19.09.2019 Drucksache 6/7774Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 11. Oktober 2019 Neubau und Ertüchtigung des Skiliftes in Masserberg Die Kleine Anfrage 4074 vom 5. August 2019 hat folgenden Wortlaut: Bereits seit einigen Jahren ist in Masserberg die Sanierung und der Neubau des Skiliftes geplant. Ein Fördermittelbescheid des Landes lag bereits im Jahr 2015 vor. Dennoch hat der Bau der Anlage bisher nicht begonnen. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie ist der Stand des oben genannten Projekts und weshalb ist mit dem Neubau bisher nicht begonnen worden? 2. Sieht das Projekt eine Ganzjahresnutzung der Liftanlage vor und ist eine solche zwingende Voraussetzung für eine Förderung durch den Freistaat Thüringen? 3. Welche Voraussetzungen sind aus Sicht der Landesregierung noch zu erfüllen, um mit dem Neubau beginnen zu können? 4. Welche Bedingungen sind aus Sicht des Thüringer Landesamts für Bau und Verkehr noch zu erfüllen, sofern eine Prüfung durch diese Behörde noch aussteht? 5. Welche Anstrengungen hat die Gemeinde seit Erteilung des Fördermittelbescheids unternommen, um den Neubau beginnen zu können? 6. Bis zu welchem Zeitpunkt muss die Maßnahme begonnen und abgeschlossen sein, um die gewährten Fördermittel noch erhalten zu können? Das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 19. September 2019 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Bei dem angefragten Vorhaben handelt es sich um die "Neuerschließung Wintersportpark Erste Berg in Masserberg". Für dieses Vorhaben wurde von der Gemeinde Masserberg am 18. Juni 2012 ein Antrag auf Förderung im Rahmen der Richtlinie des Freistaates Thüringen für die Gewährung von Zuwendungen aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur", Teil II - touristische K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Bühl (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/7774 Infrastruktur gestellt. Inhalt des Antrags sind die Errichtung eines Sessellifts für bis zu 1.400 Personen pro Stunde Transportkapazität sowie die Anschaffung beziehungsweise Errichtung von Anlagen zur künstlichen Beschneiung und maschinellen Präparation der Lifttrasse. Hierfür wurde bereits mit Bescheid der Thüringer Aufbaubank (zuständige Antrags- und Bewilligungsbehörde) vom 15. Dezember 2015 eine Zuwendung in Höhe von 3.060.495,00 Euro bewilligt. Der diesem Zuwendungsbescheid zugrunde liegende Investitionsplan steht unter dem Vorbehalt der Bestätigung des Inhalts und der Angemessenheit der Kosten durch das fachlich zuständige Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr. Diese Bestätigung konnte jedoch bislang nicht erfolgen, da die hierzu erforderlichen Planungsergebnisse (mindestens Entwurfsplanung inklusive Kostenberechnung gemäß Leistungsphase 3 nach der Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen) nicht vollständig vorliegen. Darüber hinaus hat die Gemeinde Masserberg gegenüber der Thüringer Aufbaubank im Juni 2019 mitgeteilt , dass man erwägt, eine Veränderung des Ausbauziels derart vorzunehmen, dass anstatt eines Vierer- Sessellifts ein Schlepplift errichtet werden soll. Zu 2.: Die bislang vorliegende Planung sieht eine Ganzjahresnutzung vor. Der Neubau eines Sessellifts soll sowohl Skifahrern in der Wintersaison wie auch Wanderern und Mountainbikern ganzjährig als Aufstiegshilfe dienen. Von den Parkflächen an der Talstation kommend, erreicht man direkt an der Bergstation den Rennsteig , die Mountainbike-Strecken und den Wanderweg "Planetenpfad". Die Ganzjahresnutzung ist keine zwingende Fördervoraussetzung. Jedoch erscheinen vor dem Hintergrund der Klimaentwicklung geeignete Konzepte für die Ganzjahresnutzung sowie für schneeunabhängige Angebote bei Wintersport-Investitionen sinnvoll. Zu 3.: Das Vorliegen genehmigungsfähiger Planungsergebnisse sowie des baufachlichen Prüfergebnisses des Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr in Verbindung mit den weiterhin einzuholenden Genehmigungen der zuständigen Träger öffentlicher Belange sind Voraussetzung für die nächsten Schritte. Des Weiteren wären dann Unterlagen der Ausführungsplanung zu erarbeiten und die für das Vorhaben erforderlichen Leistungen entsprechend öffentlich durch die Gemeinde Masserberg auszuschreiben und zu vergeben. Zu 4.: Dem Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr als fachlich zuständige Prüfbehörde sind vollständige prüffähige Unterlagen vorzulegen, die als Mindestanforderung einer Entwurfsplanung inklusive Kostenberechnung nach Leistungsphase 3 der Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen entsprechen. Dies ist durch die Gemeinde Masserberg bisher nicht erfolgt, sodass die Prüfung nicht abgeschlossen werden konnte. Im Übrigen wird auf die Antwort zur Frage 1 verwiesen. Zu 5.: Es wird auf die Antwort zur Frage 1 verwiesen. Ergänzend ist festzuhalten, dass das für die Gemeinde Masserberg tätige Planungsbüro mit der Überarbeitung der Unterlagen beauftragt worden ist. Die entsprechend überarbeiteten Unterlagen liegen der Gemeinde Masserberg jedoch zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vor. Zu 6.: Der Bewilligungszeitraum begann am 1. Januar 2016 und endet am 31. Dezember 2019. Die Maßnahme sollte grundsätzlich spätestens ein Jahr nach Erhalt des Zuwendungsbescheids begonnen werden. Im Übrigen sind nur solche Leistungen förderfähig und gegenüber der Bewilligungsbehörde abrechenbar , welche auch innerhalb des Bewilligungszeitraums fertiggestellt werden. Tiefensee Minister Neubau und Ertüchtigung des Skiliftes in Masserberg Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: