer IV.1 der Anlage zu § 1 Abs. 1 ThürGUS- VO von den Landkreisen und kreisfreien Städten bis zum 1. September 2019 zu erstellen. Eine Verpflichtung , die Schutzkonzepte bis zu diesem Zeitpunkt dem Thüringer Landesverwaltungsamt vorzulegen, ist in der Thüringer Gemeinschaftsunterkunfts- und Sozialbetreuungsverordnung nicht geregelt. Gleichwohl wurde ein Schutzkonzept zur Kenntnisnahme der Landesverwaltung von der Stadt Eisenach übermittelt. Zu 3.: In der Thüringer Gemeinschaftsunterkunfts- und Sozialbetreuungsverordnung ist eine Genehmigungspflicht für Gewaltschutzkonzepte durch das Thüringer Landesverwaltungsamt nicht vorgesehen. Bezüglich einer Überprüfung der Gewaltschutzkonzepte wird auf die Antwort zur Frage 4 verwiesen. Zu 4.: Die Überprüfung der Erarbeitung und Umsetzung der Gewaltschutzkonzepte soll zukünftig durch das Thüringer Landesverwaltungsamt im Rahmen der fachaufsichtlichen Kontrollen der Gemeinschaftsunterkünfte erfolgen. Die betreffenden Feststellungen werden in einem Prüfprotokoll festgehalten. Zu 5.: Mit dem Inkrafttreten der Thüringer Gemeinschaftsunterkunfts- und Sozialbetreuungsverordnung zum 1. September 2018 wurde den Landkreisen und kreisfreien Städten zur Erarbeitung von einrichtungsbezogenen Gewaltschutzkonzepten ein Zeitraum von zwölf Monaten eingeräumt. Damit einhergehend erfolgten zunächst seitens des Landes schriftliche Hinweise an die kommunalen Gebietskörperschaften zur Erstellung der Konzepte. Zudem wurde bei der Beauftragten für Integration, Migration und Flüchtlinge eine Fachgruppe "Schutzkonzepte für Flüchtlingsunterkünfte" eingerichtet. Im Weiteren fanden im Zusammenwirken zwischen dem Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz , dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, der Servicestelle Gewaltschutz in Berlin und der Stiftung Deutsches Forum für Kriminalprävention in Berlin ein Fachtag "Kriminalprävention und Gewaltschutz in Flüchtlingsunterkünften" sowie vier Fachforen in Erfurt statt. Im Rahmen dieser Fachforen im Zeitraum von April bis Juli 2019 wurden unter Federführung zweier UNICEFzertifizierter Gewaltschutztrainerinnen der Prozess der Erarbeitung eines Gewaltschutzkonzepts beleuchtet , in der Praxis bewährte Instrumente vorgestellt und Wege zur Weiterentwicklung von Verfahren in den Einrichtungen im Hinblick auf Gewaltschutz aufgezeigt. Es wurden praxisnah inhaltliche Anforderungen vermittelt , vielfältige Fragestellungen zum Thema Gewaltschutz erörtert sowie den Vertreterinnen und Vertretern der Landkreise und kreisfreien Städte Gelegenheit zum Erfahrungsaustausch gegeben. Hierbei fanden insbesondere die Belange besonders Schutzbedürftiger, wie Frauen, Kinder und Menschen mit Behinderungen , Berücksichtigung. Ein Web-Seminar zum Thema "Umgang mit geflüchteten LSBTTIQ*-Personen" wird vom Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz im Zusammenwirken mit der Servicestelle Gewaltschutz in Berlin im September 2019 angeboten. Zu 6.: Auf die Antwort zur Frage 4 wird verwiesen. Lauinger Minister Umsetzung der Thüringer Gemeinschaftsunterkunfts- und Sozialbetreuungsverordnung (ThürGUSVO) - Gewaltschutzkonzepte Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: