12.09.2019 Drucksache 6/7726Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 7. Oktober 2019 Waldrodung in St. Gangloff Die Kleine Anfrage 4052 vom 31. Juli 2019 hat folgenden Wortlaut: Nach zahlreichen Debatten über den ungesteuerten und überdimensionierten Ausbau der Windenergie gibt es einen neuen Streitfall. Wie die Bildzeitung am 28. Juli 2019 berichtet hat, sollen in St. Gangloff 83.546 Qua dratmeter Wald gerodet werden um dort Windräder aufzustellen. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Kenntnis zu dem oben beschriebenen Sachverhalt hat die Landesregierung? 2. Wie bewertet die Landesregierung die geplante Abholzung von 83.546 Quadratmeter Wald allgemein und in Anbetracht der aktuellen Klimadebatte? 3. Wie viele Windräder welchen Typs (Höhe, Rotordurchmesser, Leistung) sollen nach Kenntnis der Lan desregierung in St. Gangloff errichtet werden? 4. Welche raumordnerischen Aspekte wurden bei der Entscheidungsfindung für die Waldrodung in St. Gang loff berücksichtigt? 5. Welche ökologischen Aspekte wurden bei der Entscheidungsfindung für die Waldrodung in St. Gang loff berücksichtigt? 6. Welche wirtschaftlichen Aspekte wurden bei der Entscheidungsfindung für die Waldrodung in St. Gang loff berücksichtigt? 7. Welche Einspruchsmöglichkeiten gegen das Vorhaben haben die Bürger? 8. Wie ist der bisherige und der weitere Verfahrensablauf? 9. Welche Bedenken sieht die Landesregierung auf Grund der Größe des Vorhabens? 10. Wie bettet sich das Vorhaben in das Planverfahren des Regionalplans Ostthüringen ein? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Prof. Dr. Voigt (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/7726 Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 11. September 2019 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Die Landesregierung stellt fest, dass entgegen den Ausführungen in der Begründung der Kleinen Anfra ge der Ausbau der Windenergienutzung in Thüringen weder ungesteuert noch überdimensioniert erfolgt. Zum einen ergeht an die Regionalen Planungsgemeinschaften, die Träger der Regionalplanung sind, ge mäß dem Landesentwicklungsprogramm Thüringen 2025 (Vorgabe 5.2.13) der Auftrag, in den Regionalplä nen zur Konzentration der raumbedeutsamen Windenergienutzung und zur Umsetzung der regionalisier ten energiepolitischen Zielsetzungen Vorranggebiete Windenergie auszuweisen, die zugleich die Wirkung von Eignungsgebieten haben. Zum anderen wurden im Jahr 2017 in der gesamten Planungsregion Ostthü ringen zwölf Windenergieanlagen errichtet und eine im SaaleOrlaKreis abgebaut. Im Jahr 2018 wurde in der Planungsregion keine einzige Windenergieanlage errichtet. Zu 1.: Am 2. Oktober 2018 beantragte die Firma ABO Wind AG bei der unteren Immissionsschutzbehörde des Saa leHolzlandKreises die Erteilung eines Vorbescheids gemäß § 9 BundesImmissionsschutzgesetz über die raumordnerische Zulässigkeit der Errichtung und des Betriebs von neun Windenergieanlagen in St. Gangloff. Im Rahmen dieses Vorbescheids wurde die raumordnerische Zulässigkeit der geplanten neun Windener gieanlagen geprüft. Die obere Landesplanungsbehörde stellte fest, dass lediglich fünf Anlagen innerhalb des im 2. Entwurf des Abschnitts 3.2.2 des Regionalplans Ostthüringen vom 30. November 2018 vorgesehenen Vorranggebiets Windenergie W20 "Eineborn/St. Gangloff" liegen und nur diesen keine Belange der Raumordnung entge genstünden. Für die übrigen, außerhalb des im Regionalplanentwurf ausgewiesenen Vorranggebiets lie genden Windenergieanlagen wurde eine befristete Untersagung in Aussicht gestellt. Das Verfahren zur Erteilung des Vorbescheids wird unter Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt. Dazu lagen der Antrag auf Vorbescheid und der beigefügte Umweltbericht in der Zeit vom 5. August 2019 bis ein schließlich 4. September 2019 im Landratsamt des SaaleHolzlandKreises sowie in der Verwaltungsge meinschaft Hermsdorf aus und konnten dort während der jeweiligen Dienstzeit oder nach telefonischer Ver einbarung auch außerhalb dieser Zeiten von jedermann eingesehen werden. Zudem sind die Unterlagen im UVPPortal Thüringens* eingestellt. Zu 2.: Das beantragte Vorhaben mit neun Windenergieanlagen wäre entsprechend den eingereichten Unterla gen mit einer dauerhaften Waldumwandlung von 83.546 Quadratmeter verbunden. Bleibt das Vorrangge biet W20 "Eineborn/St. Gangloff" in seiner im oben genannten Regionalplanentwurf enthaltenen Abgren zung so bestehen, könnten nur fünf Windenergieanlagen errichtet werden. Dafür wäre eine Rodung von circa 50.000 Quadratmeter Wald erforderlich. Gegen die Auswahl dieses Waldgebiets westlich der Bundesautobahn 9 für die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen bestehen keine grundsätzlichen forstrechtlichen oder forstfachlichen Bedenken. Für dieses Waldgebiet wurden durch die amtliche Waldfunktionskartierung keine solchen hervorgehobe nen Waldfunktionen ermittelt, die nach forstfachlicher Einschätzung dazu führen würden, dass das öffent liche Interesse an der Walderhaltung höher wiegt als das Interesse an einer anderweitigen Nutzung, zum Beispiel Windenergieanlagen. Die Änderung von Waldflächen in eine andere Nutzungsart, umgangssprachlich auch als "Rodung" bezeich net, bedeutet grundsätzlich den Verlust ihrer Nutz, Schutz und Erholungsfunktionen. Die aktuelle Diskus sion über Ursachen und Folgen der Klimaentwicklung ist nach Einschätzung der Landesregierung wichtig, um auch auf die Bedeutung des Waldes und des Rohstoffs Holz für den Klimaschutz aufmerksam zu ma chen. Daraus die Schlussfolgerung zu ziehen, kleinflächige Rodungen von Wald zugunsten von Windener gieanlagen künftig in Frage zu stellen, wäre jedoch nicht sachgerecht in Anbetracht dessen, dass es bei einem Waldanteil von circa 33 Prozent in Thüringen unerlässlich ist, für Projekte der Infrastruktur und Ener gieversorgung auch Waldflächen dauerhaft in Anspruch zu nehmen. 3 Drucksache 6/7726Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Die Landesregierung hat mit dem Maßnahmeplan "Grünes Herz Thüringen. Aktionsplan Wald 2030 ff." je doch klargestellt, dass die Regionalen Planungsgemeinschaften ihre Planung der Vorranggebiete Windener gie im Wald daraufhin zu überprüfen haben, dass Kalamitätsflächen erschlossen werden, um den Waldbe stand nicht zusätzlich zu belasten. Nach Einschätzung der Landesregierung steht die für die Errichtung des Windparks im Vorranggebiet Wind energie W-20 "Eineborn/St. Gangloff" in Anspruch zu nehmende Waldfläche in einem angemessenen Ver hältnis zu der von dem Windpark produzierbaren erneuerbaren Energiemenge. Weiterhin ist darauf hinzuweisen, dass gemäß § 10 Abs. 3 Thüringer Waldgesetz für die Nutzungsartenän derung von Wald im Gegenzug funktionsgleiche Ausgleichsaufforstungen an anderer Stelle vorzunehmen sind. Da das Kompensationsverhältnis in Thüringen mindestens 1:1 beträgt, wird die Gesamtwaldfläche in Thüringen durch dieses Vorhaben nicht reduziert. Erfahrungsgemäß wird die Aufforstungsfläche sogar grö ßer sein als die Rodungsfläche. Falls die Kompensation nicht über funktionsgleiche Ausgleichsaufforstun gen möglich ist, ist die Zahlung einer Walderhaltungsabgabe gesetzlich vorgeschrieben. Diese kann zum Beispiel für die Neuanlage von Wald, aber auch für Maßnahmen innerhalb bestehender Waldflächen ge nutzt werden, zum Beispiel für den Umbau von Reinbeständen in klimastabile Mischwälder. Zu 3.: Der Antrag auf Vorbescheid gemäß § 9 BundesImmissionsschutzgesetz über die raumordnerische Zuläs sigkeit umfasst die Errichtung von neun Windenergieanlagen des Typs Nordex N 149 mit einer Nabenhö he von 164 Meter, einem Rotordurchmesser von 149 Meter, einer Gesamthöhe von 238,5 Meter und einer Leistung von vier Megawatt je Anlage (Gesamtleistung 36 Megawatt). Zu 4.: Entgegen dem Wortlaut der Fragen 4 bis 6 ist bislang keine Entscheidung zu dem Vorhaben getroffen. Die raumordnerische Beurteilung der oberen Landesplanungsbehörde zum Antrag auf Vorbescheid gemäß § 9 BundesImmissionsschutzgesetz erfolgte anhand des Regionalplanentwurfs Ostthüringen vom 30. No vember 2018. Die Regionale Planungsgemeinschaft Ostthüringen schätzt ein, dass es ohne die Ausweisung von Vorrang gebieten Windenergie im Wald nicht möglich ist, der Nutzung der Windenergie substanziell Raum zu geben. Dies ist im Wesentlichen durch die raumstrukturellen Gegebenheiten der Region bestimmt. Die Planungsregion Ostthüringen ist, insbesondere im östlichen und nördlichen Bereich, fast flächendeckend durch sehr gute landwirtschaftliche Bedingungen geprägt. Der Verzicht auf Waldflächen für Vorranggebie te Windenergie würde in den nördlichen und östlichen Regionsteilen eine raumunverträgliche Konzentrati on der Windenergienutzung bedeuten. Ein genereller Ausschluss von Waldflächen ergibt sich auch aufgrund der gesetzlichen Lage nicht. Recht liche oder tatsächliche Gründe sprechen nicht von vornherein gegen eine Nutzung des Waldes als Stand ort für Windenergieanlagen. Dies bedeutet, dass der Belang Wald nur unter bestimmten Voraussetzungen der Errichtung von Windenergieanlagen entgegensteht. Dennoch hat die Regionale Planungsgemeinschaft Ostthüringen in einem Großteil der Waldgebiete Ostthü ringens aufgrund deren ökologischer Wertigkeit die Windenergienutzung pauschal ausgeschlossen (harte und weiche Tabuzonen, wie zum Beispiel Naturwaldparzellen und Erholungswälder, gesetzlich geschützte Waldbiotope, Wälder mit besonderer/herausragender Waldfunktion oder forstliche Stilllegungsflächen) be ziehungsweise ermittelt und bewertet die Konflikte im Wege der Einzelfallprüfung (sonstige Wälder mit he rausragender Waldfunktion, Wald in waldarmen Gebieten gemäß Waldfunktionenkartierung und sonstige Wälder in waldarmen Gebieten sowie Waldinseln). Ein solcher Wald liegt nach Einschätzung der Regionalen Planungsgemeinschaft Ostthüringen im Bereich des Vorranggebiets Windenergie W20 "Eineborn/St. Gangloff" aber nicht vor. Im Ergebnis der Abwägung zum 1. Entwurf des Abschnitts 3.2.2 Vorranggebiete Windenergie vom 4. März 2016 kam die Regionale Pla nungsgemeinschaft Ostthüringen zu der Einschätzung, dass durch die Verkleinerung der westlichen Teil fläche des Vorranggebiets W-20 "Eineborn/St. Gangloff" den naturschutzfachlichen Belangen ausreichend Rechnung getragen werden kann und sich die Inanspruchnahme von Waldflächen auf die weniger ökolo 4 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/7726 gisch wertvollen Bereiche erstreckt. Im Entwurf des Regionalplans Ostthüringen mit integriertem überarbei teten Entwurf des Abschnitts 3.2.2 Vorranggebiete Windenergie vom 30. November 2018 wurde das Vor ranggebiet Windenergie W-20 "Eineborn/St. Gangloff" entsprechend modifiziert. Zu 5.: Die ökologischen Aspekte, die bei der Ausweisung des Vorranggebiets Windenergie W20 "Eineborn/St. Gangloff" berücksichtigt wurden, sind dem Prüfbogen des Entwurfs des Regionalplans Ostthüringen vom 30. November 2018 zu entnehmen. Die Prüfbögen sind auf der Internetseite der Regionalen Planungsge meinschaft Ostthüringen allgemein zugänglich. Die konkreten Auswirkungen durch den Bau einer Windenergieanlage müssen im Rahmen des immissions schutzrechtlichen Genehmigungsprozesses geprüft und berücksichtigt werden. Die ökologische Baubeglei tung ist bei Planungen im Wald Standard. Sie regelt die Durchführung und Überwachung der ökologischen Belange während der gesamten Bauphasen (zum Beispiel Rodung, Wegebau, Tiefbau, Kabelverlegung, Baustellenrückbau, Wege und Flächenrückbau). Sie hat außerdem die Aufgabe, die sich aus den Planungs unterlagen ergebenden Kompensationsmaßnahmen sicherzustellen und gegebenenfalls zu konkretisieren. Überdies gilt, dass für alle benötigten voll und teilversiegelten Flächen forst und naturschutzrechtliche Aus gleichs und Ersatzmaßnahmen erbracht werden müssen. Zudem wird der verlorene ökologische Wert der genutzten Fläche durch Aufwertungsmaßnahmen im Umfeld quantitativ und qualitativ kompensiert, sodass sich schlussendlich die Waldfläche in Thüringen in der Summe nicht negativ ändern wird. Darüber hinaus wird auf die Antworten zu den Fragen 2 und 4 verwiesen. Zu 6.: Die wirtschaftlichen Beweggründe für die Waldrodung sind Sache des Eigentümers. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass die jährlich erzielbaren Pachteinnahmen für Windenergieanla genstandorte die auf gleicher Fläche pro Jahr erzielbaren Einnahmen aus einer geregelten nachhaltigen Forstwirtschaft bei Weitem übertreffen. Insofern ist die Verpachtung von Waldstandorten für Windenergie anlagen für Waldbesitzer eine lukrative zusätzliche Einnahmequelle, die unabhängig von den Schwankun gen des Holzmarkts ist. Zu 7.: Einwendungen gegen das Vorhaben können während der Einwendungsfrist vom 5. August 2019 bis ein schließlich 4. Oktober 2019 schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch beim Landratsamt SaaleHolz landKreis oder der Verwaltungsgemeinschaft Hermsdorf erhoben werden. Die Bürgerinnen und Bürger können sich darüber hinaus in den Prozess der Änderung des Regionalplans Ostthüringen einbringen. Zu 8.: Zum bisherigen Verfahrensablauf wird auf die Antworten zu den Fragen 1 und 7 verwiesen. Soweit gegenüber dem Vorhaben form und fristgerechte Einwendungen erhoben werden, entscheidet die Genehmigungsbehörde nach Ablauf der Einwendungsfrist, ob der für den 27. November 2019 in St. Gang loff vorgesehene Erörterungstermin durchgeführt wird. Im Anschluss entscheidet das Landratsamt Saale HolzlandKreis, ob und wenn ja in welchem Umfang dem Antrag auf Vorbescheid stattgegeben wird. Ein positiv beschiedener Vorbescheid berechtigt den Antragsteller noch nicht zur Errichtung der Windenergie anlagen oder Teile der Anlagen. Mit ihm wird lediglich festgestellt, welche der beantragten Windenergiean lagen in einem ausgewiesenen Vorranggebiet Windenergie liegen und daher mit den Zielen der Raumord nung vereinbar sind. Der Vorbescheid wird unwirksam, wenn der Antragsteller nicht innerhalb von zwei Jahren nach Eintritt der Unanfechtbarkeit eine Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb der Windenergieanlagen beim Land ratsamt SaaleHolzlandKreis beantragt. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens wird eine Prüfung der Umweltverträglichkeit unter erneuter Einbeziehung der Öffentlichkeit durchgeführt. 5 Drucksache 6/7726Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Zu 9.: Die Planungen der Regionalen Planungsgemeinschaft Ostthüringen für das Vorranggebiet Windenergie W20 "Eineborn/St. Gangloff" wurden seitens der Landesregierung nicht beanstandet. Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Zu 10.: Die Planungsversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Ostthüringen hat auf ihrer Sitzung am 4. März 2016 den ersten Entwurf des Abschnitts 3.2.2 Vorranggebiete Windenergie beschlossen. Dieser Entwurf enthielt 39 Vorranggebiete Windenergie. Gegenstand dieser Gebietskulisse war auch das Vorrang gebiet Windenergie W20 "Eineborn/St. Gangloff" mit einer Größe von 349 Hektar, aufgeteilt in zwei Teilbe reiche (westlich und östlich der Bundesautobahn 9). Am 30. November 2018 hat die Planungsversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Ostthürin gen den Entwurf des Regionalplans Ostthüringen (gesamt) mit integriertem überarbeiteten Entwurf des Ab schnitts 3.2.2 Vorranggebiete Windenergie (2. Entwurf) und dessen öffentliche Auslegung und Anhörung beschlossen. Darin wurden 22 Vorranggebiete Windenergie vorgeschlagen. Dazu gehört wie bereits im ers ten Entwurf das Vorranggebiet W20 "Eineborn/St. Gangloff", auf das sich das geplante Vorhaben bezieht. Gegenüber dem ersten Entwurf des Abschnitts 3.2.2 Vorranggebiete Windenergie wurde dieses Vorrang gebiet allerdings in seiner räumlichen Abgrenzung um 128 Hektar reduziert. Es umfasst nun 221 Hektar. Unter Zugrundelegung der neuen Abgrenzung des Vorranggebiets W20 "Eineborn/St. Gangloff" wird zu den beantragten neun Windenergieanlagen der Firma ABO Wind AG aus Sicht der oberen Landesplanungsbe hörde festgestellt: • Die Windenergieanlagen 1, 2, 5, 6 und 9 liegen innerhalb des westlichen Teilbereichs des vorgesehe nen Vorranggebiets W20 "Eineborn/St. Gangloff". Dem Antrag auf Vorbescheid für die Errichtung und den Betrieb dieser Anlagen stehen somit aus Sicht der oberen Landesplanungsbehörde keine Belange der Raumordnung entgegen. • Hingegen befinden sich die Windenergieanlagen 3, 4, 7 und 8 außerhalb des westlichen Teilbereichs des vorgesehenen Vorranggebiets W20 "Eineborn/St. Gangloff". Die geplante Errichtung dieser vier Wind energieanlagen widerspräche damit dem am 30. November 2018 von der Planungsversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Ostthüringen beschlossenen Gesamtkonzept der räumlichen Vertei lung der Windenergiestandorte in der Planungsregion und somit dem vorgesehenen Ziel Z 33 des oben genannten Entwurfs des Abschnitts 3.2.2. Hält der Vorhabenträger bezüglich dieser vier Windenergieanlagen dennoch an seinen Planungsabsich ten fest, käme eine befristete Untersagung gemäß § 12 Abs. 2 Raumordnungsgesetz in Verbindung mit § 9 Thüringer Landesplanungsgesetz in Betracht. Derzeitig werden durch die Regionale Planungsgemeinschaft Ostthüringen die zur öffentlichen Auslegung und Anhörung eingegangenen Stellungnahmen zum Entwurf des Regionalplans Ostthüringen (gesamt) mit integriertem überarbeiteten Entwurf des Abschnitts 3.2.2 Vorranggebiete Windenergie vom 30. Novem ber 2018 ausgewertet und für die Abwägung aufbereitet. Wird dieser Planentwurf in wichtigen Punkten geändert, hat erneut eine Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden stattzufinden. Zum jetzigen Zeitpunkt können zum weiteren Verfahrensablauf keine verbind lichen Aussagen gemacht werden. Das Thüringer Landesplanungsgesetz regelt das Verfahren zur Aufstellung des Regionalplans. Keller Ministerin Endnote: * Vergleiche https://www.uvpverbund.de/th Waldrodung in St. Gangloff Ich frage die Landesregierung: Vorbemerkung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: Zu 8.: Zu 9.: Zu 10.: Endnote: