24.09.2019 Drucksache 6/7803Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 16. Oktober 2019 Umsetzung "Digitalpakt Schule" und Offensive "Digitales Klassenzimmer" in Thüringen Die Kleine Anfrage 4078 vom 14. August 2019 hat folgenden Wortlaut: Voraussetzung für die Vermittlung digitaler Bildung ist eine flächendeckende, moderne digitale Infrastruktur an Schulen. Mit der Änderung des Artikels 104c Grundgesetz hat der Bund seine Möglichkeiten für Investi tionen in die kommunale Bildungsinfrastruktur ausgebaut. Durch die Bundesprogramme "Digitalpakt Schu le" und die Offensive "Digitales Klassenzimmer" zum Breitbandausbau soll die Digitalisierung der Schulen weiter vorangebracht werden. Ich frage die Landesregierung: 1. Eine Schule gilt dann als versorgt, sofern im Sinne der Breitbandrichtlinie neben der Schulverwaltung zumindest jeder Klasse einer Schule dauerhaft eine Datenversorgungsrate von 30 Megabit pro Sekun de zur Verfügung steht; auf wie viele Schulen in Thüringen trifft dies zum aktuellen Zeitpunkt zu und welchem Anteil an der Gesamtzahl der Schulen in Thüringen entspricht dies (bitte jeweils nach Schul arten aufschlüsseln)? 2. Wie viele Schulen in Thüringen unterschreiten nach Kenntnis der Landesregierung zum aktuellen Zeit punkt die Aufgreifschwelle und sind somit im Rahmen der Offensive "Digitales Klassenzimmer" förder fähig (bitte jeweils nach Schularten und Gebietskörperschaften aufschlüsseln)? 3. Für wie viele Schulen in Thüringen und in welcher Höhe wurden seit Beginn des Breitbandförderpro gramms "Digitales Klassenzimmer" Mittel für die Planung und den Ausbau des Breitbandanschlusses an den Schulen endgültig bewilligt beziehungsweise bereits verausgabt (bitte nach Bewilligung oder Ver ausgabung, Förderaufrufen und Schularten aufschlüsseln)? 4. Wie viele Anträge zum Abruf von Mitteln für den Breitbandausbau an Schulen wurden bisher gestellt und wie viele davon wurden bisher abgelehnt (bitte jeweils nach Förderaufrufen und Schularten aufschlüsseln)? 5. Sollten Anträge für den Breitbandausbau an Thüringer Schulen abgelehnt worden sein, was sind die Gründe dafür? 6. Ab wann können Fördermittel aus dem "DigitalPakt Schule" 2019 bis 2024 in Thüringen abgerufen werden? K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Muhsal (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/7803 7. Welche konkreten Maßnahmen werden in Thüringen im Rahmen der Umsetzung des "DigitalPakts Schu le" förderfähig sein? 8. Nach welchen Kriterien und nach welchem Bemessungsprinzip plant die Landesregierung die Förder mittel des "DigitalPakts Schule" zu vergeben? Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 23. September 2019 wie folgt beantwortet: Zu 1. und 2.: Die Landesregierung arbeitet aktuell an einer detaillierteren Aufstellung der Versorgungsraten in Thüringer Schulen. Bisher liegt keine vollständige Aufstellung vor. Einzelne verbliebene Schulträger und Breitband projektverantwortliche bereiten derzeit die Datenübermittlung abschließend vor. Zur Anzahl der bislang als förderfähig beschiedenen Schulen im Rahmen der Offensive "Digitales Klassenzimmer" wird auf die Ant wort zu Frage 4 und 5 verwiesen. Zu 3.: Die erbetenen Angaben liegen der Landesregierung nicht vor. Zu 4. und 5.: Im Rahmen der Offensive "Digitales Klassenzimmer" wurden im Zusammenhang mit der Förderung in "wei ßen Flecken" durch die zuständigen Gebietskörperschaften im Freistaat Thüringen Fördermittel für 753 Schu len beantragt. Bisher wurde kein Förderantrag für den Breitbandausbau an Schulen abgelehnt. Eine Aufschlüsselung zu Schularten und Förderaufrufen liegt der Landesregierung nicht vor. Zu 6.: Die Mittel aus dem DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 stehen ab sofort zur Verfügung. Ein Mittelabruf beim Bund setzt jedoch voraus, dass Mittel nur dann abgerufen werden können, wenn sie für die Zahlung bereits vorliegender Rechnungen, die im Rahmen bewilligter Vorhaben angefallen sind, benötigt werden. Die Schul träger bereiten gegenwärtig die Antragstellung vor. Anträge liegen der Landesregierung bisher nicht vor. Zu 7. und 8.: In Beantwortung beider Fragen wird auf die Verwaltungsvorschrift des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport zur Umsetzung des DigitalPakts Schule 2019 bis 2024 (DigitalPaktRichtlinie) vom 12. Juli 2019 verwiesen. Die DigitalPaktRichtlinie wurde im Thüringer Staatsanzeiger Nummer 32/2019 vom 12. Au gust 2019, S. 1239, veröffentlicht. Holter Minister Umsetzung "Digitalpakt Schule" und Offensive "Digitales Klassenzimmer" in Thüringen Ich frage die Landesregierung: Zu 1. und 2.: Zu 3.: Zu 4. und 5.: Zu 6.: Zu 7. und 8.: