18.06.2015 Drucksache 6/781Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 7. Juli 2015 Aktueller Sachstand beim Digitalen Landschaftsmodell 50 Die Kleine Anfrage 297 vom 4. April 2015 hat folgenden Wortlaut: Die Anforderungen an die Aussagekraft von Entscheidungsgrundlagen für die öffentliche Verwaltung und Politik nehmen stetig zu. Die Erhöhung der Aussagekraft und Sicherheit erfordert Datengrundlagen in einer hohen thematischen, räumlichen und zeitlichen Auflösung. Vor diesem Hintergrund und der Tatsache, dass die Datenverarbeitungsgeschwindigkeit von Computern kontinuierlich zunimmt, sind Datenprodukte der Landesverwaltung zu hinterfragen, welche in ihren Eigenschaften die thematische, räumliche und zeitliche Auflösung originärer Datenquellen in aufwändigen Arbeitsprozessen verringern. Der Attraktivitätsverlust von Daten, deren Auflösung verringert wurde, kann am Beispiel des Digitalen Landschaftsmodells 50 (DLM 50) nachvollzogen werden. Die Einnahmen aus der Bereitstellung aus DLM 50-Daten betrugen 2012 1.430,66 Euro, 2013 15,00 Euro und 2014 0,00 Euro. Ich frage die Landesregierung: 1. Sind die Entwicklungsarbeiten für die Modellgeneralisierung (DLM 50.1) und für die kartografische Generalisierung (DLM 50.2) vollständig abgeschlossen und wenn ja, seit wann ist die Thüringer Landesverwaltung in der Lage, selbstständig eine Modellgeneralisierung bzw. kartografische Generalisierung vollautomatisch, d.h. ohne manuelle Nachbearbeitung durchzuführen? 2. Welche Landesbehörden nutzen das DLM 50 für behördliche Tätigkeiten? 3. Mit welchen Methoden wird die nutzerorientierte Gestaltung sowie die Attraktivität des Dienstleistungsportfolios der datenbereitstellenden Behörde - hier Bereitstellung des DLM 50 - evaluiert? 4. Wie hoch war der finanzielle Gesamtbetrag nach Jahren aufgeschlüsselt des Freistaats Thüringen im Zeitraum 2002 bis 2015 für die notwendigen Entwicklungsarbeiten zur automatischen Generalisierung (DLM 50.1 und DLM 50.2)? 5. Wie hoch waren die Gesamtentwicklungskosten der Entwicklungsarbeiten zur automatischen Generalisierung (DLM 50.1 und DLM 50.2) im Gesamtentwicklungszeitraum? 6. Welche Vorteile bietet das DLM 50 vor dem Hintergrund der stetig wachsenden Datenverarbeitungsleistung von Computern, Servern oder Computerclustern gegenüber originären Datenquellen mit hoher Auflösung? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Krumpe (fraktionslos) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/781 7. In welcher Stückzahl wurden Druckerzeugnisse auf Basis des DLM 50 im Jahr 2014 von welchen Thüringer Landesbehörden angefordert? 8. Welche Vorteile bietet das DLM 50 vor dem Hintergrund der stetig wachsenden Anforderung in Bezug auf die Aussagegenauigkeit von politischen Entscheidungsgrundlagen und den daran geknüpften Mindestbedingungen hinsichtlich räumlicher und thematischer Datenschärfe? 9. Mit welchem Ergebnis denkt die Landesregierung gegebenenfalls im Zuge der internen Verwaltungsmodernisierung und den daran geknüpften Optimierungsprozessen hinsichtlich einer stärkeren Nutzerorientierung ihrer Dienstleistungen über die Einstellung des DLM 50-Produktionsbetriebs nach? 10. Wird innerhalb der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen über die Einstellung des Produktionsbetriebs von Karten und Daten in der Maßstabsebene 1:50.000 und damit über die Einstellung der Ableitung des DLM 50 diskutiert? 