17.09.2019 Drucksache 6/7758Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 10. Oktober 2019 Weitere ungehinderte Ausbreitung des Riesen-Bärenklaus an Gewässern Die Kleine Anfrage 4047 vom 25. Juli 2019 hat folgenden Wortlaut: Die Kommunen in Thüringen stehen seit einigen Jahren vor dem Problem, dass sich an den Gewässern erster und zweiter Ordnung der invasive Riesen-Bärenklau massiv ausbreitet. Die Pflanze stellt insbesondere für Kinder eine Gefahr dar, da sie schwere Hautverletzungen nach sich ziehen kann. Problematisch ist hierbei vor allem die Ausbreitung dieser Pflanzen innerhalb von bewohnten Bereichen in Städten und Gemeinden. Ich frage die Landesregierung: 1. Hat die Landesregierung einen Überblick über das Ausbreitungsgebiet des Riesen-Bärenklaus im Freistaat Thüringen, vor allem an den Gewässern? 2. Welche konkreten Maßnahmen unternimmt die Landesregierung, um an landeseigenen Gewässern erster Ordnung die Ausbreitung des Riesen-Bärenklaus einzudämmen? 3. Welche konkreten Maßnahmen unternimmt die Landesregierung, um den Kommunen bei der Eindämmung der Ausbreitung des Riesen-Bärenklaus an Gewässern zweiter Ordnung zu helfen? 4. Gibt es, zum Beispiel für den Personal- oder Maschineneinsatz zur Beseitigung des Riesen-Bärenklaus, auch finanzielle Unterstützung für Kommunen beziehungsweise Grundstückseigentümer? Falls ja, in welcher Höhe und bei welcher Behörde kann diese beantragt werden? 5. Welche Bekämpfungsmaßnahmen hält die Landesregierung für geeignet, um den Riesen-Bärenklau nachhaltig zu entfernen? Das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 17. September 2019 wie folgt beantwortet: Der Riesen-Bärenklau (Heracleum mantegazzianum) ist laut der am 2. August 2017 in Kraft getretenen Durchführungsverordnung (EU) 2017/1263 im Sinne des Artikels 4 der EU-Verordnung 1143/2014 eine europaweit invasive Art. Er gilt in Deutschland als weit verbreitet. Zu seiner Bekämpfung wurden unter Beteiligung der Öffentlichkeit bundesweit einheitliche Managementmaßnahmen abgestimmt (siehe Anlage). K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Lehmann (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/7758 Zu 1.: Der aktuelle Kenntnisstand über die Verbreitung des Riesen-Bärenklaus basiert auf Daten aus der floristischen Kartierung, der Biotopkartierung, der Fauna-Flora-Habitat-Managementplanung und weiterer Quellen . Aus der so erzeugten Karte der derzeit besetzten UTM-Rasterfelder (englisch: Universal Transverse Mercator, einem zehn mal zehn Kilometer-Raster) geht hervor, dass der Riesen-Bärenklau in Thüringen flächendeckend verbreitet ist. Ein erheblicher Anteil der erfassten Rasterpunkte stammt von Vorkommen an Gewässern. Zu 2.: Eine Bekämpfung des Riesen-Bärenklaus wird durch das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz bei Vorliegen folgender Gründe durchgeführt: • Erhalt der Anlagensicherheit, insbesondere von Hochwasserschutzanlagen (zum Beispiel: Entfernung der Neophyten von Deichen) • Herstellung der Verkehrssicherheit (zum Beispiel von landeseigenen Grundstücken, die an einen Radweg angrenzen) • Freihaltung des Abflussprofils, wenn Infrastruktur gefährdet ist, in der Regel im Zusammenhang mit der Mahd • in besonderen Einzelfällen Eine allgemeine Bekämpfung des Riesen-Bärenklaus erfolgt nicht, da das Thüringer Landesamt für Umwelt , Bergbau und Naturschutz auf Grundlage der Bestimmungen der Thüringer Landeshaushaltsordnung ausschließlich Maßnahmen im Gewässerbett oder auf landeseigenen Grundstücken vornehmen darf. Der Samenflug des Riesen-Bärenklaus geht in der Regel jedoch über das Gewässerbett, beispielsweise die Grundstücksgrenzen, hinaus, so dass eine zielgerichtete nachhaltige Bekämpfung nur möglich wäre, wenn alle Grundstückseigentümer in einem zusammenhängenden Riesen-Bärenklau-Gebiet zeitgleich eine Bekämpfung vornehmen würden und damit ein Neuaustrieb wegen Samenflugs ausgeschlossen werden kann. Kommunen mit relevantem Auftreten des Riesen-Bärenklaus können die Beratung des Thüringer Landesamts für Landwirtschaft und Ländlichen Raum nutzen, um Hilfestellung bei der Umsetzung wirksamer Bekämpfungsmaßnahmen zu erhalten. Zu 3.: An Gewässern zweiter Ordnung besteht im Rahmen der Gewässerunterhaltung Handlungsbedarf, wenn es sich um die Sicherung des ordnungsgemäßen Abflusses (Freihaltung des Abflussprofils bei gefährdeter Infrastruktur ) oder den Erhalt der Anlagensicherheit von Hochwasserschutzanlagen handelt. Die Gewässerunterhaltung wird ab 1. Januar 2020 durch den Freistaat Thüringen finanziert. Außerdem wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Zu 4.: Grundsätzlich ist der Eigentümer eines Grundstücks, öffentlich oder privat, verantwortlich dafür, dass von seinem Grundstück keine Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgehen (Verkehrssicherungspflicht ). Für die Vergabe von Arbeiten im Arten- und Biotopschutz für Management- und Sofortmaßnahmen wurden im Landeshaushaltsplan 2020 durch das Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz Mittel in Höhe von 100.000 Euro eingestellt. Diese können beantragt werden, wenn die Voraussetzungen für eine naturschutzfachlich begründete Bekämpfung erfüllt sind (siehe auch Antwort auf Frage 5). Zu 5.: Es bestehen verschiedene Möglichkeiten der Bekämpfung des Riesen-Bärenklaus (siehe Anlage). Die naturschutzfachlich begründete Bekämpfung des Riesen-Bärenklaus erfolgt in Abwägung von Kosten und Nutzen sowie in Abwägung der Auswirkungen auf Nicht-Zielarten. Begründet sind Bekämpfungsmaßnahmen , die den Erhalt von • geschützten Biotopen im Sinne des § 30 Bundesnaturschutzgesetzes beispielsweise von § 15 des Thüringer Naturschutz Gesetzes in der aktuellen Fassung, • Lebensraumtypen oder Arten der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie oder • Populationen seltener oder gefährdeter Arten, beispielsweise Arten in einem ungünstigen Erhaltungszustand , zum Ziel haben. 3 Drucksache 6/7758Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Für die Bekämpfung des Riesen-Bärenklaus aus Gründen der Gesundheitsvorsorge sind die betroffenen Kommunen und Landkreise verantwortlich. Welche Methode der Bekämpfung wo angewendet wird beziehungsweise werden kann, muss einzelfallbezogen festgelegt werden. Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln ist durch rechtliche Regelungen auf landwirtschaftlich , gärtnerisch oder forstwirtschaftlich genutzte Flächen beschränkt. Pflanzenschutzmittel dürfen nicht unmittelbar an Gewässern ausgebracht werden. Auf Nichtkulturland ist eine Ausnahmegenehmigung des Thüringer Landesamts für Landwirtschaft und Ländlichen Raum als der nach § 12 Pflanzenschutzgesetz zuständigen Behörde erforderlich. Eine solche Genehmigung wird bei sonstig vorliegenden Voraussetzungen im gewässernahen Bereich nur dann erteilt, wenn die wasserrechtlich zuständige Behörde zugestimmt hat. Siegesmund Ministerin Anlage* Endnote: * Auf den Abdruck der Anlage wurde verzichtet. Ein Exemplar der Antwort der Landesregierung mit Anlage erhielten jeweils vorab die Fragestellerin und die Fraktionen. In der Landtagsbibliothek liegt diese Drucksache mit Anlage zur Einsichtnahme bereit. Des Weiteren kann sie unter der oben genannten Drucksachennummer im Abgeordneteninformationssystem sowie im Internet unter der Adresse: www.parldok.thueringen.de eingesehen werden. Riesen-Bärenklau – Management- und Maßnahmenblatt zu VO (EU) Nr. 1143/2014 Seite 1 Riesen-Bärenklau Management- und Maßnahmenblatt 1 Metainformationen 1.1 Dokument Management- und Maßnahmenblatt zu VO (EU) Nr. 1143/2014 1.2 Rechtlicher Bezug Verordnung (EU) Nr. 1143/2014, hier „VO“ genannt Durchführungsverordnung (EU) 2017/1263, hier „Unionsliste“ genannt 1.3 Version Nach Öffentlichkeitsbeteiligung, Stand: Mai 2019 1.4 Ziele dieses Dokumentes Das vorliegende Dokument beschreibt die Managementmaßnahmen nach Art. 19 der VO. 2 Artinformationen 2.1 Betroffene Art/ Artengruppe Riesen-Bärenklau, Herkulesstaude 2.2 Wissenschaftlicher Name Heracleum mantegazzianum Sommier & Levier, 1895 2.3 Status, Verbreitung und Datenlage Status in Deutschland: etabliert Status und Verbreitung im Bundesland: siehe länderspezifische Anlage. Datenlage: überwiegend gut (gesichert) 2.4 Wesentliche Ausbringungs- und Ausbreitungspfade Absichtliche Pfade Einführung: Gartenbau, Imkerei Unabsichtliche Pfade Ausbringung: Wasser, Gartenabfälle Ausbreitung: Wasser, Wind, Weidetiere, Bodentransport, Autos 3 Nachteilige Auswirkungen Nachteilige Auswirkungen auf Ökosysteme: Bildet Dominanzbestände zumeist in nährstoffreichen Brachen, an Wald- und Straßenrändern und Gewässerufern und kann einheimische Pflanzenarten verdrängen. Das Auftreten in den FFH-Auwald-Lebensraumtypen (LRT 91E0*, LRT 91F0), alpine Flüsse (LRT 3220, 3230, 3240) und der Feuchten Hochstaudenfluren (6430) führt nach dem bundeseinheitlichen LRT-Bewertungsschlüssel zu einer Verschlechterung des Erhaltungszustandes. Nachteilige Auswirkungen auf die Gesundheit: Die in allen Pflanzenteilen enthaltenen Furocumarine führen bei Menschen und Tieren, insbesondere in Verbindung mit UV-Strahlen, zu Verbrennungen der Haut, aber auch zu Beeinträchtigungen der Atemwege. Literatur: siehe Punkt 5.2 „Weiterführende Literatur/Quellen“ 4 Maßnahmen Riesen-Bärenklau – Management- und Maßnahmenblatt zu VO (EU) Nr. 1143/2014 Seite 2 4.1 Ziele des Managements Ziel der Maßnahmen ist es, bei einer akuten Gefährdung von geschützten Biotopen, FFH-Lebensraumtypen oder Populationen seltener oder gefährdeter Arten bzw. FFH-Arten in einem ungünstigen Erhaltungszustand, Initialbestände zu beseitigen und größere Bestände zu kontrollieren, unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit, der Auswirkungen auf die Umwelt sowie der Kosten. Im Überschwemmungsgebiet von Fließgewässer-Mittel- und Unterläufen ist eine Bekämpfung meist nicht sinnvoll, wenn Bestände im Oberlauf vorhanden sind, weil von einer wiederkehrenden Ausbreitung ausgegangen werden muss. Vor Beginn von größeren Maßnahmen zur Populationskontrolle ist jeweils die damit angestrebte konkrete Naturschutzzielstellung verbindlich festzulegen. Weiterhin sind Festlegungen zum Monitoring und Nachweis des Maßnahmenerfolgs zu treffen und zu dokumentieren. Kriterien zum Abbruch der Managementmaßnahme (z.B. nachgewiesene Erfolglosigkeit innerhalb eines konkret festgesetzten Zeitrahmens) sollten festgeschrieben werden. Riesen-Bärenklau – Management- und Maßnahmenblatt zu VO (EU) Nr. 1143/2014 Seite 3 4.2 Managementmaßnahmen M 1: Öffentlichkeitsarbeit und Bildung Beschreibung: Öffentlichkeitsarbeit und Aufklärung über geeignete Wege, z.B. Flyer und Webseiten sowie Schulung von Personal. Darstellung der Risiken, die von Beständen im Freiland ausgehen sowie der durch die VO eingeführten Beschränkungen mit dem Appell, die Ausbreitung des Riesen-Bärenklau zu verhindern und ausbreitungsrelevante Pflanzenreste bei Bekämpfungsmaßnahmen fachgerecht zu entsorgen und ggb. Riesen- Bärenklaupflanzen zu melden. Aufwand und Wirksamkeit: Geringe Kosten mit hohem Nutzen. Wirkung auf Nichtzielarten: Keine. Erfolgskontrolle: nur indirekt möglich. M 2: Ausgraben Beschreibung: Die effektivste Bekämpfungsmaßnahme ist das Ausgraben. Dabei wird der oberste Teil der Wurzelrübe mit den Regenerationsanlagen abgestochen. Es müssen mindestens die ersten 15-20 cm der Rübe entfernt werden, die tieferen Wurzelteile verrotten im Boden. Die Pflanzen ohne ältere Blüten oder Samenstände können zum Vertrocknen ausgelegt werden, indem sie beispielsweise über einen Ast gehängt werden. Um das Austrocknen zu beschleunigen, sollten die Blätter an der ausgegrabenen Wurzel verbleiben. Ist ein Austrocknen vor Ort nicht sichergestellt, können die Pflanzen an anderer Stelle getrocknet werden oder die abgeschnittenen Wurzeln auf andere Weise fachgerecht (gesicherte Erhitzung der Abfälle auf mindestens 55°C) im Rahmen der örtlichen abfallrechtlichen Regelungen entsorgt werden, keine Eigenkompostierung, keine Entsorgung als Grünabfall über die Grünabfallsammelplätze der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder der Kommunen. Die Trocknungsorte sind später zu kontrollieren, wenn ein Wiederanwachsen nicht ausgeschlossen werden kann. Aufwand und Wirksamkeit: Durch den hohen Aufwand nur für kleinere Bestände geeignet. Entlang von Gewässerläufen sollte im Oberlauf mit der Maßnahme begonnen werden. Wirkung auf Nichtzielarten: Gering. Erfolgskontrolle: Mehrjährige Nachkontrollen sind erforderlich. M 3: Populationskontrolle durch entfernen der Samenstände Beschreibung: Die noch grünen Samenstände und Blüten werden Anfang bis Mitte Juli so hoch wie möglich abgeschnitten. Die samentragende Dolden müssen gesammelt und entsorgt werden, blühende Dolden ohne Samenansatz können vor Ort verwelken, wenn das eingesetzte Personal hier eine sichere Einschätzung vornehmen kann. Die Mutterpflanze bleibt stehen und stirbt nach der Fruchtreife der Mitteldolde ab, wie es bei ungestörter Entwicklung geschieht. Der Schnittzeitpunkt wird mit Juli so gewählt, dass noch keine Samenausbreitung stattgefunden hat und in der Regel keine Notblüten mehr entwickelt werden. Eine Nachkontrolle auf eventuelle Notblüten muss erfolgen. Riesen-Bärenklau – Management- und Maßnahmenblatt zu VO (EU) Nr. 1143/2014 Seite 4 Reife Samen sollten fachgerecht (gesicherte Erhitzung der Abfälle auf mindestens 55°C) im Rahmen der örtlichen abfallrechtlichen Regelungen entsorgt werden, keine Eigenkompostierung, keine Entsorgung als Grünabfall über die Grünabfallsammelplätze der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder der Kommunen, wobei eine Ausbreitung der Samen vermieden werden muss. Sollte dies nicht möglich sein, können Samenstände vor Ort auf kleinen Flächen gesammelt werden. Bei konzentrierter Freilandlagerung werden die Samen größtenteils durch die entstehende Wärme zerstört, die oberflächlich lagernden Samen vertrocknen meist nach der Keimung. Sollten bei der ohnehin erforderlichen Nachkontrolle des Standortes Jungpflanzen entdeckt werden, können sie leicht entfernt werden. Der Verrottungsprozess in den Samenhaufen kann auch durch Silofolienabdeckung unterstützt werden. Aufwand und Wirksamkeit: Besonders bei großen Beständen geeignet, wenn eine gezielt auf die Entwicklung der Samen abgestimmte Durchführung der Maßnahme im Juli sichergestellt werden kann. Entlang von Gewässerläufen sollte im Oberlauf mit der Maßnahme begonnen werden. Wirkung auf Nichtzielarten: Keine. Erfolgskontrolle: Mehrjährige Nachkontrollen sind erforderlich. M 4: Abschneiden der Blütenstände Beschreibung: Auch das Entfernen der Blütenstände zur Vollblüte kann wirksam sein, wenn der Zeitpunkt günstig gewählt wird. Wird zu früh geschnitten, entwickeln sich die Notblüten. Die Blüten sollten in möglichst großer Entfernung vom Boden abgeschnitten werden. Samentragende Dolden müssen gesammelt und entsorgt werden. Dolden am Beginn der Blüte können auf den Boden fallen gelassen werden, wo sie verwelken. Nach der Blüte stirbt die Pflanze in der Regel ab. Eine Nachkontrolle mit Entfernung der aufgekommenen Notblüten muss erfolgen. Aufwand und Wirksamkeit: Durch die mindestens zweimalige Kontrolle im ersten Jahr aufwendiger als die Entfernung der Samenstände, aber bei guter zeitlicher Planung wirksam. Kann aufgrund von zeitlich eingeschränkter Personalverfügbarkeit gegenüber M3 vorgezogen werden. Entlang von Gewässerläufen sollte im Oberlauf mit der Maßnahme begonnen werden. Wirkung auf Nichtzielarten: Keine Effekte. Erfolgskontrolle: Nachkontrollen während der Blütezeit und in den folgenden Jahren erforderlich. M 5: Mähen Beschreibung: Diese verbreitetste Bekämpfungsmethode ist nur wirksam, wenn sie häufiger als 5 Mal jährlich durchgeführt wird. Aus der Speicherwurzel kann der Riesen-Bärenklau in wenigen Wochen die verlorene Blattmasse ersetzen. Eine Mahd kann die gezielte Entfernung der Samenstände erschweren, weil sie niedrig bleiben und im Blattwerk schwer zu finden sind. Pflanzen, die durch mehrmaliges Mähen keine Samen gebildet haben, sterben nicht nach 3-5 Jahren ab sondern treiben über Jahre hinweg immer wieder aus. Im Vorjahr gemähte Pflanzen bilden meist neben der Hauptdolde mehrere kleinere Nebenblütendolden, die im dichten Bestand leichter übersehen werden, wodurch das Auffinden und Entfernen der Samenstände erschwert wird. Riesen-Bärenklau – Management- und Maßnahmenblatt zu VO (EU) Nr. 1143/2014 Seite 5 Aufwand und Wirksamkeit: Nur wirksam, wenn 6- bis 8-mal im Jahr gemäht werden kann. Kann in dieser Intensität nur auf gehölzfreien, trockenen und ebenen Standorten durchgeführt werden. Entlang von Gewässerläufen sollte im Oberlauf mit der Maßnahme begonnen werden. Wirkung auf Nichtzielarten: Die Auswirkungen müssen in Abhängigkeit der umgebenden Vegetation im Einzelfall abgeschätzt werden. Erfolgskontrolle: Mehrjährige Nachkontrollen sind erforderlich. M 6: Beweidung Beschreibung: Beweidung hat sich als eine effiziente Methode bewährt, um große Pflanzenpopulationen an Standorten zu bekämpfen, die für Maschinen und manuelle Maßnahmen unzugänglich sind. Prinzipiell gleicht der Effekt dem von Mahdtechniken. Die Tiere entfernen einen Großteil des oberirdischen Pflanzenmaterials, was zu einer Erschöpfung der in den Wurzeln gespeicherten Reserven führt. Erfahrungen mit Beweidung sind hauptsächlich mit Schafen gesammelt worden, aber die Pflanze wird auch von Rindern angenommen. Berichte über Ziegen oder Pferde sind im Zusammenhang mit Riesen-Bärenklau nur vereinzelt zu finden. Eine Beweidung mit ausreichenden Tierzahlen sollte zeitig im Frühjahr beginnen, wenn die Blätter noch nicht voll entwickelt sind. Die im Riesen-Bärenklau enthaltenen Inhaltsstoffe können Entzündungen auf Haut und Schleimhäuten (Lippen, Nüstern, Augenbereich) verursachen. Negative Auswirkungen auf die Weidetiere sind bei gemischter Nahrung weniger wahrscheinlich. Es werden dunkle und dickfellige Schafrassen empfohlen. Aufwand und Wirksamkeit: Nur wirksam, wenn mehrjährige Beweidung mit ausreichenden Tierzahlen sichergestellt werden kann. Entlang von Gewässerläufen sollte im Oberlauf mit der Maßnahme begonnen werden. Wirkung auf Nichtzielarten: Die Auswirkungen müssen in Abhängigkeit der umgebenden Vegetation im Einzelfall abgeschätzt werden. Erfolgskontrolle: Mehrjährige Nachkontrollen sind erforderlich. M 7: Pflügen/Fräsen Beschreibung: Bei großen Beständen können auf geeigneten Standorten gute Erfolge erzielt werden, wenn die gelockerten Pflanzen abgesammelt werden und neu aufkeimende Samen durch erneutes Fräsen oder Pflügen beseitigt werden. Nach 2-maligem Fräsen oder Pflügen empfiehlt sich eine Einsaat von schnell und dicht wachsenden Gräsern, damit am Boden liegende Samen nicht zum Keimen kommen. Aufwand und Wirksamkeit: Durch die mindestens zweimalige Kontrolle im ersten Jahr aufwendiger als die Entfernung der Samenstände, aber bei guter zeitlicher Planung wirksam. Entlang von Gewässerläufen sollte im Oberlauf mit der Maßnahme begonnen werden. Wirkung auf Nichtzielarten: Wirkung auf die Begleitvegetation beim Fräsen müssen in Abhängigkeit der umgebenden Vegetation im Einzelfall abgeschätzt werden. Erfolgskontrolle: Mehrjährige Nachkontrollen sind erforderlich. Riesen-Bärenklau – Management- und Maßnahmenblatt zu VO (EU) Nr. 1143/2014 Seite 6 M 8: Einsatz von Herbiziden Beschreibung: Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln ist durch rechtliche Regelungen auf landwirtschaftlich, gärtnerisch oder forstwirtschaftlich genutzte Flächen beschränkt und sie dürfen nicht unmittelbar an Gewässern ausgebracht werden. Auf Nichtkulturland ist eine Ausnahmegenehmigung der zuständigen Behörden nach § 12 PflSchG erforderlich, die nur Personen mit Sachkunde im Pflanzenschutz erteilt wird. Wirksame Herbizide und optimale Anwendungszeitpunkte sind beim Pflanzenschutzdienst zu erfragen. Außerhalb von Haus- und Kleingärten dürfen Pflanzenschutzmittel nur von Personen mit Pflanzenschutz-Sachkunde verwendet werden. Es können verschiedene Wirkstoffe, die selektiv auf zweikeimblättrige Unkräuter wirken und Totalherbizide, die auf Ein- und Zweikeimblättrige Pflanzen wirken zum Einsatz kommen. Die Ausbringung kann mit verschiedenen Spritzgeräten oder mit selektiv in Handarbeit einsetzbaren Dochtstreichgeräten erfolgen. Aufwand und Wirksamkeit: Auch die Effektivität eines Herbizideinsatzes kann nur durch mehrjährige Kontrollen sichergestellt werden. Wirkung auf Nichtzielarten: Herbizideinsätze sind je nach Ausbringungsmethode mit unterschiedlich starken Auswirkungen auf zahlreiche Nichtzielartengruppen verbunden. Die Anwendungsbestimmungen und Auflagen zum Schutz von Mensch und Umwelt insbesondere zum Anwenderschutz sind einzuhalten. Ob ein Einsatz in Schutzgebieten möglich ist, ist anhand der Schutzgebietsverordnung zu überprüfen. Erfolgskontrolle: Mehrjährige Nachkontrollen sind erforderlich. M9: Abdecken mit dunklen Folien Beschreibung: Diese Methode des Abdeckens mit Folie ist insbesondere zur Bekämpfung von über einen längeren Zeitraum aufgebauter Bestände mit einem erheblichen Samenvorrat im Boden geeignet. Dazu wird im Frühjahr nach dem Austrieb der Pflanzen der Bestand mit Folie (z.B. Silofolie) abgedeckt. Starke mehrjährige Pflanzen können die Folie hochdrücken und evtl. durchstoßen. Daher sollte die Folie während der Vegetationsperiode 2-3-mal kontrolliert werden. Bei den starken Pflanzen sollte wie unter 2 beschrieben die Wurzel abgestochen und anschließend wieder abgedeckt werden. Nach dem Absterben der bereits gekeimten Pflanzen (durch Dunkelheit, Trockenheit und hohe Temperaturen unter der schwarzen Folie) sollte die Folie im Spätsommer entfernt (aufgerollt bzw. gefaltet zur erneuten Verwendung) werden. Im Herbst kommen dann bei feuchter Witterung und geeigneten Temperaturen in der oberen Erdschicht befindliche Samen zum Keimen. Diese können im nächsten Frühjahr nach dem Austrieb durch erneutes Abdecken vernichtet werden. So kann durch eine Wiederholung innerhalb von 2- 3 Jahren der komplette keimfähige Samenvorrat in den oberen Bodenschichten beseitigt werden. Aufwand und Wirksamkeit: Nur wirksam, wenn mehrjährige Betreuung der Maßnahmen sicher gestellt werden kann. Entlang von Gewässerläufen sollte im Oberlauf mit der Maßnahme begonnen werden. Wirkung auf Nichtzielarten: Die Auswirkungen müssen in Abhängigkeit der umgebenden Vegetation im Einzelfall abgeschätzt werden. Erfolgskontrolle: Mehrjährige Nachkontrollen sind erforderlich. 5 Sonstiges Riesen-Bärenklau – Management- und Maßnahmenblatt zu VO (EU) Nr. 1143/2014 Seite 7 5.1 Besondere Bemerkungen Die Ziele der FFH-Richtlinie (RL 92/43/EWG), der Vogelschutzrichtlinie (RL 2009/147/EG) sowie der Wasserrahmenrichtlinie (RL 2000/60/EG) sind zu berücksichtigen. Weiterhin sind bei der Durchführung der Maßnahmen ggf. die Vorgaben des Jagd- bzw. Fischereirechts zu beachten. Nach der Durchführung von Maßnahmen sind verwendete Fahrzeuge, Geräte und Schuhe vor Ort zu reinigen, um eine Verschleppung von Diasporen zu vermeiden. Bei allen Bekämpfungsmaßnahmen muss auf ausreichenden Arbeitsschutz geachtet werden, der bei höher aufgewachsenen Pflanzen auch eine Schutzbrille umfassen sollte und bei Bekämpfung mit Treckern eine geschlossene Fahrerkabine. Die eingesetzten Mitarbeiter sind entsprechend zu schulen und zu informieren. Eine Bekämpfung des Riesen-Bärenklaus aus Gründen der Gesundheitsvorsorge fällt nicht in die Zuständigkeit der Naturschutzbehörden, hier gilt das Biozidrecht, die Zuständigkeit liegt bei den betroffenen Kommunen und Landkreisen. 5.2 Weiterführende Literatur/Quellen CABI, 2017. Heracleum mantegazzinaum. In: Invasive Species Compendium. Wallingford, https://www.cabi.org/isc/datasheet/26911, (zuletzt abgerufen am 14.02.2018). Nehring, S., Kowarik, I., Rabitsch, W. & Essl, F. (2013): Naturschutzfachliche Invasivitätsbewertungen für in Deutschland wild lebende gebietsfremde Gefäßpflanzen. BfN-Skripten 352: 202 S. Thiele, J. & Otte, A. (2006): Analysis of habitats and communities invaded by Heracleum mantegazzianum Somm. et Lev. (Giant Hogweed) in Germany. Phytocoenologia 36: 281-320. Schmiedel, D., Wilhelm, E.-G., Nehring, S., Scheibner, C., Roth, M. & Winter, S. (2015): Management-Handbuch zum Umgang mit gebietsfremden Arten in Deutschland: Band 1: Pilze, Niedere Pflanzen und Gefäßpflanzen. – Naturschutz und Biologische Vielfalt 141(1): 709 S. Nielsen, C., H.P. Ravn, W. Nentwig & Wade, M. (Hrsg.) (2005). Praxisleitfaden Riesenbärenklau - Richtlinien für das Management und die Kontrolle einer invasiven Pflanzenart in Europa. Forest & Landscape, Dänemark, Hoersholm, 44 pp. 5.3 Anlagen Länderspezifische Anlage zur Verbreitung Weitere ungehinderte Ausbreitung des Riesen-Bärenklaus an Gewässern Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Endnote: