11.10.2019 Drucksache 6/7845Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 25. Oktober 2019 Berufsbegleitende Qualifizierung von Verwaltungsmitarbeitern und Anerkennung von Abschlüssen - Teil I Die Kleine Anfrage 4085 vom 15. August 2019 hat folgenden Wortlaut: Die Thüringische Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie Erfurt (VWA) wirbt damit, wie auch in den vergangenen Jahren die Ostthüringer Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie Gera, künftige Führungskräfte in Wirtschaft und öffentlicher Verwaltung in sechssemestrigen berufsbegleitenden wirtschaftswissenschaftlichen und verwaltungswissenschaftlichen Studiengängen auf Hochschulniveau zu qualifizieren. Eine Verwaltungsgemeinschaft hat nach Kenntnis des Fragestellers in den vergangenen Jahren mehrere Mitarbeiter auf diesem Weg weiterbilden lassen. In Folge einer Prüfung des Landesrechnungshofes und unter Hinweis der Kommunalaufsicht soll die Verwaltungsgemeinschaft inzwischen darauf aufmerksam gemacht worden sein, dass dieses Studium keine Anerkennung für verwaltungsinterne Aufstiegsmöglichkeiten und die Besetzung bestimmter Führungspositionen finden würde. Da das Landesverwaltungsamt Gründungsmitglied der VWA ist und das Diplom unter anderem auch durch das Thüringer Innenministerium ausgestellt wird, bedarf es aus Sicht des Fragestellers hierzu einer Klarstellung, wofür dieser Studiengang tatsächlich in Thüringen anerkannt wird beziehungsweise geeignet ist und in welchem Verhältnis er zur Ausbildung des Fortbildungslehrgangs II - Verwaltungsfachwirt an der Thüringer Verwaltungsschule steht. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Wege der berufsbegleitenden Qualifizierung stehen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kommunal - und Landesverwaltung in Thüringen offen? 2. Welche Einrichtungen in Thüringen bilden für die Laufbahn zum gehobenen Dienst in der Kommunalund Landesverwaltung aus? 3. Welche Wege der berufsbegleitenden Qualifizierung stehen Quer- beziehungsweise Seiteneinsteigern der Kommunal- und Landesverwaltung in Thüringen offen? 4. Welche Einrichtungen in Thüringen bilden Quer- und Seiteneinsteiger für die Laufbahn zum gehobenen Dienst in der Kommunal- und Landesverwaltung aus? 5. Welche verwaltungsinternen Aufstiegsmöglichkeiten (Amtsleiter, Abteilungsleiter et cetera) eröffnen die in Frage 1 und 3 erfragten Qualifizierungsangebote den Mitarbeitern? 6. Wie viele Gemeinden in Thüringen haben nicht das erforderliche qualifizierte Personal um freiwerdende Führungspositionen intern besetzen zu können? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Tischner (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/7845 7. Ist Thüringen aus Sicht der Landesregierung vorbereitet auf Quereinsteiger im Verwaltungsbereich? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 9. Oktober 2019 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Das Wissen und die Fähigkeiten des (hoch)schulischen Lernens sowie der Berufsausbildung und der ersten Berufsjahre genügen zunehmend seltener, um die Aufgaben der gesamten Berufslaufbahn zu bewältigen . Deshalb werden verschiedene Aus-, Fort- und Weiterbildungen angeboten, wobei nicht jede dieser Maßnahmen zu einem berufsqualifizierenden Abschluss führt. Dazu gehören beispielsweise die Angebote des Jahresfortbildungsprogramms Thüringen, das für die Landesbediensteten zentral durch das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales aufgelegt und betreut wird. Das eigenständige Lernen wird durch die Bereitstellung von Materialien und E-Learning-Angeboten unterstützt. Nach dienstlicher Notwendigkeit und im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten können daneben Qualifizierungsangebote anderer Behörden , privater Anbieter sowie externer Bildungseinrichtungen in Anspruch genommen werden, so dass den Bediensteten insgesamt vielfältige Wege der beruflichen Qualifizierung, die bis hin zum beruflichen Aufstieg befähigen können, offenstehen. Daneben eröffnen die Bestimmungen des Thüringer Laufbahngesetzes (ThürLaufbG) die Möglichkeit, Beamte im Rahmen des Ausbildungs- oder des Praxisaufstiegs (vergleiche §§ 38 ff. ThürLaufbG) oder eines Laufbahnwechsels (§§ 45 und 46 ThürLaufbG) auf neue beziehungsweise höherwertigere Aufgaben vorzubereiten. Zu 2.: Derzeit eröffnen der Abschluss des an der Verwaltungsfachhochschule in Gotha eingerichteten Vorbereitungsdienstes nach der "Thüringer Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Laufbahn des gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienstes, Fachgebiet staatliche allgemeine Verwaltung und Kommunalverwaltung " (§ 10 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. a ThürLaufbG) sowie der Abschluss des Studiengangs "Öffentliche Betriebswirtschaft /Public Management" an der Hochschule Nordhausen (§ 10 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. b Thür- LaufbG) einen unmittelbaren Zugang zur Laufbahn des gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienstes. Inwieweit andere mit einem Bachelor oder einem gleichwertigen Abschluss absolvierte Studiengänge an Hochschulen in Verbindung mit einer hauptberuflichen Tätigkeit (§ 10 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. c ThürLaufbG) den Zugang eröffnen, bedarf einer Einzelfallprüfung. Zu 3. und 4.: Die in den Antworten zu den Fragen 1 und 2 dargestellten Möglichkeiten stehen selbstverständlich auch Quer- und Seiteneinsteigern zur Verfügung. Zu 5.: Die in den Antworten zu den Fragen 1 und 3 benannten Maßnahmen dienen der Fortbildung und damit vordergründig dem Erhalt beziehungsweise der Vertiefung der für die Wahrnehmung der dienstlichen Aufgaben erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten. Sie können darüber hinaus bei Beamten im Rahmen eines Aufstiegsverfahrens (Praxisaufstieg) dazu beitragen, die für die höhere Laufbahn erforderlichen Kenntnisse zu erwerben. Zu 6.: Konkrete Erkenntnisse darüber, inwieweit es den Gemeinden möglich ist, freiwerdende Führungspositionen, wie beispielsweise Stellen der Hauptamtsleitung, der Kämmerei und Ähnliches intern nachzubesetzen, liegen der Landesregierung nicht vor. Es ist jedoch anzunehmen, dass dies umso schwerer fällt, je geringer der Personalbestand innerhalb der jeweiligen Kommunalverwaltung ist. Zu 7.: Sowohl das Tarifrecht als auch das Beamtenrecht eröffnen verschiedene Möglichkeiten des Zugangs zum Verwaltungsbereich. Unter Berücksichtigung der hohen qualitativen Anforderungen muss das Ziel darin bestehen , das am besten geeignete Personal zu gewinnen. Maier Minister Berufsbegleitende Qualifizierung von Verwaltungsmitarbeitern und Anerkennung von Abschlüssen - Teil I Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3. und 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: