17.09.2019 Drucksache 6/7759Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 11. Oktober 2019 Steuereinnahmen und Rentabilität von Windenergieanlagen in Thüringen Die Kleine Anfrage 4064 vom 25. Juli 2019 hat folgenden Wortlaut: Die Höhe der Gewerbesteuer für Windenergieanlagen und Windparks fällt gerade in den ersten Betriebsjahren regelmäßig besonders niedrig aus, da sich der Ertrag, an dem sie sich bemisst, in dieser Zeit durch Abschreibungen und Verlustvorträge reduziert. Daneben entfällt die Beteiligung der Standortgemeinde am Aufkommen der Gewerbesteuer in der Regel nach der 16-jährigen Abschreibefrist, da als Maßstab der bilanzielle Sachanlagewert der Anlage herangezogen wird. Die Förderdauer des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) liegt aber bei 20 Jahren. Es existieren verschiedene Vorschläge, das Verhältnis zugunsten der Standortkommunen zu verändern oder die Steuereinnahmen aus Windenergieanlagen und Windparks im kommunalen Finanzausgleich nur teilweise zu berücksichtigen. Aus Brandenburg kommt der Vorschlag einer "kommunalen Windradsteuer". Auch eine Außenbereichssteuer ist im Gespräch. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Betreiber von Windenergieanlagen oder Unternehmen, die Windenergieanlagen in Thüringen betreiben, haben ihren Verwaltungssitz in Thüringen, in anderen Bundesländern, in EU-Ländern und in Ländern außerhalb der Europäischen Union (bitte die Betreiber je Windenergieanlagen beziehungsweise Windenergieanlagen in Windparks und Windvorranggebieten des Landes, den Bundesländern, EU- Staaten und Ländern außerhalb der Europäischen Union zuordnen)? 2. Wie viele der in Frage 1 abgefragten Betreiber/Unternehmen haben in den Jahren 2014 bis 2018 Gewerbesteuern in Standortgemeinden des Freistaates Thüringen gezahlt? 3. Wie viele der in Frage 1 ermittelten Windenergieanlagenbetreiber leisten weitere Abgaben oder Steuern in Thüringen (bitte nach Jahresscheiben von 2014 bis 2018 aufschlüsseln)? 4. Wie viele Arbeitskräfte werden nach Kenntnis der Landesregierung von den in Frage 1 ermittelten Betreibern jeweils direkt in Thüringen beschäftigt? 5. Wie hoch waren nach Kenntnis der Landesregierung die festgelegten Vergütungszahlungen für die Anlagenbetreiber im Freistaat Thüringen, die aus der EEG-Umlage für Stromverbraucher finanziert werden (bitte nach Jahresscheiben von 2014 bis 2018 aufschlüsseln)? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Möller (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/7759 6. In welcher Höhe wurde der Ausbau der Windenergie in Thüringen seit dem Jahr 2000 mit Landesmitteln gefördert (bitte Anzahl der Projekte und Fördergelder in Euro mit Förderträgern seit dem Jahr 2000 auflisten)? 7. Wie viele der in Frage 1 ermittelten Windenergieanlagenbetreiber in Thüringen haben seit dem Jahr 2000 Grunderwerbssteuern aufgrund von Grundstückskäufen in Thüringen gezahlt? Das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 17. September 2019 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die Landesregierung hat keine Kenntnis darüber, wie viele Betreiber von Windenergieanlagen oder Unternehmen , die Windenergieanlagen in Thüringen betreiben, ihren Verwaltungssitz in Thüringen, in anderen Bundesländern, in EU-Ländern und in Ländern außerhalb der Europäischen Union haben. Zwar werden zum Zeitpunkt der Antragstellung grundsätzlich alle im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes genehmigungsbedürftigen Anlagen in Deutschland in dem Länderinformationssystem - Anlagen, unter anderem auch mit Angaben zum Betreiber, erfasst. Diese Angaben werden allerdings nicht laufend gehalten. Es existiert also keine Datengrundlage, die einen Wechsel des Betreibers, zum Beispiel bei Veräußerung von Windenergieanlagen nach deren Inbetriebnahme aktuell und belastbar abbildet. Zu 2.: Der Thüringer Landesregierung liegen keine Erkenntnisse darüber vor, wie viele Windenergieanlagenbetreiber in den Jahren 2014 bis 2018 Gewerbesteuern in Standortgemeinden des Freistaats Thüringen gezahlt haben. Die innerhalb aller amtlichen Statistiken anzuwendende "Klassifikation der Wirtschaftszweige 2008" für die wirtschaftliche Tätigkeit von Unternehmen und Betrieben lässt keine Rückschlüsse auf Windenergieanlagen , Windparks oder Windkraftanlagen zu. Zu 3.: Der Landesregierung liegen keine statistischen Werte zur Anzahl der ertragsteuer- sowie umsatzsteuerzahlenden Windenergieanlagenbetreiber vor, da hierüber keine gesonderten Erhebungen vorgenommen werden. Zu 4.: Über die Zahl der in Thüringen Beschäftigten liegen der Landesregierung keine statistischen Angaben vor, da hierüber keine gesonderten Erhebungen vorgenommen werden. Zu 5.: Der Landesregierung liegen keine anlagenbezogenen Kenntnisse über die Vergütungszahlungen für die Anlagenbetreiber vor. Zu 6.: Der Ausbau der Windenergie in Thüringen wurde nicht mit Landesmitteln gefördert. Zu 7.: Über die Höhe der von Windenergieanlagenbetreibern gezahlten Grunderwerbsteuern liegen der Landesregierung keine statistischen Werte vor, da hierüber keine gesonderten Erhebungen vorgenommen werden. Siegesmund Ministerin Steuereinnahmen und Rentabilität von Windenergieanlagen in Thüringen Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: