06.09.2019 Drucksache 6/7698Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 30. September 2019 Wolf in Thüringen Die Kleine Anfrage 4055 vom 31. Juli 2019 hat folgenden Wortlaut: Die Renaturierung und Neuansiedlung des Wolfes in Thüringen schafft neue Herausforderungen. Dies erfordert klare und sinnvolle Spielregeln (Gesetze), damit Mensch und Natur (in diesem Fall der Wolf) im guten Einklang leben können. Laut der Umweltstiftung WWF soll es in Deutschland jetzt mindestens 60 Wolfsrudel geben. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie bewertet die Landesregierung die derzeitige Sachlage zu den Wolfshybriden im Ohrdrufer-Forst und welches weitere Vorgehen ist vorgesehen? 2. Was spricht für die Landesregierung dagegen, den Wolf in das Jagdgesetz aufzunehmen und was steht dem Abschuss der Wolfshybriden zwingend entgegen? 3. Wie wird sich nach Einschätzung der Landesregierung die Wolfspopulation in Thüringen in den nächsten 5 bis 15 Jahren entwickeln? 4. Welche Maßnahmen will die Landesregierung im Fall der Wölfin auf dem Truppenübungsplatz Ohrdruf ergreifen, um das Problem der artgerechten Arterhaltung sinnvoll zu lösen? 5. Welche Kosten entstehen für das Einfangen der drei noch lebenden Hybriden, die Pflege im Tierpark für noch drei Hybriden für ein Jahr und die Pflege im Tierpark für noch drei Hybriden über 30 Jahre? 6. Sollen die drei noch verbliebenen Hybriden unfruchtbar gemacht werden, um eine Misch-Population zu vermeiden? Das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 4. September 2019 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Am 23. Juli 2019 wurden für das laufende Monitoringjahr 2019/2020 auf dem Standortübungsplatz Ohrdruf mittels Fotofallen erstmalig Jungtiere festgestellt. Die Fotos zeigten zwei schwarze und ein wildfarbenes Jungtier. Durch neuere Fotos konnten zwei weitere Jungtiere festgestellt werden. Somit sind bisher fünf K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Prof. Dr. Voigt (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/7698 Jungtiere sicher nachgewiesen (drei schwarze, zwei wildfarbene). Die Jungtiere sind mittlerweile sowohl phänotypisch als auch genotypisch als Wolf-Hund-Hybriden bestätigt worden. Der Managementplan für den Wolf in Thüringen sieht die Entnahme von zweifelsfrei nachgewiesenen Wolf- Hund-Hybriden aus Gründen des Artenschutzes vor. Daher wird momentan intensiv versucht, die Jungtiere mittels großer Kastenfallen lebend zu fangen, um sie anschließend in den Bärenpark nach Worbis zu verbringen. Zu 2.: Die Aufnahme der Tierart Wolf in das Jagdrecht hätte derzeit keine Auswirkung auf das Wolfsmanagement. Bei einer Aufnahme in das Jagdrecht müsste aufgrund der geltenden artenschutzrechtlichen Regelungen für den Wolf eine ganzjährige Schonzeit bestimmt werden. Somit dürfte auf Wölfe auch weiterhin keine Jagd ausgeübt werden. Aufgrund der dann herrschenden Doppelzuständigkeit von Jagd- und Naturschutzbehörden käme es zudem zu einer deutlichen Steigerung der Verwaltungsbürokratie. Wolf-Hund-Hybriden unterliegen wie Wölfe den Verboten des § 44 Abs. 1. Nr. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). Eine Entnahme der Wolfs-Hund-Hybriden aus der Natur bedarf daher einer behördlichen Ausnahme und darf gemäß § 45 Abs. 7 Satz 2 BNatSchG nur zugelassen werden, wenn zumutbare Alternativen nicht gegeben sind und sich der Erhaltungszustand der Populationen der Art nicht verschlechtert, soweit nicht Artikel 16 Abs. 1 der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie weitergehende Anforderungen enthält. Zu 3.: Seit Mai 2014 ist nachgewiesen, dass eine Wölfin auf und im Umfeld des Standortübungsplatzes Ohrdruf lebt und andere Wölfe Thüringen durchwandern. Abgesehen von den Wolfs-Hybriden als Nachkommen der Ohrdrufer Wölfin stagniert seitdem die Entwicklung der Wolfspopulation in Thüringen. Aufgrund der vorhandenen Habitatausstattung ist jedoch jederzeit mit weiteren Wolfsansiedlungen zu rechnen und es kann auch für Thüringen von einer wachsenden Wolfspopulation ausgegangen werden. Genaue Prognosen hinsichtlich der Populationsentwicklung lassen sich allerdings nicht ableiten. Zu 4.: Siehe Antwort zu Frage 1 Zu 5.: Für das Einfangen der im Jahr 2019 geborenen Wolf-Hund-Hybriden entstanden bisher Kosten in Höhe von 931,74 Euro: • 183,00 Euro für einen Fallensender zuzüglich Zubehör • 748,74 Euro für Ködermaterial. Für die Pflege der fünf Wolf-Hund-Hybriden im Bärenpark für ein Jahr würden Kosten in Höhe von maximal 36.720 Euro entstehen. Da die Lebensdauer von Wölfen und Wolf-Hund-Hybriden in Gefangenschaft bis zu 16 Jahren betragen kann, würden für die Pflege der fünf Wolf-Hund-Hybriden in diesem Zeitraum Kosten in Höhe von bis zu 587.520 Euro entstehen (ohne Berücksichtigung von Preissteigerungen). Zu 6.: Diese Frage wird geklärt, wenn die Tiere gefangen wurden und ihr Geschlecht feststeht. Siegesmund Ministerin Wolf in Thüringen Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: