15.10.2019 Drucksache 6/7849Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 25. Oktober 2019 Vorfall in einem Abstimmungslokal im Zusammenhang mit dem Bürgerentscheid in der Stadt Plaue (Ilm-Kreis) am 18. August 2019 Die Kleine Anfrage 4088 vom 23. August 2019 hat folgenden Wortlaut: Laut einem Beitrag der Thüringer Allgemeinen, Lokalteil Arnstadt (TA Arnstadt) vom 19. August 2019 drohte am Vormittag des 18. Augusts 2019 im Zuge des Bürgerentscheids in Plaue ein Abstimmungsberechtigter, dass alle, die für Arnstadt stimmen, am Abend "im Zimmertal aufgehängt" würden. Im Zimmertal befindet sich ein jüdischer Friedhof. Von einer Anzeige wurde laut Zeitungsbeitrag abgesehen. Laut der Berichterstat tung der TA Arnstadt vom 20. August 2019 wurde daraufhin durch einen Bürger Anzeige bei der Polizei we gen Wahlbehinderung und Bedrohung erstattet. Die Stadt Plaue unterliegt der Rechtsaufsicht des Landes. Ich frage die Landesregierung: 1. Handelt es sich in diesem Zusammenhang um ein Offizialdelikt, welches von Amtswegen zur Anzeige gebracht werden muss und wenn ja, hat die Staatsanwaltschaft ein entsprechendes Verfahren einge leitet und wenn nein, warum nicht? 2. Aus welchen Gründen wurde trotz der Tatsache, dass der Bürger, welcher die Drohung vorgenommen hat, dem Wahlvorstand der Stadt Plaue namentlich bekannt war, durch den anwesenden Abstimmungs vorstand oder dem Abstimmungsleiter auf eine Anzeige verzichtet? 3. Welche rechtlichen Folgen ergeben sich aufgrund der ausgesprochenen Drohung möglicherweise auf den rechtmäßigen Ablauf und das rechtmäßige Zustandekommen des Ergebnisses des Bürgerentscheids? 4. Wie begründet die Landesregierung ihre Auffassung? 5. Welche rechtlichen Konsequenzen ergeben sich möglicherweise für den Abstimmungsvorstand bezie hungsweise dem Abstimmungsleiter aufgrund des Verzichts auf eine Anzeige? 6. Ist die zuständige Rechtaufsichtsbehörde aufgrund des Vorfalls in dem Abstimmungslokal aktiv gewor den und wenn ja, wann und in welcher Form? 7. Wenn nein, warum nicht? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Kuschel (DIE LINKE) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/7849 Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 14. Oktober 2019 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Wahlbehinderung (§ 107 in Verbindung mit § 108d Strafgesetzbuch) und Bedrohung (§ 241 Strafgesetz buch) sind sogenannte Offizialdelikte, die von Staatsanwaltschaft und Polizei gemäß § 152, § 160 Abs. 1 und § 163 Abs. 1 Strafprozessordnung von Amts wegen zu verfolgen sind. Vergehen der Bedrohung kön nen zwar grundsätzlich auch im Wege der Privatklage verfolgt werden (§ 374 Abs. 1 Nr. 5 Strafprozessord nung). Beim Zusammentreffen mit einem Offizialdelikt ist die Privatklage allerdings ausgeschlossen. Zu dem in der Vorbemerkung der Kleinen Anfrage geschilderten Sachverhalt wurde aufgrund einer Straf anzeige bei der Polizei ein Ermittlungsverfahren bei der Staatsanwaltschaft Erfurt eingeleitet. Das Ermitt lungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Zu 2. bis 7.: Die zuständige Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamts IlmKreis teilte in der Angelegenheit mit, dass es sich nach Aussage des Bürgermeisters der Stadt Plaue bei dem hier in Rede stehenden Sachverhalt um ei nen einzelnen Vorfall bei der Abstimmung gehandelt habe. Zum Zeitpunkt des Ereignisses seien keine wei teren Personen im Abstimmungslokal anwesend gewesen. Eine Beeinflussung von Abstimmenden während des Vorfalls lag damit nicht vor. Weder zum Abstimmungsverfahren noch im Hinblick auf das Abstimmungs ergebnis gab es Beschwerden oder Einwände seitens der Bürgerinnen und Bürger. Der Abstimmungsaus schuss hatte ebenfalls keine Einwände erhoben und über das Ergebnis der Abstimmung beschlossen. Die ses wurde im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Geratal/Plaue 30. Jahrgang, Nr. 17/36. Woche vom 6. September 2019 veröffentlicht. Rechtsaufsichtliche Maßnahmen von der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde waren daher nicht geboten. Maier Minister Vorfall in einem Abstimmungslokal im Zusammenhang mit dem Bürgerentscheid in der Stadt Plaue (Ilm-Kreis) am 18. August 2019 Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2. bis 7.: