24.09.2019 Drucksache 6/7791Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 16. Oktober 2019 Ausrüstung der Thüringer Polizei Die Kleine Anfrage 4061 vom 31. Juli 2019 hat folgenden Wortlaut: Die Polizei in Thüringen leistet eine wichtige Arbeit für die Gesellschaft. Um diese Aufgabe zu erfüllen, benötigt sie eine vernünftige Ausrüstung in ausreichender Zahl. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie bewertet die Landesregierung die Ausstattung der Polizei in Thüringen allgemein und insbesondere im Saale-Holzland-Kreis? 2. Welche Gegenstände (Helm, Schutzweste, Waffen und ähnliches) gehören zur Ausrüstung eines jeden Polizisten im Außendienst? 3. Wie groß war die Differenz zwischen dem nach Ansicht der Landesregierung notwendigen Ausrüstungsstand der Landespolizei und der tatsächlich vorhandenen Ausrüstung im Jahr 2018 (bitte die Standorte Stadtroda und Eisenberg gesondert angeben)? 4. Wie hat sich die in Frage 3 nachgefragte Differenz in den Jahren 2010 bis 2017 jeweils entwickelt? 5. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung bisher ergriffen und welche plant sie, um den Materialmangel zu beheben? 6. Gibt es derzeit Verzögerungen bei der Beschaffung von Ausrüstungsgegenständen, wenn ja, welche? 7. Welche Ausrüstungsgegenstände wurden seit dem Jahr 2014 neu beschafft und welche Anschaffungen sind noch geplant (bitte nach Jahren auflisten)? 8. Wie viele Kontaktbereichsbeamte arbeiten insgesamt in Thüringen und wie viele an den Standorten in Stadtroda und Eisenberg (bitte einzeln auflisten)? 9. Wie viel Personal wurde jährlich seit dem Jahr 2014 bei der Thüringer Polizei eingestellt (bitte nach Standorten auflisten)? 10. Wie fällt die Personalausstattung der Polizei in Thüringen allgemein und insbesondere an den Standorten Stadtroda und Eisenberg aus (bitte einzeln auflisten)? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Prof. Dr. Voigt (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/7791 Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 19. September 2019 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die Ausstattung der Thüringer Polizei genießt innerhalb der Landesregierung oberste Priorität. Insbesondere die passive Schutzausstattung wurde in den letzten Jahren intensiv verbessert. Dies ermöglicht den Beamten zur Gefahrenabwehr und gegen Rechtsbrecher offensiv und zeitgemäß zu agieren und dabei die eigene körperliche Unversehrtheit zu schützen. Nennenswerte Unterschiede je nach Dienststelle sind nicht zu konstatieren. Die Ausstattung richtet sich nach der Aufgabenbewältigung und dem jeweiligen Einsatzanlass. Bezogen auf die Fragestellung ist insofern die Ausstattung der Polizeibeamten im Saale-Holzland-Kreis deckungsgleich mit denen im restlichen Freistaat. Zu 2.: In Anlehnung an die Fragestellung stehen jedem Beamten im Einsatz- und Streifendienst folgende Ausrüstungsgegenstände zur Verfügung: • ballistische Schutzweste Schutzklasse 1+, • schnittfeste Einsatzhandschuhe, • Einsatztaschenlampe, • Handfessel, • Reizstoffsprühgerät, • Dienstpistole mit Munition, • Einsatzstock und • Funkgerät. Je nach Einsatzlage hat jeder Beamte darüber hinaus Zugriff auf einen ballistischen Schutzhelm, eine ballistische Schutzweste der Schutzklasse 4 sowie eine Maschinenpistole. Weiterhin stehen umfangreiche Hilfsmittel zur Verkehrsunfallaufnahme, Spurensicherung sowie medizinischen Erstversorgung von Verletzten zur Verfügung. Zu 3.: Die Ausrüstung der Landespolizei orientiert sich am polizeifachlich begründeten Ausstattungssoll. Im Ergebnis des erfolgten Abgleichs zwischen den Anforderungen der Fachlichkeit und der Zurverfügungstellung sind Ausstattungs-/Ausrüstungsdefizite nicht bekannt. Zu 4.: Eine Differenz zwischen fachlich begründet notwendiger und tatsächlicher Ausrüstung im Sinne der Anfrage kann nicht konstatiert werden. Zu 5.: Es wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. Zu 6.: Die Bereitstellung und Verfügbarkeit von Ausstattungs-/Ausrüstungsgegenständen orientiert sich neben der Notwendigkeit von teilweise europaweiten Ausschreibungsverfahren unter anderem auch an der Leistungsfähigkeit des Handwerks, der Wirtschaft und Industrie mit individuellen Produktions- und Lieferzeiten sowie den vorhandenen Haushaltsmitteln. Insoweit können in Einzelfällen die geplanten Lieferzeiträume und der Zeitpunkt des tatsächlichen Eintreffens voneinander abweichen. Bedeutende Fälle sind gegenwärtig nicht bekannt. Zu 7.: Folgende bedeutende Ausrüstungsgegenstände wurden beginnend seit dem Jahr 2014 beschafft: • Einsatzstock, kurz, ausziehbar • Taktische Einsatztaschenlampe • Ballistische Schutzhelme Schutzklasse 1 • Einsatzhandschuhe • Ballistische Schutzweste Schutzklasse 1+ für alle Polizeivollzugsbeamten • Spuckschutzhauben zum Eigenschutz • Toilettenkraftwagen 3 Drucksache 6/7791Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode • vier neue LKW zum Transport von Absperrgittern für die Technische Einsatzeinheit der Bereitschaftspolizei inklusive des dazugehörigen Mitnahmestaplers Beginnend ab dem Jahr 2019: • Einführung der neuen Funkstreifenwagen für den Kontaktbereichsdienst (Ablösung Opel Corsa gegen VW Touran) • neue Funkstreifenwagen (Audi A 6) für den Autobahndienst • Ballistische Schutzweste Schutzklasse 4 ergänzend für Polizeivollzugsbeamte im Einsatz- und Streifendienst • Ballistische Schutzschilde Zu 8.: Landesweit stehen derzeit 203 Dienstposten als "Mitarbeiter Kontaktbereichsdienst (MA KoBB)" zur Verfügung . Hiervon sind 185 Dienstposten besetzt. Im Zuständigkeitsbereich der Polizeiinspektion Saale-Holzland sind neun Dienstposten MA KoBB eingerichtet und besetzt. Der Sitz der Polizeiinspektion befindet sich in Stadtroda. Daher ist hier keine Kontaktbereichsbetreuung erforderlich. Gleiches gilt für den Standort der nachgeordneten Polizeistation Eisenberg. Zu 9.: Die nachfolgend aufgeführten Zahlen beziehen sich auf die jährlich in der Thüringer Polizei vorgenommenen Einstellungen in den Vorbereitungsdienst des mittleren sowie gehobenen Polizeivollzugsdienstes und stellen somit die Anzahl der Anwärter im mittleren und gehobenen Polizeivollzugsdienst dar. Da die Ausbildung zum mittleren Polizeivollzugsdienst und das Studium zum gehobenen Polizeivollzugsdienst zentral durch die Bildungseinrichtungen der Thüringer Polizei vorgenommen werden, ist eine Auflistung der Einstellungszahlen nach Standorten nicht möglich. Jahr Anzahl mittlerer Dienst Anzahl gehobener Dienst Gesamtzahl 2014 95 25 120 2015 130 25 155 2016 125 30 155 2017 175 25 200 2018 230 55 285 2019 210 50 260 Zu 10.: Die Dienststellen im Geschäftsbereich der Landespolizeidirektion sind mit Stichtag zum 1. August 2019 durchschnittlich zu 86,92 Prozent besetzt. Die Polizeiinspektion Saale-Holzland hat folgende personelle Ausstattung: Soll-Bestand nach Organisations- und Dienstpostenplan: 126 Dienstposten; gegenwärtiger "Ist"-Bestand: 115 besetzte Dienstposten. Hierunter fallen 120 Dienstposten im Polizeivollzugsdienst (SOLL) mit einer Besetzung von 110 Polizeivollzugsbeamten (IST). Dies entspricht einer Besetzung von 91,67 Prozent im Bereich des Polizeivollzugsdienstes und einer Gesamtbesetzung von 91,27 Prozent (inklusive Tarifbeschäftigten). Die Polizeistation Eisenberg, als Organisationseinheit der Polizeiinspektion Saale-Holzland, ist mit insgesamt 25 Polizeivollzugsbeamten personell untersetzt. Durch die erhebliche Erhöhung der Einstellungszahlen von Anwärtern in dieser Legislaturperiode - 155 Anwärter in den Jahren 2015 und 2016, 200 Anwärter im Jahr 2017, 285 Anwärter im Jahr 2018, 260 Anwärter im Jahr 2019 sowie 300 Anwärter im Jahr 2020 - wird beginnend mit dem Jahr 2020 ein deutlicher Personalzuwachs erreicht werden. Ab dem Jahr 2020 werden deutlich mehr Anwärter nach Beendigung ihrer Ausbildung beziehungsweise ihres Studiums übernommen als Polizeivollzugsbeamte in den Ruhestand treten. Maier Minister Ausrüstung der Thüringer Polizei Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: Zu 8.: Zu 9.: Zu 10.: