06.09.2019 Drucksache 6/7706Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 1. Oktober 2019 Durchsuchungsmaßnahmen in Gemeinschaftsunterkünften für Geflüchtete in Hildburghausen - nachgefragt Die Kleine Anfrage 4025 vom 19. Juli 2019 hat folgenden Wortlaut: In der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3767 (Drucksache 6/7186) wird darauf verwiesen , bei den angefragten Maßnahmen vom 28. Februar 2019 habe es sich nicht um polizeiliche Durchsuchungsmaßnahmen , sondern um Begehungen zum Zwecke der Erstellung einer Risikoanalyse in Vorbereitung eines Gewaltschutzkonzepts gehandelt. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Risiko- beziehungsweise Gefährdungsquellen wurden im Rahmen der Begehungen mit Blick auf die Erstellung eines Gewaltschutzkonzepts für beide Unterkünfte durch die Polizei festgestellt und wie wurden diese dokumentiert? 2. Wer ist im Landkreis mit der Erarbeitung des Gewaltschutzkonzepts für die Gemeinschaftsunterkünfte beauftragt? Waren diese Personen bei der Begehung anwesend? 3. Aus welchen Gründen wurde in Vorbereitung des Gewaltschutzkonzepts beziehungsweise der Gewaltschutzkonzepte lediglich bei zwei der sechs im Landkreis Hildburghausen bestehenden Gemeinschaftsunterkünfte eine Begehung durchgeführt? 4. Wurden im Nachgang beziehungsweise resultierend aus den Begehungen Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet, wenn ja, wie viele? 5. Wie viele im Zusammenhang mit der Begehung eingeleitete Ordnungswidrigkeitsverfahren wurden nachträglich eingestellt? Wie viele davon wurden wegen unberechtigten Zugangs zu den Zimmern/Wohnungen eingestellt? 6. Auf welcher rechtlichen Grundlage ist das Hinzuziehen der Landespolizei zur Kontrolle der Einhaltung der Bestimmungen für die Benutzung und Verwaltung der Gemeinschafts- und Einzelunterkünfte aus der Satzung des Landkreises möglich? 7. Welche Ausgangslage/Begründung lag vor, die eine Kontrolle mit circa 20 Bediensteten der Landespolizei erforderlich machte? K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Berninger (DIE LINKE) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/7706 8. Auf welchem aktuellen Stand befindet sich die Erarbeitung des/der Gewaltschutzkonzepte für Geflüchtetenunterkünfte im Landkreis Hildburghausen? Das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 5. September 2019 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die Erarbeitung von Gewaltschutzkonzepten für Gemeinschaftsunterkünfte im Landkreis Hildburghausen obliegt dem zuständigen Landratsamt Hildburghausen. Die Polizei ist hier lediglich im Rahmen der Amtshilfe tätig geworden. Eine Dokumentation durch die Polizei ist daher nicht gesondert erfolgt. Vor Ort wurden gemeinsam die vorherrschenden Gegebenheiten besichtigt und Erfahrungen ausgetauscht. Dies betraf aufgrund der Zuständigkeit für die Gefahrenabwehr und Strafverfolgung aus polizeilicher Sicht insbesondere , sich einen Überblick über die Flucht- und Rettungswege, generell die Zugangs- und Abgangsmöglichkeiten , die Lage der Objekte sowie die Anordnungen der dortigen Wohnräumlichkeiten zu verschaffen. Im Zuge der Begehung erfolgten zudem Beratungen und Abstimmungen zu effektiven Vorgehensweisen im Falle bestimmter Gefährdungssituationen, beispielsweise in Fällen häuslicher Gewalt, Freiheitsberaubung, Körperverletzung und sexuellen Missbrauchs. Die Erreichbarkeiten der Rettungskräfte beziehungsweise Notrufnummern in den Einrichtungen nebst der Flucht- und Rettungspläne, insbesondere was Schutzbereiche beziehungsweise Schutzräume anbelangt, sollten im Zuge der Umsetzung der Gewaltschutzkonzepte noch sichergestellt werden. Zu 2.: Zuständig für die Erstellung von Gewaltschutzkonzepten für die betreffenden Gemeinschaftsunterkünfte ist das Amt für Migration des Landkreises Hildburghausen. Die mit der Erstellung beauftragten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes für Migration des Landratsamtes Hildburghausen waren nach Mitteilung des Landesverwaltungsamtes bei der Begehung anwesend. Zu 3.: Gewaltschutzkonzepte sind objektspezifisch zu erarbeiten, insbesondere hat gemäß Punkt IV Nr. 1 Buchst. g der Anlage 1 zu § 1 Abs. 1 der Thüringer Gemeinschaftsunterkunfts- und Sozialbetreuungsverordnung eine Einrichtungsanalyse zu bestehenden Gefahren, insbesondere auch im Hinblick auf den Kinderschutz, zu erfolgen. Dem dient eine Objektbegehung zur Feststellung der konkreten örtlichen Gegebenheiten und Schutzbedarfe. Darüber hinaus lagen nach Mitteilung des Thüringer Landesverwaltungsamtes zu beiden Objekten bereits Beschwerden von Bewohnerinnen und Bewohnern hinsichtlich der Störung des gedeihlichen und friedvollen Zusammenlebens vor. Aus diesen Gründen fanden die Begehungen in den Gemeinschaftsunterkünften statt. Zu 4.: Nach Mitteilung des Landesverwaltungsamtes wurden 47 Verstöße gegen die Benutzungssatzung des Landkreises Hildburghausen festgestellt, wovon in 38 Fällen über die zentrale Bußgeldstelle des Landratsamtes Hildburghausen ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet wurde. Zu 5.: Da noch nicht alle Verfahren abgeschlossen sind, ist eine abschließende Beantwortung der Fragestellung derzeit nicht möglich. Zu 6.: Die Teilnahme von Beamtinnen und Beamten der Polizeiinspektion Hildburghausen an den Begehungen erfolgte im Rahmen der Amtshilfe. Zweck war die Beratung zu gewaltpräventiven Maßnahmen, interventiven Maßnahmen zum Schutz vor Übergriffen und Gewalt sowie zu Maßnahmen des Opferschutzes. Die Kontrolle der Einhaltung der Bestimmungen der Benutzungssatzung lag in originärer Zuständigkeit des Landratsamtes Hildburghausen. Die Befugnisse der Polizei zum unterstützenden Tätigwerden ergeben sich aus § 46 Abs. 1 und 2 Ordnungswidrigkeitsgesetz in Verbindung mit § 161 Abs. 1 Strafprozessordnung. Zu 7.: Bei der Begehung der Unterkünfte handelte es sich um zwei Liegenschaften mit vier größeren Objekten. Da seitens der Polizei keinerlei Vorerfahrungen bezüglich des zu erwartenden Umfangs der Amtshilfe vorhanden waren, wurden ausgehend von der Größe der Objekte und im Hinblick auf den zeitlichen Aspekt 3 Drucksache 6/7706Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Kräfte geplant und eingesetzt. Die Kräfteplanung der Polizei basierte zudem auf der Anzahl von insgesamt 39 polizeilichen Einsätzen in beiden Objekten im Zeitraum von einem Jahr vor der in Rede stehenden Begehung , so dass ein gewisser Sicherungsbedarf für selbige gesehen wurde. Zu 8.: Die Erarbeitung der Gewaltschutzkonzepte für die Gemeinschaftsunterkünfte des Landkreises Hildburghausen befindet sich nach Mitteilung des Landesverwaltungsamtes in der Endphase. Lauinger Minister Durchsuchungsmaßnahmen in Gemeinschaftsunterkünften für Geflüchtete in Hildburghausen - nachgefragt Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: Zu 8.: