17.06.2015 Drucksache 6/777Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 26. Juni 2015 Spezialsportausbildung am Sportgymnasium Oberhof Die Kleine Anfrage 299 vom 6. Mai 2015 hat folgenden Wortlaut: Das Sportgymnasium Oberhof ist ein allgemein bildendes Staatliches Gymnasium mit angegliedertem Regelschulteil . Es werden ausschließlich Kinder und Jugendliche unterrichtet, die parallel zur schulischen Ausbildung aktiv Leistungssport betreiben. Entsprechend dieser Ausrichtung ist es notwendig, Sportlehrer und Trainer an der Schule zu beschäftigen, die entsprechend dem Lehrplan Sportunterricht absichern und als Trainer in der Spezialsportausbildung sind. Zur Stärkung der Spezialsportausbildung ist der Einsatz von Speziallehrkräften und Trainern im Unterricht und im Training erforderlich, um eine sehr gute und qualifizierte sportliche Ausbildung und Betreuung der Nachwuchsleistungssportlerinnen und -sportler zu sichern. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie und auf welcher Grundlage kann der Einsatz von Sportlehrern, Speziallehrkräften und Trainern im Unterricht und im Training am Sportgymnasium Oberhof künftig gesichert werden? Gibt es Überlegungen, wie die bisherige Regelung für die Spezialsportlehrerstellen geändert werden kann, um den aktuellen Anforderungen zu entsprechen und somit eine bessere jährliche Personalplanung zu ermöglichen? 2. Gibt es regelmäßige Abstimmungen mit den Sportverbänden, um eine personelle Absicherung durch Trainer in den einzelnen Sportarten zu gewährleisten? Wenn ja, bitte erläutern; wenn nein, warum nicht? 3. Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit mit dem zuständigen staatlichen Schulamt und den Sportverbänden bzw. dem Landessportbund? 4. Gibt es Überlegungen, Sportgymnasien entsprechend ihrer Rolle als Eliteschulen des Sports bezüglich Klassenstärken und Trainingsgruppen grundsätzlich personell anders zu planen als andere Schulen und Bildungseinrichtungen? 5. Wie viele Sportlehrerinnen, Sportlehrer und Trainer sind derzeit am Sportgymnasium Oberhof tätig? 6. In welchen Sportarten wird Spezialsportunterricht mit welchem Gesamtumfang erteilt? 7. Ist es richtig, dass derzeit noch immer ein Mangel an Trainern mit Spezialsportausrichtung besteht, wenn ja, in welchen Sportarten und wie soll dieser ausgeglichen und finanziert werden? K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Leukefeld (DIE LINKE) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/777 8. Gibt es entsprechende Ausbildungsangebote, um diesen Bedarf künftig absichern zu können? Wenn ja, bitte erläutern; wenn nein, warum nicht? Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 16. Juni 2015 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Auf der Grundlage des Thüringer Schulgesetzes sind die drei Sportgymnasien des Freistaats, das Staatliche Johann-Friedrich-GutsMuths-Gymnasium Jena, das Staatliche Pierre-de-Coubertin-Gymnasium Erfurt und das Staatliche Sportgymnasium Oberhof, wie die anderen Spezialschulen auch, in die Thüringer Schullandschaft integriert. Damit werden sehr gute Rahmenbedingungen für die Schülerinnen und Schüler geboten, um ein Bedingungsgefüge zu entwickeln, das für sportliche Begabungen einerseits die schulische Ausbildung und andererseits die sportliche Entwicklung ermöglicht. Diese Thüringer Variante, die Schulen mit sportlichem Schwerpunkt in Landesträgerschaft zu führen, ist die derzeit bundesweit günstigste Form. Grundlage für die Planung von Unterricht sind die für das Sportgymnasium gültigen Rahmenstundentafeln, die in der Thüringer Schulordnung fixiert sind. Neben dem Unterricht nehmen Schüler ein umfangreiches Training wahr, welches außerhalb der schulischen Zuständigkeit liegt. Da die Betreuung von Schülern im Spezialsportunterricht und im Training aus pädagogischen und sportmethodischen Gründen von der gleichen Person durchgeführt werden soll, werden Lehrkräfte mit Spezialkenntnissen und Trainer sowohl im Spezialsportunterricht als auch im Training eingesetzt. Der Einsatz erfolgt auf der Grundlage der "Rahmenvereinbarung zwischen dem Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur, dem Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit und dem Landessportbund Thüringen e. V. zur Zusammenarbeit im sportlichen Bereich der Thüringer Sportgymnasien" vom 22. Januar 2011 und den dort vereinbarten Vorgaben für die schulsportliche und die sportliche Ausbildung. Änderungsbedarf wird derzeit nicht gesehen, da sich das Verfahren grundsätzlich bewährt hat. Die Vereinbarung wurde getroffen, um den Anforderungen an die Unterrichts- und Trainingsplanung flexibel gerecht werden zu können. Spezialsportunterricht wird zunehmend mehr von Trainern der Sportfachverbände erteilt ; die Anzahl der Lehrer, die im Spezialsport und/oder Training eingesetzt sind, hat sich im Verlaufe der Jahre verringert. Im Schulbereich erfolgt eine (schul-)jährliche Planung des Personals. Auch der stundenplanmäßige Unterricht "Spezialsport" unterliegt dieser Planung. Wie in den letzten Jahren auch wird wegen der besonderen Spezifik des Sportgymnasiums Oberhof für das kommende Schuljahr erneut mit einer "Überplanung" gerechnet. Die anfänglichen erheblichen Überplanungen wurden mit der Auflage genehmigt, mittelfristig Konzepte zu entwickeln, mit denen ein Abbau der Überplanung erreicht werden kann. Eine geringe Straffung wurde erreicht; weitere Reduzierungen sind ohne Eingriffe in das tradierte System in Oberhof nicht möglich. Zu 2.: Es gibt regelmäßige Abstimmungen zwischen der Schule und den Sportfachverbänden, sowohl formal als auch in der täglichen Praxis. Die Sportgymnasien schließen mit den jeweiligen Sportverbänden konkrete Vereinbarungen, um die bestmögliche Ausbildung der Schüler im schulsportlichen und im sportlichen Bereich zu gewährleisten. Diese Vereinbarungen betreffen die Planung des Unterrichts und des Trainings mit dem jeweiligen Personaleinsatz für jeweils ein Schuljahr und sind mit dem Staatlichen Schulamt abzustimmen. Diese Regelung ist in der oben genannten Rahmenvereinbarung festgelegt. Zu 3.: Das Sportgymnasium Oberhof stimmt den Personaleinsatz nach den konkreten Planungen mit den Sportverbänden mit dem Staatlichen Schulamt Südthüringen ab. Die Schule beantragt über das Staatliche Schulamt und den Landessportbund beim Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport die notwendigen Stunden. Die Mittelzuweisung des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport erfolgt über die Schule an den Landessportbund. In den Jahresgesprächen zwischen der Leitung des Bildungsministeriums und dem Landessportbund wurde regelmäßig vom Landessportbund eingeschätzt, dass die Rahmenvereinbarung und deren gemeinsame Umsetzung entscheidend dazu beiträgt, die Ausbildung der jungen Sportler gut zu sichern. 3 Drucksache 6/777Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Zu 4.: Für die Personalzuweisung an den Spezialgymnasien gelten gesonderte Regelungen (vgl. Verwaltungsvorschrift zur Organisation des jeweiligen Schuljahres, Punkt 4.2.1). Diese orientieren sich an den besonderen Stundentafeln für die Sportgymnasien (siehe Thüringer Schulordnung , Anlagen 3, 7 und 13) sowie an den speziellen organisatorischen Bedürfnissen der Sportschüler, wie zum Beispiel besondere Lerngruppen für diversen Fremdsprachenunterricht oder für Spezialsportunterricht. Im Vergleich zu anderen Gymnasien wird am Sportgymnasium Oberhof Sportunterricht in dreifacher Höhe eingeplant sowie Kleinstgruppen ermöglicht. Auch für die Klassen- und Lerngruppenbildung in anderen Fächern wird die Spezifik der Spezialschule berücksichtigt. Zu 5.: Am Sportgymnasium Oberhof sind acht Lehrkräfte mit Lehrbefähigung Sport, davon vier mit Unterricht in "Spezialsport" sowie zwei Referendare mit dem Fach Sport, tätig. Zur Absicherung von "Spezialsport" sind im Schuljahr 2014/2015 zusätzlich 20 Trainer in unterschiedlichem Stundenumfang mit insgesamt 132 Stunden im Unterricht tätig. Zu 6.: Im Schuljahr 2014/2015 werden insgesamt 172 Unterrichtsstunden je Woche (Lehrerwochenstunden) in "Spezialsport" erteilt, davon Rodeln 24 Lehrerwochenstunden, Skeleton 8 Lehrerwochenstunden, Sportschießen 16 Lehrerwochenstunden, Biathlon 40 Lehrerwochenstunden, Nordische Kombination 16 Lehrerwochenstunden, Skilanglauf 48 Lehrerwochenstunden, Skisprung 20 Lehrerwochenstunden. Zu 7.: Der Spezialsportunterricht wird mit Lehrkräften und Trainern entsprechend der Rahmenvereinbarung vollständig abgesichert. Zu 8.: Die Sportgymnasien in Thüringen haben einen hohen Imagewert für den Freistaat und sind wichtige und unentbehrliche Zentren für die Förderung von sportlichen Begabungen. Die in der Verbindung von frei organisiertem Sport (Landessportbund, Olympiastützpunkt Thüringen, Sportverbände und Sportvereine) und Thüringer Bildungsministerium angestrebte Entwicklung von sportlichen Begabungen ist auch weiterhin nur auf der Grundlage einer stabilen personellen Untersetzung durch Spezialsportlehrer zu realisieren. Auch für die Sportgymnasien können jedoch nur Bewerber eingestellt werden, die die Einstellungskriterien des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport erfüllen und die außerdem über eine erforderliche Übungsleiterlizenz verfügen, für die langfristig Bedarf besteht. In speziellen Wintersportarten, wie Skisprung, Biathlon oder Rennschlitten ist das mitunter schwierig, da nur wenige qualifizierte Personen zur Verfügung stehen. In diesen Fällen wird eine mögliche Anstellung von Trainern zur Absicherung des Spezialsports beim Landessportbund geprüft. Den Spezialsportunterricht und das Training können Landesbedienstete (Lehrer) mit der notwendigen Qualifikation (Trainerlizenz) oder vom Sport angestellte Trainer durchführen. Die Gewinnung, Qualifizierung und fachliche Anleitung der Trainer liegt in der Verantwortung des Landessportbundes und der Sportfachverbände. Die Sportgymnasien bieten derzeit sehr gute Rahmenbedingungen für die schulische und sportliche Entwicklung von sportlich begabten Schülerinnen und Schülern, zu welchen auch das Internat gehört. Dr. Klaubert Ministerin