24.09.2019 Drucksache 6/7792Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 16. Oktober 2019 Amtsangemessene Alimentation für die Thüringer Beamtinnen und Beamten Die Kleine Anfrage 4079 vom 14. August 2019 hat folgenden Wortlaut: Inwieweit die Besoldung der Beamtinnen und Beamten in den verschiedenen Bundesländern amtsangemessen und verfassungskonform ist, beschäftigt seit Jahren die Gerichte. Für die Betroffenen ist wichtig, keine eventuellen Ansprüche zu verlieren, die aus zu erwartenden Urteilen entstehen könnten. Eine aktuelle Petition hat zum Ziel, die verfassungskonforme Alimentation in Thüringen prüfen zu lassen und eventuelle Änderungsnotwendigkeiten umzusetzen. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zur amtsangemessenen Alimentation für die Thüringer Beamtinnen und Beamten? 2. Wie viele Anträge auf amtsangemessene Alimentation sind in den Jahren 2018 und 2019 eingegangen (Auflistung getrennt nach Jahren)? 3. Wie viele Anträge wurden bereits per Widerspruchsbescheid entschieden? 4. Werden die bisher nicht bearbeiteten Anträge ruhend gestellt, zum Beispiel wegen der anhängigen Petition beim Thüringer Landtag oder weiterer Klagen? Das Thüringer Finanzministerium hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 23. September 2019 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die Landesregierung vertritt die Auffassung, dass die Thüringer Beamtinnen und Beamten amtsangemessen alimentiert werden. Dazu wird insbesondere auf die Begründung zum Thüringer Gesetz zur Anpassung der Besoldung und der Versorgung in den Jahren 2019 bis 2021 verwiesen (Drucksache 6/6962). Zu 2.: Im Jahr 2018 sind 195 und im Jahr 2019 sind 27 Widersprüche eingegangen, die die Höhe der amtsangemessenen Alimentation im Allgemeinen bemängeln. Darüber hinaus sind im Jahr 2018 126 und im Jahr 2019 sechs Widersprüche eingegangen, die die Höhe der Alimentation bei Beamten beziehungsweise Richtern mit drei oder mehr Kindern bemängeln. K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Kowalleck (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Finanzministeriums 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/7792 Zu 3.: Von den Widersprüchen, die die Höhe der amtsangemessenen Alimentation im Allgemeinen bemängeln wurden aus dem Jahr 2018 bisher 27 Fälle entschieden. Die Verbescheidung der übrigen Widersprüche aus dem Jahr 2018 wegen unzureichender Alimentation im Allgemeinen wird derzeit vorbereitet. Zu 4.: Von den bisher nicht bearbeiteten Anträgen werden die Widerspruchsverfahren von Beamten beziehungsweise Richtern mit drei oder mehr Kindern ruhend gestellt. Dies geschieht vor dem Hintergrund, dass gegenwärtig höchstrichterlich nicht eindeutig geklärt ist, welche Berechnungsparameter der Ermittlung eines eventuellen Besoldungsdefizits zugrunde zu legen sind beziehungsweise ob und inwieweit die Vollstreckungsanordnung des Bundesverfassungsgerichts vom 24. November 1998 (2 BvL 26/91) fortzuentwickeln ist. Das Verwaltungsgericht Köln hat diese Fragen unter anderem mit Vorlagebeschluss vom 3. Mai 2017 (3 K 4913/14) dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt. Taubert Ministerin Amtsangemessene Alimentation für die Thüringer Beamtinnen und Beamten Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: