10.10.2019 Drucksache 6/7840Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 23. Oktober 2019 Landesförderung für das Gewerbegebiet "Im Wolfsgraben" in Unterbreizbach, zweiter Bauabschnitt Die Kleine Anfrage 4108 vom 5. September 2019 hat folgenden Wortlaut: Das Land hat den zweiten Bauabschnitt des Gewerbegebiets "Im Wolfsgraben" in Unterbreizbach gefördert . Die Erschließung wurde im Jahr 2014 abgeschlossen. Gegenwärtig ist nur ein Teil des zweiten Bauabschnitts durch einen Investor belegt. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie hoch waren die Erschließungskosten für den zweiten Bauabschnitt des Gewerbegebiets "Im Wolfsgraben " in Unterbreizbach? 2. In welcher Höhe wurde die nachgefragte Erschließung durch das Land gefördert? 3. Welche Bestimmungen/Auflagen/Forderungen waren mit dieser Förderung verbunden und wie wurde diese bisher umgesetzt? 4. Mit welchen Ergebnissen wurde durch wen wann der Gewerbeflächenbedarf in der Gemeinde Unterbreizach ermittelt und welche Auswirkungen hatte diese Ermittlung auf die Erschließung des zweiten Bauabschnitts des nachgefragten Gewerbegebiets? 5. Wie ist derzeit der Auslastungsgrad des nachgefragten Gewerbegebiets? Welche Gründe gibt es nach dem Kenntnisstand der Landesregierung für den gegenwärtigen Auslastungsgrad des nachgefragten Gewerbegebiets? 6. Welche Auswirkungen hat der gegenwärtige Auslastungsgrad des nachgefragten Gewerbegebiets auf die gewährte Landesförderung für die Erschließung? Unter welchen Voraussetzung ist mit einem Widerruf /Teilwiderruf des Zuwendungsbescheids zu rechnen und wie wird dies begründet? 7. Welche Maßnahmen hält die Landesregierung für geboten, um den Auslastungsgrad des nachgefragten Gewerbegebiets zu erhöhen und wie wird dies begründet? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Kuschel (DIE LINKE) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/7840 Das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 9. Oktober 2019 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die Erschließungskosten für den zweiten Bauabschnitt des Gewerbegebiets "Im Wolfsgraben" in Unterbreizbach betrugen 3.707.907,00 Euro. Zu 2.: Die Höhe der Förderung belief sich auf 2.147.528,50 Euro (60 Prozent der förderfähigen Kosten). Zu 3.: Nach den Vorgaben des zum Zeitpunkt der Förderung gültigen Koordinierungsrahmens der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) vom 11. September 2009 sollen die geförderten Gewerbeflächen zielgerichtet und vorrangig förderfähigen Betrieben zur Verfügung gestellt werden . Die Flächen sollen dabei nach öffentlichen Verkaufsbemühungen zum Marktpreis an den besten Bieter veräußert werden. Der Zuwendungsempfänger hat zudem eine Zweckbindung für das geförderte Gewerbegebiet von 15 Jahren sicherzustellen. Mit dem Zuwendungsbescheid wurde der Zuwendungsempfänger darüber hinaus verpflichtet, vor dem ersten Mittelabruf einen Projektsteuerungsvertrag zu unterzeichnen und den Eigentumsnachweis für das Flurstück 1317/1 in der Gemarkung Unterbreizbach vorzulegen. Mit dem Verwendungsnachweis sollte zudem die öffentliche Widmung der zu bauenden Erschließungsstraße und der Verlauf der zukünftigen Leitungstrasse zur Kläranlage Unterbreizbach nachgewiesen werden. Alle Auflagen aus dem Zuwendungsbescheid wurden erfüllt. Die Prüfung des Verwendungsnachweises ergab keine Beanstandungen. Zu 4.: Das Vorhaben wurde dem Thüringer Landesverwaltungsamt als der zuständigen Bewilligungsbehörde seitens der Gemeinde im Jahr 2012 durch eine Fördervoranfrage für eine zu erschließende Nettofläche von 13,4 Hektar vorgestellt. Im Laufe des weiteren Verfahrens konnte der Flächenbedarf plausibilisiert werden. Ausschlaggebend waren dabei folgende Punkte: • Der erste Bauabschnitt des Gewerbegebiets war bereits im Jahr 2012 vollständig belegt. • Für eine Fläche von circa sieben Hektar lag der Antrag auf Errichtung eines Forschungszentrums durch ein regional bedeutsames Unternehmen vor. Der Freistaat Thüringen beabsichtigte, die Errichtung des Forschungszentrums zu fördern. • Der Zuschnitt und die Größe des Gewerbegebiets ergaben sich auf Grund der Hanglage und des angezeigten Flächenbedarfs und -standorts für das Forschungszentrum. • Die Gemeinde hat mit dem Förderantrag weitere Anfragen von Unternehmen zur Ansiedlung im zweiten Bauabschnitt vorgelegt. Die Gemeinde ging davon aus, dass die geplante Ansiedlung des Forschungszentrums Nachfolgeinvestitionen von Zulieferern nach sich zieht. Auf Grund der Ansiedlungsprognose hat das Thüringer Landesverwaltungsamt im August 2012 die Förderfähigkeit des Vorhabens bestätigt. Im Jahr 2013 wurde das Vorhaben in Abstimmung zwischen dem Thüringer Landesverwaltungsamt und dem Thüringer Wirtschaftsministerium gefördert. Zu 5.: Ausweislich der jährlichen Belegungsmeldung durch die Kommune waren zum Stand 31. Dezember 2018 im zweiten Bauabschnitt des Gewerbegebiets insgesamt 3,8 Hektar (circa 28,4 Prozent) belegt. Die Vermarktung liegt in der Verantwortung des Zuwendungsempfängers. Gründe, die gegen eine Vermarktung weiterer Flächen sprechen, sind der Landesregierung nicht bekannt. 3 Drucksache 6/7840Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Zu 6.: Der Auslastungsgrad hat auf die gewährte Landesförderung keinen Einfluss und stellt keinen Rückforderungsgrund dar. Ein Teilwiderruf kann nur bei einer Zweckentfremdung innerhalb der Zweckbindungsfrist erfolgen. Zu 7.: Es wird auf die Antwort auf Frage 5 verwiesen. Tiefensee Minister Landesförderung für das Gewerbegebiet "Im Wolfsgraben" in Unterbreizbach, zweiter Bauabschnitt Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: