17.09.2019 Drucksache 6/7760Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 11. Oktober 2019 Planungssituation der Hochwasserschutzplanung im Abschnitt von Caaschwitz bis zur Landesgrenze Thüringen Die Kleine Anfrage 4076 vom 31. Juli 2019 hat folgenden Wortlaut: Im Bereich der Gemeinde Caaschwitz wurden in den letzten Monaten umfangreiche Baumaßnahmen zum Schutz vor Hochwasserereignissen realisiert. Hierbei wurden auch Häuser abgerissen. Hierbei war auch die Thüringer Landgesellschaft mbH involviert. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche konkrete Aufgabenstellung gab es durch die Landesregierung an die Thüringer Landgesellschaft mbH im Rahmen der Baumaßnahmen? 2. Welche Rolle spielte die Thüringer Landgesellschaft mbH im Rahmen der Ausschreibungsverfahren, die für die Umsetzung der Baumaßnahmen nötig waren? 3. Wie viele Firmen haben sich an den Ausschreibungen beteiligt (bitte nach ausländischen und deutschen Unternehmen, Herkunftsbundesland und Branche aufschlüsseln)? 4. Aufgrund welcher Rechtsgrundlagen und aus welchen Entscheidungsgründen wurden die Entscheidungen zur Auftragserteilung getroffen? 5. Welche finanziellen Leistungen seitens der Landesregierung und der Thüringer Landgesellschaft mbH sind gegenüber den beteiligten Planungsbüros geflossen? Das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 17. September 2019 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Im Bereich Caaschwitz bis zur Landesgrenze Thüringen/Sachsen-Anhalt sind für die geplanten Maßnahmen die Planfeststellungsverfahren eröffnet worden. Die Planunterlagen lagen im Zeitraum vom 26. Juni 2019 bis zum 25. Juli 2019 auf der Grundlage der Bekanntmachung des Landesamts für Umwelt, Bergbau und Naturschutz vom 29. April 2019 in der Verwaltungsgemeinschaft Heideland-Elstertal-Schkölen, Stadtverwaltung Bad Köstritz und im Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz, Außenstelle Weimar, Dienstgebäude 1, zur allgemeinen Einsicht für jedermann aus. K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Henke (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/7760 Zu 1.: Auf der Grundlage des Geschäftsbesorgungsvertrags vom 16. Juli 2014 mit der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie (seit 1. Januar 2019 Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz) wurde die Thüringer Landgesellschaft mbH beauftragt, im Namen und auf Rechnung des Freistaats Thüringen in der Bauherrenfunktion Maßnahmen zur Verbesserung des Hochwasser- und Gewässerschutzes an der Weißen Elster im Bereich vom nördlichen Stadtgebiet von Gera bis zur Landesgrenze Thüringen/Sachsen-Anhalt durchzuführen. Die Ortslage Caaschwitz war beim Hochwasser 2013 am stärksten von den Ortschaften im Gebiet der Weißen Elster vom nördlichen Stadtgebiet von Gera bis zur Landesgrenze Thüringen/Sachsen-Anhalt betroffen. Große Teile der Ortslage standen unter Wasser (Gebäude bis zu einer Höhe von 1,80 Meter unter Wasser). Grund dafür war, dass zu dieser Zeit hier noch keine Hochwasserschutzanlagen oder Geländemodellierungen vorhanden waren, die vor Hochwasser schützen konnten. Zielstellung der Maßnahmen ist es, einen wirksamen und wirtschaftlichen Hochwasserschutz für die im Zusammenhang bebauten Gebiete (geschlossene Ortslagen, Gewerbe- und Industriegebiete) für einen Bemessungsabfluss von 627 Kubikmeter pro Sekunde (entspricht Hochwasserereignis mit einem statistischen Wiederkehrintervall von 100 Jahren) umzusetzen. Grundlage hierfür bildet das im Auftrag der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie erarbeitete Hochwasserschutzkonzept für die Weiße Elster (Stand: 2016). Darüber hinaus ist der Bewirtschaftungsplan zur Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie, konkretisiert in Thüringen durch das Landesprogramm Gewässerschutz, Grundlage für die Maßnahmen zur Verbesserung des Gewässerschutzes. Die Ortslage Caaschwitz soll zukünftig durch eine Hochwasserschutzanlage geschützt werden. Unmittelbar angrenzend an die Weiße Elster konnten vorbereitend für die geplante Maßnahmenumsetzung bereits zwei Grundstücke erworben und die bestehende Bebauung abgerissen werden. Damit konnte an einer hydraulischen Engstelle ein deutlich breiterer Abflussquerschnitt geschaffen werden. Zu 2.: Wie eingangs ausgeführt, wurden für die geplanten Hochwasser- und Gewässerschutzmaßnahmen erst die Planfeststellungsverfahren eröffnet. Eine Genehmigung der Baumaßnahmen liegt noch nicht vor, sodass auch noch keine Ausschreibungen hierzu erfolgten. Die Beantwortung dieser, wie auch der nachfolgenden Fragen, bezieht sich deshalb nur auf die vergebenen Leistungen zum Abbruch der Bebauung auf den zwei erworbenen Grundstücken (bauvorbereitende Maßnahmen). Die Thüringer Landgesellschaft mbH war hierbei die ausschreibende und vergebende Stelle. Zu 3.: Im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil A haben sich vier Thüringer Firmen aus der Baubranche (Abriss) beteiligt. Zu 4.: Rechtsgrundlage ist das Thüringer Vergabegesetz in Verbindung mit der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil A und der Verwaltungsvorschrift zur Vergabe öffentlicher Aufträge. Der Zuschlag wurde auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt (Entscheidungsgrund). Zu 5.: Für die Erarbeitung der Planunterlagen für die Erteilung der Abrissgenehmigung, die Leistungsbeschreibung und die örtliche Bauüberwachung sind Mittel in Höhe von 9.035,97 Euro gebunden. Hiervon sind bislang 5.868,76 Euro ausgezahlt worden. Siegesmund Ministerin Planungssituation der Hochwasserschutzplanung im Abschnitt von Caaschwitz bis zur Landesgrenze Thüringen Ich frage die Landesregierung: Vorbemerkung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: