24.09.2019 Drucksache 6/7802Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 17. Oktober 2019 Polizeistation in Arnstadt Mühlweg - nachgefragt Die Kleine Anfrage 3985 vom 4. Juli 2019 hat folgenden Wortlaut: Aus der Beantwortung der Kleinen Anfrage 3838 (vergleiche Drucksache 6/7363) sowie weiter reichenden Informationen aus dem Innen- und Kommunalausschuss des Thüringer Landtags und vor Ort in Arnstadt ergeben sich folgende Nachfragen. Ich frage die Landesregierung: 1. Besteht die Möglichkeit, Einsicht in das Brandschutzkonzept für die Polizeistation zu erhalten, das nach der Beantwortung der Kleinen Anfrage 3838 und beantworteten Nachfragen im Innen- und Kommunalausschuss für oben genanntes Objekt vorliegt? 2. Ist in der Polizeistation in Arnstadt eine Brandmeldeanlage mit Aufschaltung zur Feuerwehr beziehungsweise eine Sprinkleranlage in den Arrestzellen vorhanden, wenn nicht, warum nicht? 3. Liegt der örtlichen Feuerwehr das Brandschutzkonzept für die Polizeistation im Mühlweg vor, wenn nicht, warum nicht? 4. Wurden bereits Rettungs- und Evakuierungsübungen mit der örtlichen Feuerwehr durchgeführt oder sind solche in Planung, wenn nicht, warum nicht? 5. Hält die Landesregierung eine Überprüfung der Tragelemente des Dachstuhls, für den zwar nach der Antwort zu Frage 6 (vergleiche Drucksache 6/7363) Bestandsschutz besteht, für den sich aber im Laufe der letzten Jahrzehnte auch die Bemessungsgrundlagen durch den Wechsel von TGL zur DIN verändert haben, für notwendig, wenn nicht, warum nicht? 6. Wie sind generelle Sicherheitsaspekte und mögliche Haftungen für den Eigentümer zu werten, selbst wenn keine bauordnungsrechtliche Relevanz bei einem öffentlichem Gebäude zu berücksichtigen wäre? 7. Liegt dem Nutzer ein Energieausweis vor, wenn nicht, warum nicht? 8. Wann liegt das Prüfergebnis vor, ob ein bauordnungsrechtliches Verfahren durchzuführen ist (vergleiche Antwort zu Frage 2 in Drucksache 6/7363) und wie will das Land die Stadt Arnstadt beteiligen beziehungsweise Rechtskonformität herstellen? K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Mühlbauer (SPD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/7802 9. Wurde für die Polizeistation in Arnstadt eine Machbarkeitsstudie beauftragt? 10. Falls Frage 9 mit Ja beantwortet wird: Wie hoch waren die Kosten für jene Machbarkeitsstudie? 11. Falls Frage 9 mit Ja beantwortet wird: Wann wurde die Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben? 12. Falls Frage 9 mit Ja beantwortet wird: Was ist der konkrete Inhalt dieser Machbarkeitsstudie? 13. Falls Frage 9 mit Ja beantwortet wird: Was sind die konkreten Ergebnisse dieser Machbarkeitsstudie? 14. Falls Frage 9 mit Ja beantwortet wird: Aus welchen Gründen wurde das Vorhaben nicht weiterverfolgt, einen geeigneteren Standort für die Polizei in Arnstadt zu suchen? 15. Falls Frage 9 mit Ja beantwortet wird: Ist es für die Arnstädter Stadträte und Abgeordnete möglich, diese Machbarkeitsstudie einzusehen? Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft hat die Kleine Anfrage namens der Landesre gierung mit Schreiben vom 24. September 2019 wie folgt beantwortet: Zu 1: Es liegt kein Brandschutzkonzept vor. Dies wurde bereits in der Stellungnahme der Landesregierung in Vorlage 6/5859 dargelegt. Auch in der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3838 wurde nicht dargelegt, dass ein Solches vorliegt. Zu 2.: Die Frage 2 wurde ebenfalls bereits mit der Stellungnahme der Landesregierung in Vorlage 6/5859 beantwortet . Es ist keine Brandmeldeanlage und keine Sprinkleranlage installiert. Es wird eingeschätzt, dass aufgrund der Dauerbesetzung der Wache diese im Brandfall die Feuerwehr informieren kann. Eine Brandmeldeanlage ist aus bauordnungsrechtlichen Gründen nicht notwendig, gleichwohl sind lokal Räume mit Rauchmeldern ausgestattet, die im Brandfall das anwesende Personal durch einen Signalton informieren. Das Schutzziel der Rettung von Menschenleben ist gesichert. Zu 3.: Es wird auf die Antwort auf Frage 1 verwiesen. Es liegt kein Brandschutzkonzept vor. Zu 4.: Nach Kenntnis der Landesregierung wurden bisher keine Rettungs- und Evakuierungsübungen durchgeführt. In Auswertung der im Jahr 2019 stattgefundenen brandschutztechnischen Begehung sind in Abstimmung mit der Fachkraft für Arbeitsschutz sowie des Brandschutzbeauftragten entsprechende Übungen vorgesehen. Zu 5.: Allein aufgrund der Änderung eines technischen Regelwerks ergeben sich keine Gefahren. Da derzeit keine Auffälligkeiten in Bezug auf sichtbare Schäden bestehen, sieht die Landesregierung keinen Handlungsbedarf. Zu 6.: Es ist unklar, welche Sicherheitsaspekte und Haftungsfälle hier gemeint sind. Generell gilt für Landesliegenschaften der Selbsthaftungsgrundsatz des Freistaats Thüringen. Zu 7.: Aktuell liegt dem Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales ein bis Juni 2019 gültiger Energieausweis vor. Eine Fortschreibung ist laut Aussage des Thüringer Landesamts für Bau und Verkehr in Arbeit, auch wenn ein solcher laut § 16 Energieeinsparverordnung nicht erforderlich ist. 3 Drucksache 6/7802Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Zu 8.: Das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr hat die Notwendigkeit eines Zustimmungsverfahrens noch einmal überprüft und festgestellt, dass die ein solches Verfahren begründenden Voraussetzungen nicht vorliegen . Zu 9.: Eine Machbarkeitsstudie wurde nicht beauftragt. Zu 10. bis 15.: Da die Frage 9 nicht mit Ja beantwortet wurde, entfällt die Beantwortung. Keller Ministerin Polizeistation in Arnstadt Mühlweg - nachgefragt Ich frage die Landesregierung: Zu 1: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: Zu 8.: Zu 9.: Zu 10. bis 15.: