06.01.2015 Drucksache 6/78Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 13. Januar 2015 Finanzielle Situation der Stadt Schlotheim und deren Ursachen Die Kleine Anfrage 49 vom 13. November 2014 hat folgenden Wortlaut: Der Stadtrat von Schlotheim verabschiedete mehrheitlich am 27. Oktober 2014 ein Haushaltssicherungskonzept , um eine weitere Bedarfszuweisung beim Freistaat Thüringen zu beantragen. Dies rief bei Bürgern der Stadt Protest hervor, da in diesem Zusammenhang z. B. auch die Grundsteuerhebesätze neu festgesetzt bzw. angehoben wurden. Seit etlichen Jahren befindet sich die Stadt Schlotheim in einer finanziellen Schieflage . Wie es in zwei Berichten der Thüringischen Landeszeitung bzw. Thüringer Allgemeine (29. Oktober 2014 und 3. November 2014) dazu u. a. heißt, liegen die Ursachen in der Vergangenheit begründet (Mietund Kreditverträge etc.) und die Gesamtverschuldung Schlotheims würde etwa 45 Millionen Euro betragen. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie hoch ist der Schuldenstand laut der aktuellsten vorhandenen Statistik pro Einwohner (Kredite und kreditähnliche Rechtsgeschäfte)? 2. Welche Kredite und/oder kreditähnliche Rechtsgeschäfte wurden in welchen Jahren von wem und zu welchem Zweck (bzw. für welche Immobilien) abgeschlossen bzw. unterschrieben und führten hauptsächlich zu der jetzigen finanziellen Situation? 3. Wurden die von der Stadt Schlotheim aufgenommenen Kredite oder sonstigen abgeschlossenen finanziellen Rechtsverpflichtungen der unteren Rechtsaufsichtbehörde vorgelegt und wie hat diese jeweils dazu votiert - sofern die Zustimmung erforderlich war? 4. Gibt es nach Kenntnis der Landesregierung haftungsrechtliche Ansprüche der Stadt Schlotheim bzw. wurden oder werden diese geltend gemacht? 5. Welche Hebesätze wurden im Oktober 2014 vom Stadtrat für die Gewerbesteuer bzw. Grundsteuer festgesetzt und wie stellten sich diese im Vergleich zum Landesdurchschnitt dar? 6. In welcher Höhe hat der Freistaat Thüringen der Stadt Schlotheim mit rückzahlbaren bzw. nicht rückzahlbaren Bedarfszuweisungen in welchen Haushaltsjahren geholfen? K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Lehmann (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/78 Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 2. Januar 2015 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Der Schuldenstand der Stadt Schlotheim zum 31. Dezember 2013 ist mit insgesamt 16.703.000 Euro ausgewiesen . Das entspricht einer Pro-Kopf-Verschuldung von 4.238 Euro je Einwohner. In der statistischen Erfassung sind die kreditähnlichen Rechtsgeschäfte nicht enthalten. Zu 2.: Auf die als Anlage beigefügte Übersicht wird verwiesen. Nach Auffassung der unteren Rechtsaufsichtsbehörde sind die in der Anlage dargestellten Kredite und kreditähnlichen Rechtsgeschäfte im Wesentlichen für die finanzielle Situation der Stadt ursächlich. Zu 3.: Der Kreditbedarf der Stadt Schlotheim wurde entsprechend den Vorschriften der Thüringer Kommunalordnung in der Haushaltssatzung des betreffenden Jahres ausgewiesen. Die hierzu erforderlichen Genehmigungen nach § 63 Abs. 2 Thüringer Kommunalordnung wurden erteilt. Einzelheiten können der als Anlage beigefügten Übersicht entnommen werden. Zu 4.: Haftungsrechtliche Ansprüche bestehen nach Kenntnis der Rechtsaufsichtsbehörde nicht. Zu 5.: In seiner Sitzung am 6. Oktober 2014 hat der Stadtrat der Stadt Schlotheim die Änderung der Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grundsteuer und Gewerbesteuer der Stadt Schlotheim beschlossen . Darin wurden die Hebesätze für die Grundsteuer A auf 320 vom Hundert, für die Grundsteuer B auf 450 vom Hundert und für die Gewerbesteuer auf 400 vom Hundert festgesetzt. Der Landesdurchschnitt der Hebesätze im Jahr 2013 betrug bei der Grundsteuer A 286 vom Hundert, bei der Grundsteuer B 407 vom Hundert und bei der Gewerbesteuer 386 vom Hundert. Zu 6.: Im Jahr 2008 erhielt die Stadt Schlotheim eine nicht rückzahlbare Bedarfszuweisung in Höhe von 87.894 Euro und eine rückzahlbare Bedarfszuweisung in Höhe von 637.535 Euro. Im Jahr 2012 wurde eine nicht rückzahlbare Bedarfszuweisung in Höhe von 4.589.242,58 Euro bewilligt. Im Jahr 2014 erhielt die Stadt eine nicht rückzahlbare Bedarfszuweisung in Höhe von 2.780.141,24 Euro sowie zwei weitere nicht rückzahlbare Bedarfszuweisungen in Höhe von 255.014 Euro und in Höhe von 348.822,00 Euro, die jedoch nicht in voller Höhe ausgezahlt, sondern mit Rückzahlungspflichten aus der 2008 gewährten rückzahlbaren Bedarfszuweisung verrechnet wurden. Dr. Poppenhäger Minister Anlage*) *) Hinweis: Auf den Abdruck der Anlage wurde verzichtet. Ein Exemplar mit Anlage erhielten jeweils die Fraktionen und die Land- tagsbibliothek. Des Weiteren kann sie im Abgeordneteninformationssystem unter der oben genannten Drucksachennummer sowie im Internet unter der Adresse: www.parldok.thueringen.de eingesehen werden. Anlage zur Kleinen Anfrage 49 der Abgeordneten Lehmann (CDU) – Finanzielle Situation der Stadt Schlotheim und deren Ursachen Jahr Kreditsumme in € Zweck Rechtsaufsichtliche Genehmigung 1998 1.738.392 Kauf Tennishalle ja 2005 2.850.000 Rückkauf Nordthüringer Sportzentrum NSC ja 2.850.000 Rückkauf Nordthüringer Sportzentrum NSC 2005 3.839.591 Zwischenfinanzierung zur Zahlung des Nießbrauchentgeltes nein, Umschuldung 2006 432.000 Kauf Rathaus ja 1.297.943 Kauf Rathaus 2008 2.800.000 Ablösung einer Zwischenfinanzierung aus Geschäftsbesorgungsvertrag aus dem Jahr 2003 nein, Umschuldung Jahr kreditähnliche Verpflichtungen in € 1998 40.081.452 Nießbrauchüberlassungsvertrag mit privatem Investor ja 1998 / 2000 2.682.337 Mietvertrag (Mehrzweckhalle) mit privatem Investor ja _GoBack