11. Welche personellen und materiellen Einsparungen würden sich bei einem Verzicht auf die Herstellung des DLM 50 einschließlich der Bereitstellung (Geoproxy, Kartendruck) ergeben (bitte Einsparpositionen tabellarisch auflisten)? 12. Welches Vorgehensmodell wurde für das begleitende IT-Projektmanagement für die Durchführung der Entwicklungsarbeiten angewandt? 13. Sind alle Entwicklungsarbeiten im geplanten Zeitraum erfolgt und falls nicht, welche Ursachen führten zur Überschreitung der geplanten Projektlaufzeit und um wie viele Jahre wurde die geplante Projektlaufzeit überschritten? Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft hat die Kleine Anfrage namens der Landesre gierung mit Schreiben vom 17. Juni 2015 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Die Bezeichnungen "DLM50.1" und "DLM50.2" werden im Rahmen der Arbeits gemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV) seit 2013 nicht mehr verwendet. Für Thüringen entspricht das modellgeneralisierte Digitale Landschaftsmodell (früher DLM50.1) den Standards des AdV-Produkts DLM50. Das kartografisch generalisierte Land schaftsmodell (früher DLM50.2) trägt keine explizite Bezeichnung mehr und stellt ein Zwischenergebnis bei der Erstellung einer Digitalen Topographischen Karte (DTK50 bzw. DTK100) aus dem DLM50 dar. Zu 1.: Die Entwicklungsarbeiten für die Modellgeneralisierung sind grundsätzlich abgeschlossen. Es gibt kleinere Optimierungen und Pflegearbeiten an dem zugrunde liegenden Programm. Das DLM50 wird seit dem Jahr 2005 vollauto matisch durch das Landesamt für Vermessung und Geoinformation (TLVermGeo) abgeleitet. Die Entwicklungsarbeiten für die kartografische Generalisierung sind noch nicht vollständig abgeschlossen . Derzeit laufen Teilprojekte im Rahmen der Imple mentierungspartnerschaft ATKIS-Generalisierung, der mit Thüringen zwölf Bundesländer angehören, die darauf abzielen, den Anteil der automatischen kartografischen Generalisierung so weit zu erhöhen, dass ein signifikant effizienteres und damit wirtschaftlicheres Arbeiten gegenüber der bisherigen Verfahrensweise durch den Einsatz des Programmpaketes möglich ist. Eine vollautomatische kartografische Generalisierung ohne jegliche manuelle Nachbearbeitung ist mit diesem Verfahren zu keiner Zeit angestrebt worden. Zu 2.: Das DLM50 wurde folgenden Ressorts für behördliche Tätigkeiten bereitgestellt: - Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft - Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz - Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft, 3 Drucksache 6/781Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Zu 3.: Das DLM50 ist ein Produkt, dessen Inhalt und Qualität durch die im Rahmen der AdV beschlossenen Produktstandards festgelegt wird. Die AdV evaluiert ihre Produkte im Rahmen der regelmäßig (ca. alle fünf Jahre ) stattfindenden Geodatenbedarfsanalysen (Kundenbefragung). Die letzte Analyse im Jahr 2012 hat keine neuen Erkenntnisse bezüglich des DLM50 ergeben. Zu 4.: 2002 bis 2008: 0,00 Euro 2009 23,01 Euro 2010 19.695,88 Euro 2011 18.218,38 Euro 2012 14.838,09 Euro 2013 14.571,88 Euro 2014 32.785,93 Euro 2015 9.840,42 Euro (bis 20. Mai 2015) Zu 5.: Die Gesamtentwicklungskosten des Forschungs- und Entwicklungsprojektes beliefen sich für Thüringen bislang auf 109.973,59 Euro. Zu 6.: Die Vorteile liegen sowohl bei der internen Verwendung in der Kataster- und Vermessungsverwaltung als auch bei der Nutzung durch Dritte. Intern wird für die Erstellung klein- und mittelmaßstäbiger Karten (DTK50 und DTK100) ein Datensatz benötigt , bei dem die Datenmenge des Basis-DLM so reduziert ist, dass hierauf die kartografische Generalisierung aufsetzen kann. Eine unmittelbare Herstellung der genannten Kartenwerke aus dem hochaufl ösenden BasisDLM heraus wäre nur mit einem großen manuellen Bearbeitungsaufwand und damit nicht effizient möglich. Für Dritte, denen Inhalt und Genauigkeit des DLM50 ausreichen, wäre es ein zusätzlicher Aufwand, originäre Datenquellen auf die tatsächlich benötigte Datenmenge zu reduzieren. Zu 7.: Im Jahre 2014 wurden an Thüringer Landeseinrichtungen 130 gedruckte Exemplare der DTK50 und 835 Exemplare der DTK100 abgegeben. Die Nutzung der digitalen Kartenwerke - beispielsweise über Geodatendienste - ist in diesen Zahlen nicht enthalten. Zu 8.: Für bestimmte Aufgabenbereiche in der Landesverwaltung, beispielhaft seien Raumordnung und Landesplanung genannt, sind der Inhalt und die Genauigkeit des DLM50 weiterhin ausreichend (siehe Antwort auf Frage 2). Weil das DLM50 das auf mittelmaßstäbige Anwendungen optimierte Produkt ist, ist es effizienter hierauf zurückzugreifen als auf hochauflösende Geobasisdaten. Zu 9.: Das DLM50 ist ein funktionierendes Beispiel dafür, wie in effizienter, automa tisierter und kostengünstiger Weise aus einem Basisprodukt (Basis-DLM) Folgeprodukte für die interne und externe Verwendung abgeleitet werden können. Eine Einstellung der Produktion des DLM50 wird daher nicht in Betracht gezogen. Zu 10.: Nein. Sowohl die Bundesverwaltungen als auch die Bundeswehr haben im Jahre 2015 den Bedarf an durch die Vermessungsverwaltungen der Länder hergestellten Digitalen Topographischen Karten im Maßstab 1:50.000 nochmals deutlich betont. 4 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/781 Zu 11.: Herstellung: Personell: keine (das Verfahren läuft vollautomatisch (siehe Antwort auf Frage 1)) Materiell: ca. 10.900 Euro/Jahr (Wartungskosten für die Software zur Modellgeneralisierung) Bereitstellung: Personell: ca. 10 Arbeitsstunden mittlerer Dienst/Jahr Materiell: vom Nutzer bereitgestellte Festplatten Eine Bereitstellung des DLM50 im Geoproxy erfolgt nicht, ebenso wenig eine Druckausgabe des DLM 50. Der genannten Einsparung müssten - hier nicht ermittelte - zusätzliche Kosten gegenübergestellt werden, die notwendig werden, um über andere technische Verfahren oder durch manuelle Bearbeitung die Digitalen Topographischen Kartenwerke DTK50 und DTK100 dann direkt aus dem Basis-DLM heraus zu erstellen (siehe Antwort auf Frage 6). Zu 12.: Für die programmtechnische Entwicklung der Modellgeneralisierung und der automatischen kartografischen Generalisierung haben sich zwölf Bundesländer in der Implementierungspartnerschaft ATKIS-Generalisierung zusammenge schlossen und einen Werkvertrag mit einer Entwicklungsfirma für kartografische Software abgeschlossen. Jedes Bundesland entsendet je eine/n Vertreter/-in in den übergeordneten Lenkungsausschuss, welcher die strategische Ausrichtung des Projektes vorgibt und in den Technischen Ausschuss für die fachlichen Fragestellungen. Zu 13.: Das Projekt ist bis Ende des Jahres 2016 terminiert. Erkenntnisse zu einer möglichen Überschreitung der Projektlaufzeit liegen bislang nicht vor. Keller Ministerin