13.09.2019 Drucksache 6/7734Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 8. Oktober 2019 Bitumierung einer Schotterstraße in Lehesten Die Kleine Anfrage 4035 vom 23. Juli 2019 hat folgenden Wortlaut: Nach langjähriger Nutzung wird seit Ostern 2019 die als Hauptverkehrsstraße durch die Stadt Lehesten führende Breite Straße durch die zuständigen Behörden grundlegend saniert. Da die offizielle Umleitung für alle Fahrzeuge großräumig über Probstzella und Ludwigsstadt führt, ist diese für viele Pendler keine Alternative . Dadurch haben sich über den unbefestigten Bahndamm und den noch gröberen und längeren Schnitzen -Weg am Ortsrand zwei inoffizielle Umleitungsstrecken entwickelt, wobei aber der Bahndamm wegen zu hoher Staubbelastung schon nach kurzer Zeit für die Durchfahrt gesperrt worden ist. Gemäß den Angaben der Stadt würde die Bitumierung dieses Bahndamms 12.000 Euro kosten. Nach mir vorliegenden Informationen sind weder die Kommunalaufsicht noch die Landesregierung dazu bereit, der Gemeinde dieses Geld zur Verfügung zu stellen beziehungsweise sich an den Kosten zu beteiligen. Ich frage die Landesregierung: 1. Auf welche Höhe beziffern sich die Haushalts- und Fördermittel, die die Landesregierung den Thüringer Kommunen für den Straßen- und Wegebau in den Landeshaushaltsplänen 2014 bis 2020 zur Verfügung gestellt haben (bitte nach Jahresscheiben, Höhe der zur Verfügung gestellten Haushalts- und Fördermittel , Höhe der tatsächlich ausbezahlten Haushalts- und Fördermittel sowie nach Gründen für die nicht vollständige Ausbezahlung aufschlüsseln)? 2. Welche Fördermöglichkeiten beziehungsweise Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und des Landes stehen den Thüringer Kommunen für Reparatur-, Sanierungs- und Neubauarbeiten im Bereich des Straßen- und Wegebaus zur Verfügung und auf welches dieser Programme könnte die Gemeinde Lehesten beziehungsweise die Verwaltungsgemeinschaft Schiefergebirge im vorliegenden Fall zurückgreifen? 3. Ist aus Sicht der Landesregierung die Förderung beziehungsweise Finanzierung der Bitumierung des Bahndamms aus Verfügungsmitteln der Landesregierung beziehungsweise der Ministerien möglich, wenn der Ministerpräsident im Jahr 2016 ein Projekt zur Ausbildung und Qualifizierung von jugendlichen Flüchtlingen mit 6.900 Euro unterstützt hat? Falls nicht, warum nicht? Falls dies möglich ist, warum wurde dies bisher noch nicht durchgeführt? 4. Bis wann werden nach Kenntnis der Landesregierung die Straßenbauarbeiten an der durch den Ort führenden Breiten Straße vollständig abgeschlossen sein und welche Baumaßnahmen müssen bis dahin noch ausgeführt werden? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Rudy (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/7734 Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft hat die Kleine Anfrage namens der Landesre gierung mit Schreiben vom 12. September 2019 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die Aufgabe Straßenbau wird von den Kommunen im eigenen Wirkungskreis wahrgenommen, so dass vorrangig eigene Mittel (bei den Gemeinden Steuereinnahmen und bei den Landkreisen die Kreisumlagen) zur Aufgabenerfüllung einzusetzen sind. Ergänzend zu den eigenen Einnahmen stellt das Land über den kommunalen Finanzausgleich, insbesondere über die Schlüsselzuweisungen als allgemeine nicht zweckgebundene Deckungsmittel für Aufgaben des eigenen Wirkungskreises, eine angemessene Finanzausstattung der Kommunen gemäß Artikel 93 Abs. 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen sicher. Weiterhin können zweckgebundene Zuschüsse in Anspruch genommen werden. Nachstehend sind für die Bereiche kommunaler Straßenbau, ländlicher Wegebau und kommunaler Radwegebau die angefragten Finanzmittel aufgeführt: Förderung des kommunalen Straßenbaus nach der Richtlinie des Freistaats Thüringen zur Förderung des kommunalen Straßenbaus (RL-KSB) Haushaltsjahr Haushaltsmittel gemäß LHP (in Millionen Euro) tatsächlich ausbezahlte Mittel (in Millionen Euro) 2014 21,130 31,079 2015 35,130 31,761 2016 20,130 23,186 2017 20,130 20,331 2018 30,130 35,302 2019 31,130 noch nicht bekannt 2020 28,730 noch nicht bekannt Die geringere Auszahlung im Jahr 2015 hat verschiedene Gründe, unter anderem unzureichende Vorbereitung , späterer Baubeginn, fehlende Mitleistung Dritter et cetera. Zwischenzeitlich hat sich der Abruf der Mittel verbessert, das heißt gebildete Haushaltsreste werden in Anspruch genommen und zweckentsprechend eingesetzt. Förderung von dem ländlichen Charakter angepassten Infrastrukturmaßnahmen (ländlicher Wegebau ) nach der Richtlinie zur Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung und der Revitalisierung von Brachflächen (FR ILE/REVIT) Haushaltsjahr Haushaltsmittel gemäß LHP (in Millionen Euro) tatsächlich ausbezahlte Mittel (in Millionen Euro) 2014 3,165 2,350 2015 2,765 1,741 2016 4,075 3,335 2017 4,611 3,070 2018 4,611 3,251 2019 4,611 noch nicht bekannt 2020 4,611 noch nicht bekannt Die geringere Auszahlung geht insbesondere auf die zu Beginn der neuen Förderperiode 2014 strenger gefassten allgemeinen Regelungen für die Förderverfahren (zum Beispiel Sanktionierungsverfahren) zurück , die vor allem zu Beginn der Förderphase Auswirkungen auf die Akzeptanz der Fördermaßnahme bei den Kommunen hatten. Darüber hinaus führten steigende Baupreise dazu, dass die Kommunen insgesamt weniger Einzelvorhaben durchführten. Vermutet wird auch, dass einige Maßnahmen von den Kommunen auf einen Zeitraum nach der Realisierung von freiwilligen Fusionen (insbesondere wegen der Zusammenführung der Einzelhaushalte zu einem gemeinsamen Haushalt der neuen Gemeinde) verschoben wurden. 3 Drucksache 6/7734Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Förderung des kommunalen Radwegebaus nach § 11 Thüringer Gesetz für kommunale Investitionen zur Förderung der Bildung, Digitalisierung, Kultur, Umwelt sowie sozialen Infrastruktur Haushaltsjahr Haushaltsmittel gemäß LHP (in Millionen Euro) tatsächlich ausbezahlte Mittel (in Millionen Euro) 2014 entfällt entfällt 2015 entfällt entfällt 2016 entfällt entfällt 2017 entfällt 0,629* 2018 3,0 3,435* 2019 entfällt noch nicht bekannt 2020 entfällt entfällt * Nicht veranschlagte Mittel wurden im Wege von außerplanmäßigen Ausgaben zur Verfügung gestellt. Förderung des Radwegebaus im Rahmen der Richtlinie des Freistaats Thüringen für die Gewährung von Zuwendungen aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur " (GRW), Teil II: Förderung des Ausbaus der wirtschaftsnahen Infrastruktur (touristischen Radwegebau): Haushaltsjahr Haushaltsmittel gemäß LHP tatsächlich ausbezahlte Mittel (in Millionen Euro) 2014 siehe Erläuterung 7,455 2015 7,749 2016 2,012 2017 0,825 2018 8,452 2019 noch nicht bekannt 2020 noch nicht bekannt Für den touristischen Wege- und Radwegebau werden explizit keine Haushaltsmittel veranschlagt. Die Zuwendungen erfolgen im Rahmen der oben genannten Richtlinie. Nach Maßgabe des jährlich zur Verfügung stehenden Bewilligungsrahmens werden die bei der Thüringer Aufbaubank vorliegenden Förderanträge beziehungsweise Fördervoranfragen für eine mögliche Förderung eingeordnet. Zu 2.: Zu den Fördermöglichkeiten des Landes wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Direkte Fördermöglichkeiten für den kommunalen Straßen- und Wegebau durch die Europäische Union oder den Bund bestehen nicht. Zu 3.: Zunächst wird darauf hingewiesen, dass für den nächsten Bauabschnitt des Straßenbaus in Lehesten im Jahr 2020 der Weg am Bahndamm nicht als Umleitung nutzbar wäre, da der Weg dann mitten im Baufeld enden würde. Die ursprünglich beabsichtigte Befestigung des Weges am Bahndamm wird nach den der Landesregierung vorliegenden Informationen von der Stadt Lehesten als Baulastträger des Weges nicht weiter verfolgt. Eine genehmigungsfähige Planung oder ein entsprechender Förderantrag zur Befestigung als Umleitungsstrecke oder zum Ausbau dieses Weges sind der Landesregierung nicht bekannt. Kostenvoranschläge von Baufirmen sind kein Ersatz für eine fachgerechte Planung. Wenn die Befestigung einer Umleitungsstrecke Bestandteil der Straßen- und Kanalbaumaßnahme ist, sind die Kosten von allen an der Baumaßnahme Beteiligten (in diesem Fall Freistaat, Stadt, Zweckverband, Versorgungsunternehmen) entsprechend des vereinbarten Kostenteilungsschlüssels zu tragen. Soweit der Landesregierung bekannt ist, will die Stadt Lehesten die jetzt im Anfangsbereich ertüchtigte Strecke auch im nächsten Bauabschnitt als innerörtliche Umfahrungsmöglichkeit vorhalten. 4 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/7734 Verfügungsmittel dienen zur Bestreitung von dienstlich veranlassten Ausgaben, die den Verfügungsberechtigten für außergewöhnlichen Aufwand in besonderen Fällen entstehen. Der außergewöhnliche Aufwand fordert, dass die Ausgaben keinem anderen Haushaltstitel mit speziellerer Zweckbestimmung zugeordnet werden können. Dies ist, da die entstehenden Umleitungskosten Kosten der Baumaßnahme zugeordnet werden können, hier aber nicht der Fall. Zu 4.: Die Straßenbauarbeiten sollen bis Ende November 2020 vollständig abgeschlossen werden. Witterungsbedingt wird es in den Wintermonaten 2019/2020 voraussichtlich eine Winterpause geben. Die noch auszuführenden Baumaßnahmen beinhalten im Wesentlichen den Aufbruch der Asphaltdecke, die Verlegung von Regenwasser- und Schmutzwasserkanälen, Wasserleitungen einschließlich Hausanschlüssen , Auskofferung von Straße und Gehweg, Aufnahme und Wiederherstellung der Gehwegbefestigung , Kabelarbeiten von TEN und Telekom, Verlegung von Borden und Rinnen, Herstellung der Straßenentwässerung , Pflasterung und Anpassung der Einfahrten, mehrlagiger Asphalteinbau (Tragschicht, Binder und Deckschicht) sowie die Wiederherstellung der Straßenausstattung (zum Beispiel Verkehrsschilder). Die genannten Leistungen wurden in dem diesjährigen Bauabschnitt bereits teilweise ausgeführt, sind aber im nächsten Bauabschnitt noch vollumfänglich zu erbringen. Keller Ministerin Bitumierung einer Schotterstraße in Lehesten Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: