06.09.2019 Drucksache 6/7694Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 27. September 2019 Wegenetz und Wegränder in Thüringen Die Kleine Anfrage 3943 vom 29. Mai 2019 hat folgenden Wortlaut: Wege und Wegränder sind ein wichtiger Rückzugsort für Flora und Fauna. Im Zuge der Diskussion um das rasant zunehmende Artensterben gewinnen sie an Bedeutung. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie hoch ist nach Kenntnis der Landesregierung die Anzahl der Gemeinden, die Eigentümer des ehe maligen landwirtschaftlichen Wegenetzes sind (bitte aufgliedern nach Landkreisen)? 2. Welche Länge und Fläche nehmen diese Wege nach Kenntnis der Landesregierung ein (bitte aufglie dern nach Gemeinden)? 3. Auf welcher Länge gibt es nach Kenntnis der Landesregierung für diese Wege a) Pachtverträge und b) unentgeltliche Nutzungsverträge? 4. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, die Gemeinden, die Eigentümer von landwirtschaftli chen Wegen sind, dabei zu unterstützen, mit Teilen des ehemaligen landwirtschaftlichen Wegenetzes wieder die Landschaft zu gestalten und Biotope zu verbinden? 5. Liegen der Landesregierung Kenntnisse vor, wie viele der vorhandenen Wege im Kataster deutlich brei ter eingetragen sind, als sie in der Realität zu finden sind (bitte nach Gemeinden aufgliedern)? 6. Welcher Anteil der mittlerweile landwirtschaftlich genutzten Fläche der Wegegrundstücke wurde nach Kenntnis der Landesregierung von den Gemeinden gepachtet und welcher Anteil wird unentgeltlich ge nutzt (bitte nach Gemeinden aufgliedern)? Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 3. September 2019 wie folgt beantwortet: Zu 1. bis 3.: Zu den Fragen 1 bis 3 liegen der Landesregierung keine Informationen vor. K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Müller (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/7694 Zu 4.: Unterstützung finden Naturschutz und Landschaftspflege, insbesondere die Auflösung von Landnutzungs konflikten, in der ländlichen Bodenordnung nach dem Flurbereinigungsgesetz, bei der Grundstücke neu geordnet und arrondiert werden. Durch die Verbindung von Eigentumsregelung, das heißt Bodenordnung, mit der Gestaltung beziehungsweise Verbesserung der ländlichen Infrastruktur können nicht nur die Land und Forstwirtschaft unterstützt, sondern auch die Natur und Umwelt als Lebensgrundlage gesichert und entwickelt werden. Im Rahmen der Bodenordnung werden unter dem Grundsatz der Wertgleichheit Grundstücke so getauscht und zusammengelegt, dass sich eine wirtschaftlich bessere Nutzungsmöglichkeit ergibt. Die dabei auch erfolgende Ausweisung von Flächen für zukünftige landespflegerische Anlagen, wie zum Beispiel Hecken strukturen, Gehölzpflanzungen oder Feuchtbiotope, hat große Relevanz für die Bewirtschaftung. Zu 5. und 6.: Zu den Fragen 5 und 6 liegen der Landesregierung keine Informationen vor. Keller Ministerin Wegenetz und Wegränder in Thüringen Ich frage die Landesregierung: Zu 1. bis 3.: Zu 4.: Zu 5. und 6.: