11.10.2019 Drucksache 6/7843Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 25. Oktober 2019 Löschfahrzeuge für die Länder - Verteilung in Thüringen Die Kleine Anfrage 4095 vom 27. August 2019 hat folgenden Wortlaut: Laut einer Pressemeldung des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe hat im Juli dieses Jahres die Verteilung von mehr als 300 Löschfahrzeugen für die Bundesländer Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen als ergänzende Ausstattung begonnen. Weiter heißt es, der Bund übergibt die Fahrzeuge nach einem abgestimmten Schlüssel, um eine möglichst gleichmäßige Versorgung zu gewährleisten . Die Innenministerien der Länder bestimmen dann selbst, bei welchen Kreis- und Gemeindefeuerwehren die Fahrzeuge stationiert werden sollen. Ich frage die Landesregierung: 1. Wann ist mit der Verteilung im Freistaat Thüringen zu rechnen? 2. Wie viele Fahrzeuge bekommt der Freistaat Thüringen von den insgesamt 306 Löschfahrzeugen zur Verfügung gestellt? 3. Welche Möglichkeiten hatten beziehungsweise haben die Landkreise, sich für ein solches Fahrzeug zu bewerben und Vorschläge für die Stationierung zu unterbreiten? 4. Welches Gremium wird über die Verteilung entscheiden? 5. Nach welchen Kriterien wird über die Verteilung entschieden? 6. Gibt es bereits Vorschläge für eine Verteilung innerhalb Thüringens? Wenn ja, welche Kreis- beziehungsweise Gemeindefeuerwehren sind für ein solches Löschfahrzeug bereits vorgesehen? Wenn nein, wann ist mit der Bekanntgabe zu rechnen? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 10. Oktober 2019 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Gemäß § 13 des Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetzes ergänzt der Bund den Katastrophenschutz der Länder in den Aufgabenbereichen Brandschutz, Betreuung, ABC- und Sanitätswesen. K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Wirkner (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/7843 Grundlage dafür bildet ein im Jahr 2007 zwischen Bund und Ländern vereinbartes Ausstattungskonzept, das am 1. Januar 2008 in Kraft getreten ist. Das Ausstattungskonzept hat eine Laufzeit von 15 Jahren und soll grundsätzlich bis zum Jahr 2023 umgesetzt werden. Das langfristig aufgestellte Ausstattungskonzept soll den gewandelten Anforderungen des Zivilschutzes unter Berücksichtigung neuer Gefahren von nationaler Bedeutung gerecht werden und das Ehrenamt weiterhin stärken. Es orientiert sich an einem Gefahrenbild, wie es einem Verteidigungsfall heutiger Art und Prägung entsprechen würde, insbesondere räumlich begrenzt nach dem Gefahren- und Schadensbild einer Großschadenslage, wie sie insbesondere auch in Fällen asymmetrischer Konflikte zu erwarten wäre. Diese, den Ländern für den Zivilschutz zur Verfügung gestellte ergänzende Ausstattung steht den nach Landesrecht mitwirkenden und überwiegend ehrenamtlich strukturierten Einheiten und Einrichtungen zusätzlich für Aufgaben im Bereich des Katastrophenschutzes zur Verfügung. Ziel ist insbesondere die schwerpunktmäßige Ergänzung des Katastrophenschutzes der Länder für Sonderlagen , insbesondere CBRN-Gefahren (Chemische, biologische, radiologische und nukleare Gefahrenlagen ) und Massenanfall von Verletzten (MANV). Die Kernelemente bestehen aus • der standardisierten Ausstattung für CBRN-Gefahrenlagen mit der qualifizierten CBRN-Erkundung und Messleitung, der Dekontamination von Personen, • der Analytischen Task Force (ATF) zur Unterstützung der örtlichen Einsatzleitung mit Fachwissenschaftlern und Spezialmesstechnik bei komplexen CBRN-Lagen und • der Medizinischen Task Force (MTF) zur Unterstützung bei der Bewältigung eines Massenanfalls von Verletzten. Das gesamte Ausstattungskonzept umfasst bundesweit 5.421 Fahrzeuge aus den oben genannten Aufgabenbereichen . Derzeit ist mit 3.998 Fahrzeugen ein Ausstattungsgrad von 74 Prozent (bundesweit) erreicht. Thüringen erhält dabei insgesamt 203 Fahrzeuge vom Bund, wovon 159 Fahrzeuge bereits vorhanden sind. Zu 1.: Das derzeitige Verfahren für die Verteilung und Zuweisung von Fahrzeugen und Ausstattung des Bundes für den ergänzenden Katastrophenschutz der Länder zielt auf die Herstellung eines gleichmäßigen Ausstattungsstandes mit Fahrzeugen des Bundes, um den Interessen aller Länder gerecht zu werden. Die Zuweisung an die Länder erfolgt nach relativem Bedarf, das heißt je größer der Anteil an Fehlstellen ist, desto größer der relative Bedarf. Der Zeitpunkt der Festlegung einer Verteilung ist hierbei - mit dem Tag der Zuweisung - so spät gewählt, dass sämtliche Veränderungen im Verhältnis des Fahrzeugbestandes zwischen den Bundesländern, soweit sie zeitlich noch vor der Auslieferung einfließen können, Berücksichtigung finden. Die Länder werden vom Bund - zunächst unverbindlich - in der Regel sechs Monate im Voraus über die Beschaffungsplanung informiert. Die Zuweisung in Thüringen erfolgt in der Regel durch das Thüringer Landesverwaltungsamt an die Landkreise und kreisfreien Städte als Aufgabenträger im Katastrophenschutz, die wiederum nach Stellplatzund Einsatzkräftekapazität das Fahrzeug einer Feuerwehr/Hilfsorganisation zuordnen. Diese bestimmen selbst, welcher Standort und welche Organisation geeignet ist, das Fahrzeug zu übernehmen und im Einsatz zu führen. Generell werden Ersatzbeschaffungen durch den Bund erst dann durchgeführt, wenn die Wartungs- beziehungsweise Reparaturkosten den Schwellenwert nach Instandsetzungskostentabelle des Bundes übersteigen . Dabei liegt die Entscheidung zur Aussonderungswürdigkeit in Zuständigkeit der unteren Katastrophenschutzbehörden . Erst nach erfolgter Aussonderung ist die Möglichkeit einer mittel- bis langfristigen Ersatzbeschaffung der Fahrzeuge durch den Bund möglich. Der Freistaat Thüringen hat dabei keinen Einfluss auf den Zeitpunkt der Ersatzbeschaffung. Zu 2.: Eine genaue Prognose über die Anzahl der Fahrzeuge, die der Freistaat Thüringen aus der genannten laufenden Beschaffungsmaßnahme des Bundes erhalten wird, ist vor dem Hintergrund des oben beschriebenen Verfahrens zurzeit nicht möglich. 3 Drucksache 6/7843Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Zu 3.: Eine "Bewerbung" für ein Löschgruppenfahrzeug des Bundes ist im Zuweisungsverfahren (siehe Antwort zur Frage 1) nicht vorgesehen und als Entscheidungskriterium nicht genannt. Zu 4. und 5.: Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Zu 6.: Momentan gibt es keine Vorschläge für Standorte, da gegenwärtig nicht absehbar ist, wann Thüringen vom Bund berücksichtigt wird, welche Fahrzeuge bis dahin ausgesondert wurden und welche Strukturen und Standorte in der Gefahrenabwehr zu diesem Zeitpunkt zur Verfügung stehen. Erst wenn vom Bund die Information zur Zuweisung von Fahrzeugen an Thüringen vorliegt, kann konkret eine Prüfung und Entscheidung zum Standort erfolgen. Maier Minister Löschfahrzeuge für die Länder - Verteilung in Thüringen Ich frage die Landesregierung: Vorbemerkung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4. und 5.: Zu 6.: