23.09.2019 Drucksache 6/7782Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 14. Oktober 2019 Übergabe der Zuständigkeit des Landes von Straßen an die Stadt Ilmenau Die Kleine Anfrage 4073 vom 3. Juli 2019 hat folgenden Wortlaut: Seit Juli 2018 ist Möhrenbach ein Ortsteil der Stadt Ilmenau. Durch diese Umstrukturierung wird es bis spä testens zum Jahr 2021 dazu kommen, dass Straßen, die in der Zuständigkeit des Landes waren, an die Stadt Ilmenau übergeben werden. Die Landesstraße 1047 Ortdurchfahrt Möhrenbach ist nach Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3461 des Fragestellers in Drucksache 6/6635 bis spätestens zum Jahr 2021 in die Zuständigkeit der Stadt Ilmenau zu übertragen. Ähnliche Sachlagen werden als Folge der Gebietsreform sicherlich auch in anderen Kommunen vorliegen. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Straßen werden in Thüringen von der Zuständigkeit des Landes an Kommunen infolge der Ge bietsreform in dieser Legislatur übergeben (bitte nach den zuständigen Gemeinden und den Längen in Kilometer der Straßen auflisten)? 2. In welchem Zustand sollen die Straßen den Kommunen übergeben werden beziehungsweise welche Sanierungsarbeiten sind noch geplant (bitte nach Investitionsaufwand für jede Straße und dem geplan ten Übergabedatum auflisten)? 3. Welche Sanierungsleistungen an der Landesstraße 1047 Ortsdurchfahrt Möhrenbach wird das Land bis zur Übergabe im Jahr 2021 noch vornehmen? 4. In welchem Zustand befindet sich die benannte Straße nach Auffassung der Landesregierung und wel che Maßnahmen wurden an der Straße in den letzten zehn Jahren vorgenommen? 5. Weshalb wurde eine angedachte grundhafte Sanierung bisher nicht durchgeführt? 6. Gibt es bereits Gespräche mit der Stadt Ilmenau zur Übergabe der Straße? Wenn ja, mit welchem In halt und wenn nein, weshalb nicht? 7. Wie wird die Stadt Ilmenau im Vorfeld der Übernahme durch das Land unterstützt? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Bühl (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/7782 Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 19. September 2019 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die nachfolgend aufgeführten Ortsdurchfahrten (OD) im Zuge von Landesstraßen in den Städten Suhl, Nord hausen und Mühlhausen wechselten in der laufenden Legislaturperiode infolge der Gebietsreform in die Baulast der genannten Städte. Da die genannten Städte bereits über 30.000 Einwohner hatten, also Stra ßenbaulastträger der Ortsdurchfahrten waren, erfolgte der Wechsel der Straßenbaulast jeweils mit Wirk samwerden der Gebietsänderung. Rechtsgrundlage hierfür ist § 43 Abs. 2 und 3 Thüringer Straßengesetz. Stadt Ortsteil Straße OD-Länge in km Suhl Gehlberg L 2615 1,852 Suhl Schmiedefeld am Rennsteig L 1140 1,306 Suhl Schmiedefeld am Rennsteig L 3004 0,750 Summe 3,908 Stadt Ortsteil Straße OD-Länge in km Nordhausen Buchholz L 1037 0,670 Nordhausen Buchholz L 1038 0,083 Summe 0,753 Stadt Ortsteil Straße OD-Länge in km Mühlhausen Bollstedt L 2099 0,766 Mühlhausen Höngeda L 2099 0,509 Summe 1,275 Die nachfolgend aufgeführten Ortsdurchfahrten im Zuge von Landesstraßen in Ilmenau gehen in Folge der Gebietsreform zum 1. Januar 2021 in die Baulast der Stadt über. Rechtsgrundlage hierfür ist § 43 Abs. 2 und 3 Thüringer Straßengesetz. Der Baulastträgerwechsel erfolgt hier erst mit Beginn des dritten Haus haltsjahres nach dem Jahr der Gebietsänderung, da die Stadt Ilmenau im Gegensatz zu den Städten Suhl, Nordhausen und Mühlhausen vor der Gebietsänderung noch nicht 30.000 Einwohner hatte. Stadt Ortsteil Straße OD-Länge in km Ilmenau Gehren, Stadt L 1047 1,611 Ilmenau Gräfinau-Angstedt L 1047 1,693 Ilmenau Lehmannsbrueck L 1047 0,170 Ilmenau Möhrenbach L 1047 1,380 Ilmenau Ilmenau, Stadt L 1140 1,904 Ilmenau Langewiesen, Stadt L 1140 2,052 Ilmenau Allzunah L 1141 0,104 Ilmenau Gräfinau-Angstedt L 1144 0,173 Ilmenau Pennewitz L 1144 0,723 Ilmenau Ilmenau, Stadt L 3004 4,230 Ilmenau Manebach L 3004 1,235 Ilmenau Stützerbach L 3004 2,761 Ilmenau Ilmenau, Stadt L 3051 0,149 Ilmenau Bücheloh L 3087 0,877 Ilmenau Ilmenau, Stadt L 3087 2,568 Summe 21,630 3 Drucksache 6/7782Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Zu 2.: Die Straßen sind in einem dem § 11 Abs. 4 Thüringer Straßengesetz entsprechenden Zustand zu überge ben, das heißt der Freistaat Thüringen steht dafür ein, dass die Straßen in dem durch die Verkehrsbedeu tung gebotenen Umfang ordnungsgemäß unterhalten wurden. Zu 3.: Die Ortsdurchfahrt Möhrenbach wird bis zum Straßenbaulastträgerwechsel im notwendigen Umfang unter halten, Sanierungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen. Vor der Übergabe der Straße werden im Rahmen einer gemeinsamen Begehung noch durchzuführende Unterhaltungsleistungen ermittelt und bis zum Wechsel der Straßenbaulast ausgeführt. Sofern der künftige Baulastträger innerhalb von fünf Jahren selbst eine Sanierung der Ortsdurchfahrt vor nimmt, besteht alternativ die Möglichkeit, ihm den finanziellen Aufwand für die rückständige Unterhaltung zur Verfügung zu stellen. Außerdem kann eine Förderung beantragt werden. Zu 4.: Gemäß der Zustandserfassung aus dem Jahr 2016 hat der Streckenabschnitt die Zustandsnote 4,5 (von fünf). Maßgebend hierfür sind Unebenheit, Fahrbahnrisse sowie der geringe Substanzwert der Straße. Zur Herstellung ausreichender Tragfähigkeit ist ein grundhafter Ausbau erforderlich. In einzelnen Abschnitten wurden in der Ortdurchfahrt Möhrenbach bereits mehrfach Erhaltungs/Wartungs arbeiten an der Fahrbahn durchgeführt. Da diese Leistungen jeweils aus den Jahresverträgen Unterhal tung/Instandsetzung abgerufen wurden, ist eine zehn Jahre rückwirkende Angabe einzelner konkreter Leis tungen nicht möglich. Zu 5.: Die sowohl seitens der Stadt als auch seitens der Straßenbauverwaltung als notwendig erachtete grundhaf te Erneuerung des nicht frostsicheren Befestigungsaufbaus, der Drainage des Straßenkörpers, der Anlagen zur Straßen- und Gehbahnentwässerung einschließlich der Behandlung des Straßenoberflächenwassers und die Erweiterung des Straßenkörpers um einen Gehweg erfordern die Erarbeitung einer entsprechen den Entwurfsplanung und deren Genehmigung im Rahmen eines entsprechenden Baurechtsverfahrens. Erforderliche Planungsleistungen wurden durch die Straßenbauverwaltung im Dezember 2017 vergeben. Hierbei erfolgt eine enge Zusammenarbeit mit der Stadt Ilmenau und dem zuständigen Abwasserzweck verband. Entsprechend der Mitteilung des Oberbürgermeisters der Stadt Ilmenau wird die Stadt das Pro jekt "L 1047 Um und Ausbau der OD Möhrenbach" weiter verfolgen und umsetzen. Die Schaffung von Baurecht und die Umsetzung der Planung werden bis zum Baulastträgerwechsel (1. Ja nuar 2021) nicht mehr möglich sein. Zu 6.: Zur Übergabe der Straße gab es bereits Abstimmungen mit der Stadt Ilmenau. Zur Um und Ausbaupla nung der Ortsdurchfahrt Möhrenbach hat im März 2019 ein Gespräch zwischen Vertretern des Landesam tes für Bau und Verkehr und der Stadtverwaltung Ilmenau stattgefunden, in dem die weitere Vorbereitung des Bauvorhabens abgestimmt wurde. Zu 7.: Beabsichtigt ist, gemeinsam mit der Stadt Ilmenau bis zum Ende des Jahres 2020 mit einer abgeschlosse nen Entwurfs und Genehmigungsplanung ein Planfeststellungsverfahren zu beantragen. Keller Ministerin Übergabe der Zuständigkeit des Landes von Straßen an die Stadt Ilmenau Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: