13.09.2019 Drucksache 6/7735Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 8. Oktober 2019 Gewalttäter Sport in Thüringen - aktueller Stand Die Kleine Anfrage 4036 vom 23. Juli 2019 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Einwohnerinnen und Einwohner Thüringens sind derzeit mit Stadionverboten seitens des Deutschen Fußball-Bundes e. V. belegt? 2. Liegen der Landesregierung Erkenntnisse über von Vereinen verhängte Stadionverbote vor (wenn ja, bitte nichtnamentliche Aufgliederung nach Vereinen)? 3. Wie verhält sich bei obigem Fragenkomplex die Entwicklung der vergangenen drei Jahre? 4. Wie erklärt und bewertet die Landesregierung diese Entwicklung? 5. Welches Problemfanpotenzial erkennt die Landesregierung bei den "Anhängern" von Thüringer Fußballvereinen insbesondere der 3. Liga, der Regionalliga und der Oberliga (bitte einzeln aufgliedern)? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 11. September 2019 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Mit einem bundesweiten Stadionverbot sind derzeit fünf Einwohnerinnen und Einwohner Thüringens belegt. Ein weiteres bundesweites Stadionverbot wurde zur Bewährung ausgesetzt. Zu 2.: Die unter der Frage 1 genannten bundesweiten Stadionverbote wurden durch Vereine ausgesprochen und betreffen zwei Anhänger des FC Rot-Weiß Erfurt und drei Anhänger des FC Carl-Zeiss Jena. Das zur Bewährung ausgesetzte Stadionverbot betrifft einen Anhänger des FC Carl-Zeiss Jena. Darüber hinaus wurde ein lokales Stadionverbot gegen einen Anhänger der Ballsportgemeinschaft (BSG) Wismut Gera ausgesprochen. K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Walk (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/7735 Zu 3.: Im Jahr 2016 waren 19, im Jahr 2017 14 und im Jahr 2018 12 Thüringer Einwohnerinnen beziehungsweise Einwohner von einem bundesweiten Stadionverbot betroffen. Über weitere lokale Stadionverbote liegen keine Erkenntnisse vor. Zu 4.: Mit dem Rückgang von bundesweiten Stadionverboten sollte auch ein positiver Trend bezüglich der Anzahl begangener Straftaten bei Fußballspielen einhergehen. Es ist jedoch festzustellen, dass die im Rahmen von Fußballspielen erfassten Straftaten nahezu konstant blieben und die Vereine die Möglichkeit gegen bekannte Straftäter Stadionverbote auszusprechen nicht entsprechend umsetzten. So übergab die Polizei an die Vereine seit Anfang des Jahres 2018 Daten von 85 Personen mit dem Ziel, ein bundesweites Stadionverbot zu prüfen. Gegen alle 85 Personen waren Ermittlungsverfahren eingeleitet , die aus polizeilicher Sicht die Voraussetzungen für bundesweite Stadionverbote gemäß § 4 Abs. 3 der Richtlinie des Deutschen Fußballbunds zur einheitlichen Behandlung von Stadionverboten erfüllten. Im Ergebnis wurde ein Stadionverbot, welches gleichzeitig auf Bewährung ausgesetzt wurde, veranlasst. Hintergrund ist nach vorliegenden polizeilichen Erkenntnissen, dass es beim FC Rot-Weiß Erfurt zur Zeit keinen Stadionverbotsbeauftragten und keine Stadionverbotsanhörkommission gibt. Der FC Carl-Zeiss Jena verfügt über diese Funktionen, nutzt diese jedoch aus Sicht der Landesregierung nicht konsequent. Im Rahmen der konstruktiven Zusammenarbeit mit den Vereinen wird durch die zuständigen Polizeidienststellen regelmäßig die Umsetzung der Richtlinie des Deutschen Fußballbunds zur einheitlichen Behandlung von Stadionverboten angesprochen und deren Umsetzung eingefordert. Die Umsetzung der beantragten Stadionverbote scheiterte unter anderem aufgrund einer anderen Bewertung des jeweiligen Sachverhalts durch die Vereine. Vor diesem Hintergrund sind die Vereine verstärkt auf den von ihnen zu leistenden Beitrag zur Unterbindung von Sicherheitsstörungen in den Stadien hinzuweisen und in die Pflicht zu nehmen. Hierbei stellen Stadionverbote ein geeignetes Mittel dar, um Sicherheitsstörungen zu minimieren. Zu 5.: Zu den sogenannten Problemfans zählen "Hooligans" und einzelne Angehörige von "Ultra-Gruppierungen". Die Sicherheitsbehörden unterscheiden dabei in Personen, die gelegentlich und anlassbezogen zu Gewalttätigkeiten neigen (Kategorie B-Fans) sowie in Personen, die gewaltbereit sind und gezielt Auseinandersetzungen suchen (Kategorie C-Fans). Die Thüringer Polizei beziffert das geschätzte Problemfanpotenzial in Thüringen auf circa 500 B-Fans und etwa 130 C-Fans. Problemfans, hier insbesondere die C-Fans, treten vordergründig bei sogenannten Derbys und Traditionsbegegnungen in Erscheinung. Das Problemfanpotenzial kann folgenden Thüringer Fußballvereinen zugeordnet werden: Verein Anzahl der Problemfans FC Rot-Weiß Erfurt (Regionalliga) circa 320 Personen FC Carl-Zeiss Jena (3. Liga) circa 250 Personen FSV Wacker Nordhausen (Regionalliga) circa 30 Personen BSG Wismut Gera (Thüringenliga) circa 30 Personen Maier Minister Gewalttäter Sport in Thüringen - aktueller Stand Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: