09.09.2019 Drucksache 6/7707Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 1. Oktober 2019 Förderung von Reha-Kliniken Die Kleine Anfrage 4038 vom 24. Juli 2019 hat folgenden Wortlaut: Die medizinische Rehabilitation (Reha) gilt neben der Akutversorgung und der Altenpflege als dritte große Säule des deutschen Gesundheitssystems. Reha-Kliniken leisten einen elementaren Beitrag dazu, dass Arbeitnehmer länger oder wieder am Arbeitsleben teilnehmen können sowie das Frühverrentungen und Pflegebedürftigkeit vermieden oder verzögert werden können. Der sich verschärfende Fachkräftemangel stellt die Reha-Kliniken jedoch vor neue, schwer zu meisternde Strukturherausforderungen. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie entwickelte sich nach Kenntnis der Landesregierung die Zahl der in Reha-Kliniken Beschäftigten zwischen den Jahren 2013 und 2019 (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? 2. Wie unterstützt die Landesregierung den Erhalt der Thüringer Reha-Kliniklandschaft? Welche Landesmittel sind in den Jahren 2013 bis 2019 abgeflossen (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? 3. Welche Möglichkeiten ergeben sich, die Einnahmen aus Glücksspiel oder Wettbüros (Konzessionsabgaben oder Steuern) zur Unterstützung von Reha-Kliniken zu nutzen? 4. Welche weiteren Maßnahmen plant die Landesregierung, um Reha-Kliniken in Thüringen zu fördern? Das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 6. September 2019 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Zur Beantwortung der Frage kann nur auf die öffentlich bereitgestellten Informationen des Thüringer Landesamts für Statistik (TLS) zurückgegriffen werden. Die Entwicklung der Beschäftigenzahlen im angefragten Zeitraum ist in untenstehender Tabelle zusammengefasst. K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Zippel (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/7707 Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen nach ausgewählten Merkmalen: Merkmal 2013 2014 2015 2016 2017 Anzahl Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen 35 35 34 34 33 Hauptamtliche Ärzte am 31.12. 302 312 329 327 330 Nichtärztliches Personal am 31.12. insgesamt 2.739 2.764 2.838 2.821 2.834 da ru nt er Pflegedienst 600 614 620 633 617 medizinischtechnischer Dienst 912 941 972 944 974 Funktionsdienst 174 189 193 179 184 © Thüringer Landesamt für Statistik, Europaplatz 3, 99091 Erfurt Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen sind dabei Einrichtungen gemäß § 107 Abs. 2 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch, die der stationären Behandlung dienen, um eine Schwächung der Gesundheit, die in absehbarer Zeit voraussichtlich zu einer Krankheit führen würde, zu beseitigen oder einer Gefährdung der gesundheitlichen Entwicklung eines Kindes entgegenzuwirken (Vorsorge) beziehungsweise eine Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten, Krankheitsbeschwerden zu lindern oder im Anschluss an eine Krankenhausbehandlung den dabei erzielten Behandlungserfolg zu sichern, auch mit dem Ziel, einer drohenden Behinderung vorzubeugen, eine Behinderung zu beseitigen, zu bessern oder eine Verschlimmerung zu verhüten beziehungsweise Pflegebedürftigkeit zu vermeiden oder zu mindern (Rehabilitation). Hauptamtliche Ärzte sind in der Einrichtung fest angestellte Ärzte. Bei Nichtärztlichem Personal handelt es sich um alle in der Einrichtung beschäftigten Personen, die nicht zum ärztlichen Personal zählen, zum Beispiel Pflegepersonal, medizinisch-technisches Personal, Verwaltungspersonal und so weiter. Die Daten für 2018 werden derzeit im TLS aufbereitet und sind voraussichtlich im November 2019 über die Internetseite des TLS1 unter der Rubrik "Gesundheit, Soziales" abrufbar. Die Daten für das Jahr 2019 liegen noch nicht vor. Zu 2.: Zur Finanzierung der Reha-Einrichtungen in Thüringen wurden im angefragten Zeitraum keine Landesmittel bereitgestellt. Das ist mit den gesetzlichen Regelungen zur Finanzierung des Reha-Bereichs begründet. Dieses Finanzierungssystem unterscheidet sich grundlegend beispielsweise von der Krankenhausfinanzierung . Die Betriebskosten von Krankenhäusern werden über die Vergütungen der Krankenhausleistungen finanziert, vor allem über die Fallpauschalen2. Im Bereich der Investitionen haben Krankenhäuser gesetzlichen Anspruch auf eine Finanzierung durch die Bundesländer. Im Reha-Bereich ist geregelt, dass die Finanzierung von Betriebskosten und Investitionen der Reha-Einrichtungen ausschließlich über die Vergütung der Reha-Leistungen durch die Kostenträger (Rentenversicherung, Krankenkassen, Berufsgenossenschaften et cetera) nach indikationsspezifischen Tages- und Fallpauschalen erfolgt. Verhandlungen über diese pauschalen Entgelte finden in regelmäßigen Abständen ausschließlich zwischen den Kostenträgern und den Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen statt. Im Rahmen der Bundesratsbefassung zum Gesetz zur Stärkung des Pflegepersonals (Pflegepersonal-Stärkungsgesetz ) hatte die Landeregierung unter anderem Anträge unterstützt, die eine Einbeziehung von Rehabilitationseinrichtungen in das Gesetz vorsehen. Dabei wurde die Bundesregierung aufgefordert zu prüfen , ob die Regelungen des Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes zur Finanzierung des Pflegepersonals, zur Förderung der IT-Modernisierung und des betrieblichen Gesundheitsmanagements sowie zur Beteiligung an der Ausbildung der Pflegekräfte sinngemäß auf Rehabilitationskliniken übertragen werden könne. Eine entsprechende Initiative seitens der Bundesregierung blieb jedoch aus. Zu 3.: Einnahmen aus Lotterie- oder Sportwettensteuer sowie Einnahmen aus Konzessionsabgaben von privaten Sportwettenanbietern können nicht zur Unterstützung von Reha-Kliniken genutzt werden. Nach dem Haushaltsgrundsatz der Gesamtdeckung gemäß § 8 Abs. 1 Thüringer Landeshaushaltsordnung (§ 7 Haushaltsgrundsätzegesetz), dienen alle Einnahmen zur Deckung aller Ausgaben des Haushalts. Insofern stehen Steuereinnahmen als allgemeine Deckungsmittel nicht für spezielle Zwecke, sondern für alle 3 Drucksache 6/7707Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode veranschlagten Ausgaben gleichrangig zur Verfügung. Damit wird sowohl die Priorisierung einzelner Ausgaben , als auch deren Abhängigkeit vom tatsächlichen Aufkommen der entsprechenden Einnahme verhindert. Der Freistaat erzielt keine Einnahmen aus Konzessionsabgaben von privaten Sportwettenanbietern. Zu 4.: Maßnahmen oder Programme zur Förderung von Thüringer Reha-Einrichtungen sind derzeit nicht geplant. Siehe Antwort zu Frage 2. Werner Ministerin Endnote: 1 Vergleiche https://statistik.thueringen.de/Themennavi.asp?sg=23&unterlink=ges (23.08.2019). 2 Durch das Fallpauschalengesetz gilt seit 2003 in Deutschland das diagnose-orientierte Fallpauschalensystem (engl.: Diagnosis Related Groups, kurz DRG) bei der Vergütung der Krankenhäuser. Förderung von Reha-Kliniken Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Endnote: