12.09.2019 Drucksache 6/7724Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 4. Oktober 2019 Zustand der Landesstraße 2100 zwischen Neunheilingen und Kleinwelsbach bis nach Großwelsbach Die Kleine Anfrage 4043 vom 30. Juli 2019 hat folgenden Wortlaut: Die Landesstraße 2100 zwischen Neunheilingen und Kleinwelsbach bis zur Landesstraße 1031 in Großwelsbach befindet sich seit vielen Jahren in einem stark sanierungsbedürftigen Zustand. Die Situation wird regelmäßig sowohl von Bürgern als auch den in der Region ansässigen Landwirtschaftsbetrieben als Nutzer der Straße beklagt. Ich frage die Landesregierung: 1. Wann wurde die Landesstraße 2100 zuletzt auf ihre Verkehrstauglichkeit/Verkehrssicherheit mit welchem Ergebnis geprüft und befindet sich die Straße nach Auffassung der Landesregierung in einem verkehrssicheren Zustand? 2. Wann wurden zuletzt welche Sanierungs-, Reparatur- oder andere Verkehrssicherungsmaßnahrnen an der Landesstraße 2100 durchgeführt? 3. Gibt es konkrete Pläne für eine grundhafte Sanierung oder für Instandsetzungsmaßnahmen der Landesstraße 2100 und falls ja, wann soll welche Maßnahme erfolgen? 4. Ist seitens der Landesregierung immer noch geplant, die Straße abzustufen und falls ja, wann und in welchem Zustand der Landesstraße 2100 soll dies erfolgen? 5. Welche Aktivitäten in Bezug auf den Zustand der Landesstraße 2100 hat die Verwaltungsgemeinschaft Schlotheim seit dem Jahr 2014 gegenüber dem zuständigen Straßenbauamt, dem zuständigen Ministerium oder gegenüber anderen Landesbehörden entfaltet, um eine Sanierung zu forcieren oder zumindest auf den desolaten Straßenzustand aufmerksam zu machen und Verbesserungen für die Bewohner der betroffenen Orte beziehungsweise alle dieser Straße nutzenden Verkehrsteilnehmer einzufordern? K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Lehmann (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/7724 Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft hat die Kleine Anfrage namens der Landesre gierung mit Schreiben vom 11. September 2019 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Der oben genannte Streckenabschnitt wird im Rahmen der Streckenkontrolle in einem 14-tägigen Rhythmus befahren. Schäden an den Anlagenteilen der Straße, Bankette, Fahrbahnzustand, lichter Raum und Entwässerungseinrichtungen werden geprüft. Im Ergebnis ist festzustellen, dass die vorhandene Fahrbahn in Bezug auf Verkehrssicherheit uneingeschränkt genutzt werden kann, jedoch die Qualität in der Befahrbarkeit (Geschwindigkeit) eingeschränkt ist. Zu 2.: Im Rahmen der Unterhaltungsleistungen wurden und werden laufend bei Erfordernis verkehrsgefährdende Schäden beseitigt und ein befahrbarer Zustand erhalten. Zu 3.: Entsprechend der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel wird angestrebt, die freie Strecke im Zuge der Landesstraße 2100 von Neunheilingen über Kleinwelsbach bis Großwelsbach in den Jahren 2022 und 2023 im Rahmen von Straßenerhaltungsmaßnahmen zu sanieren. Zu 4.: Auf Grund der bestehenden geringen Verkehrsbedeutung ist eine abschnittsweise Abstufung zu Kreis- beziehungsweise Gemeindestraßen vorgesehen. Hierbei hat gemäß § 11 Abs. 4 Thüringer Straßengesetz der bisherige Träger der Straßenbaulast dem neuen Träger der Straßenbaulast dafür einzustehen, dass er die Straße in dem durch die Verkehrsbedeutung gebotenen Umfang ordnungsgemäß unterhalten und den notwendigen Grunderwerb durchgeführt hat. Zu 5.: Von Seiten der Verwaltungsgemeinschaft wurde in den zurückliegenden Jahren mehrfach auf den als sanierungsbedürftig empfundenen Fahrbahnzustand des oben genannten Straßenabschnitts hingewiesen. Keller Ministerin Zustand der Landesstraße 2100 zwischen Neunheilingen und Kleinwelsbach bis nach Großwelsbach Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: