12.09.2019 Drucksache 6/7727Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 7. Oktober 2019 Sichtbehinderung am Kreisverkehr zwischen der Landesstraße 1140 und der Kreisstraße 51 Die Kleine Anfrage 4054 vom 31. Juli 2019 hat folgenden Wortlaut: Zum Grünbewuchs im Kreisverkehr auf der Landesstraße 1140 und der Kreisstraße 51 zwischen Ilmenau und Langewiesen erreichten mich mehrere Anfragen. Dieser Bewuchs würde zu massiven Sichtbehinde rungen der Verkehrsteilnehmer führen und deswegen eine Gefährdung darstellen. Diese Behinderung sei dringend zu entschärfen und der wenig gepflegte Bewuchs zu kürzen. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie schätzt die Landesregierung die Sichtbehinderung an dem benannten Kreisverkehr ein? Welche Maßnahmen sollen getroffen werden, um die Sichtbehinderungen zu beseitigen? 2. Weshalb wurden auf den schon erhöhten Kreisverkehr hochwachsende Gewächse gepflanzt und kei ne bodennahen Straucharten? 3. Welche Vorgaben und Regelungen gibt es generell für die Bepflanzung von Kreisverkehren? Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 11. September 2019 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Bei dem hier genannten Kreisverkehr handelt es sich um den Knotenpunkt der Landesstraßen 1140 und 3051. Die Kreisstraße 51 ist zur Landesstraße aufgestuft worden. Zu 1.: Grundsätzlich sollen an außerorts befindlichen Kreisverkehrsplätzen über den Knoten hinausgehende Sichtbeziehungen unterbrochen werden. Für einen sicheren Betrieb in Kreisverkehrsanlagen ist jeweils die Sicht auf die Kreisfahrbahn bis zur benachbarten linken Einmündung maßgebend. Auf die Antwort zu Fra ge 3 wird verwiesen. Nach einer VorOrtInaugenscheinnahme durch das Landesamt für Bau und Verkehr sind die Sichtverhält nisse für einfahrende Fahrzeuge aus Richtung Ilmenau und von der Landesstraße 3051 kommend ausrei chend vorhanden. Bei Annäherung aus Richtung Langewiesen ist die Sicht auf die Landesstraße 1140 aus K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Bühl (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/7727 Richtung Ilmenau durch den Bewuchs der Kreisinsel eingeschränkt. Wie das Landesamt für Bau und Ver kehr mitteilt, wurde der entsprechende Rückschnitt der Vegetation der Mittelinsel im Rahmen der turnus mäßigen Gehölzpflege bereits beauftragt. Zu 2.: Die hochwachsenden Gewächse sind zum Kreismittelpunkt hin angeordnet worden und stellen im Regel fall kein Sichtproblem dar. Zum Rand der Kreisinsel hin sind Sträucher gepflanzt worden, deren Aufwuchs im Rahmen der Straßenunterhaltung stellenweise korrigiert werden muss. Zu 3.: Das "Merkblatt für die Anlage von Kreisverkehren, Ausgabe 2006", aufgestellt von der Forschungsgesell schaft für Straßen und Verkehrswesen, enthält detaillierte Vorgaben für die Planung von Kreisverkehrs plätzen. Dort heißt es: "Um die Erkennbarkeit der Kreisinsel zu verbessern, soll die Kreisinsel außerhalb bebauter Gebiete so gestaltet werden, dass die ungehinderte Sicht von einer Knotenpunktzufahrt in die ge genüberliegende Knotenpunktzufahrt unterbunden wird. Dies kann durch geeignete Bepflanzung oder durch die Anlage als leicht ansteigende Hügelfläche erreicht werden." Gegenüber den Knotenpunktzufahrten dür fen sich keine starren Hindernisse befinden, dies gilt auch für Bäume. Die Bepflanzung des Kreisverkehrs außerhalb bebauter Gebiete soll sich am straßenräumlichen Umfeld beziehungsweise Landschaftsraum orientieren. Konkrete Vorgaben erfolgen hierzu jedoch nicht. Keller Ministerin Sichtbehinderung am Kreisverkehr zwischen der Landesstraße 1140 und der Kreisstraße 51 Ich frage die Landesregierung: Vorbemerkung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: