06.09.2019 Drucksache 6/7695Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 27. September 2019 Aktuelle Entwicklung des Wolfsbestands in Thüringen - Teil IV Die Kleine Anfrage 4027 vom 24. Juli 2019 hat folgenden Wortlaut: Wie der Mitteldeutsche Rundfunk am 8. Juli 2019 berichtete, soll sich auf dem Übungsplatz Ohrdruf bereits der fünfzehnte Riss eines Nutztiers durch Wölfe in diesem Jahr ereignet haben. Ferner wurde ebenfalls auf dem Gelände des Übungsplatzes ein Wolfsrüde festgestellt und beobachtet, dass die dort ansässige Wölfin trächtig sei beziehungsweise bereits wieder Nachwuchs haben soll. Ich frage die Landesregierung: 1. Trifft es zu, dass nach der Beendigung der Jagd auf die Wolfshybriden am Rande des Übungsplatzes von Ohrdruf durch einen Jagdpächter sogenannte Soft-Catch-Fallen fangfähig und ohne Warnhinweise aufgefunden wurden und falls ja, warum verblieben diese Fallen fangfähig und ohne Warnhinweise nach der Beendigung der Jagd auf die Wolfshybriden in einem wieder freigegebenen privaten Jagdrevier , ohne dass dies dem betroffenen Jagdpächter mitgeteilt wurde? 2. Trifft es zu, dass der betroffene Jagdpächter Strafantrag gegen unbekannt bei der Staatsanwaltschaft Erfurt wegen der Gefährdung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit eigereicht hat und falls ja, wann ist dies geschehen und welche Rechtsnormen können aus Sicht der Landesregierung durch das Zurücklassen der fangfähigen sogenannten Soft-Catch-Fallen verletzt worden sein und welche Gefährdungen der öffentlichen Ordnung und Sicherheit gehen von diesen Fallen aus? 3. Welche Institutionen wurden nach Kenntnis der Landesregierung mit dem Auslegen der unter den Fragen 1 und 2 genannten Fallen in den Bereichen außerhalb des Übungsplatzes Ohrdruf beauftragt und in welchem Zeitraum geschah dies? Das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 4. September 2019 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Dies trifft nicht zu. Versuche zum Fangen und Besendern der Wölfin fanden ausschließlich auf dem Standortübungsplatz Ohrdruf statt. K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Kießling (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/7695 Zu 2.: Am 22. Juli 2019 ging bei Staatsanwaltschaft Erfurt eine Anzeige unter anderem wegen Gefährdung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit ein. Auf dem Gelände des Truppenübungsplatzes in Ohrdruf sei eine Soft- Catch-Falle fangfähig und ohne Warnhinweise festgestellt worden. Der wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz registrierten Strafanzeige hat die Staatsanwaltschaft Erfurt mit Verfügung vom 25. Juli 2019 mangels Anhaltspunkten für das Vorliegen einer Straftat keine Folge gegeben (§ 152 Abs. 2 Strafprozessordnung ) und legte den Vorgang zur Verfolgung einer Ordnungswidrigkeit der Verwaltungsbehörde vor. Am 1. August 2019 ging die Akte beim Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz ein. Da die Fangversuche ausschließlich innerhalb des öffentlich nicht zugänglichen Standortübungsplatzes stattfanden, bestand keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Bundeswehr und Bundesforst waren über die Fangversuche informiert. Zu 3.: Es wurde keine Institution mit dem Auslegen der Fallen außerhalb des Standortübungsplatzes beauftragt. Siegesmund Ministerin Aktuelle Entwicklung des Wolfsbestands in Thüringen - Teil IV Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: