17.10.2019 Drucksache 6/7857Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 29. Oktober 2019 Einflussnahme von Interessenvertretern auf den Gesetzentwurf der Landesregierung zum Thüringer Gesetz zum Klimaschutz und zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels (Thüringer Klimagesetz - ThürKlimaG -) und den darauf basierenden Vorschriften, weiteren Gesetzen und Rechtsverordnungen - Teil II Die Kleine Anfrage 4104 vom 28. August 2019 hat folgenden Wortlaut: Die Einflussnahme von Interessenvertretern auf den Inhalt eines Gesetzentwurfs geschieht nicht nur im Thüringer Landtag, sondern sie vollzieht sich auch bei der Landesregierung, etwa in den einzelnen Ministerien. Dort haben in den Beteiligungs- und Anhörungsverfahren Verbände et cetera außerhalb der Landesregierung als Interessenvertreter (im weiteren Text: externe Dritte) Möglichkeiten der Beeinflussung des Inhalts der gesetzlichen Regelungsvorschläge. Die Landesregierung kann und soll sich mit den in der Gesellschaft vorhandenen Auffassungen, Positionen und Interessen auseinandersetzen und diese im Rahmen der Erstellung von Gesetzentwürfen gegebenenfalls berücksichtigen. Dies muss jedoch für den Thüringer Landtag als Gesetzgebungsorgan und nicht zuletzt auch für die Öffentlichkeit offen ersichtlich sein. Die Mitglieder des Thüringer Landtags wissen aber nach Einschätzung des Fragestellers wenig Konkretes über die Erkenntnisquellen des Entwurfs des genannten Gesetzes. Insbesondere zu Erkenntnissen, die gegebenenfalls durch externe Dritte im Prozess der Erstellung des Gesetzentwurfs eingeführt wurden und auf denen die konkreten Regelungsvorschläge gegebenenfalls beruhen. Der Thüringer Landtag hat jedoch nach Auffassung des Fragestellers ein erhebliches Interesse daran, die Übernahme beziehungsweise positive Berücksichtigung der Vorschläge oder Stellungnahmen externer Dritter in dem Gesetzentwurf zu kennen. Der Thüringer Landtag kann nach Auffassung des Fragestellers erwarten, dass die Landesregierung von sich aus offenlegt, wenn aufgrund einer Stellungnahme oder Forderung externer Dritter ein konkreter gesetzlicher Regelungsvorschlag gegebenenfalls beruht und ob gegebenenfalls eine Norm entgegen der ursprünglichen vorgesehenen Fassung des Gesetzentwurfs nach der Verbändebeteiligung oder aufgrund anderweitig eingegangener Stellungnahme geändert worden ist. Ich frage die Landesregierung: Welche vereinbarten dienstlichen Kontakte (alle nicht bloß zufälligen oder privaten Gespräche und Treffen bei Veranstaltungen, Sitzungen, Beratungen, Dienstreisen et cetera) von Mitgliedern und/oder Vertreterinnen und Vertretern der Landesregierung (einschließlich Staatskanzlei) und der Landesministerien mit externen Dritten haben im Zusammenhang mit dem im Titel der Kleinen Anfrage genannten Gesetzesvorhaben K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Kießling (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/7857 (beispielsweise mit der lnitiierung, Erstellung, Änderung, Ablehnung, Vorbereitung, Ausarbeitung, Befassung , Beratung, Bewertung, Empfehlung oder Formulierung) mit welchem Ergebnis bezogen auf den Regelungsinhalt des Gesetzentwurfs stattgefunden (bitte tabellarisch aufgeführt mit Datum, Ort, teilnehmenden Personen und Thema beziehungsweise genauen Regelungsvorschlag des Gesetzentwurfs und unter Beantwortung der nachfolgenden Fragen)? a) Wann fand der Kontakt statt? b) Welcher externe Dritte beziehungsweise welche externen Dritten nahmen teil? c) Wer nahm auf Seiten der Landesregierung, der Staatskanzlei und/oder der Landesministerien teil? d) Welchen Formulierungsvorschlag, sonstigen Vorschlag, welche Stellungnahme oder Ähnliches im Zusammenhang mit dem Kontakt hat welcher externe Dritte beziehungsweise haben welche externen Dritten gegebenenfalls wann zu welchem konkreten Regelungsvorschlag des Gesetzentwurfs abgegeben? e) Wurde gegebenenfalls der in Frage d genannte (alternative) Formulierungsvorschlag oder Ähnliches im Gesetzentwurf positiv berücksichtigt und falls ja, inwieweit und ist dieser Umstand gegebenenfalls im Gesetzentwurf dokumentiert worden (bitte gegebenenfalls jeweils für jede Stellungnahme und jede alternative Formulierung einzeln ausführen)? f) Wurden Aufzeichnungen im Zusammenhang mit den jeweiligen Treffen angefertigt und wenn ja, welche (zum Beispiel Vorlagen zur Vorbereitung, Vermerke, Protokolle oder Ähnliches)? g) Auf wessen Initiative fand jeweils der Kontakt statt (Initiative der externen Dritten oder Stelle in der Landesregierung beziehungsweise im Landesministerium)? h) Hatte gegebenenfalls die beteiligte Stelle in der Landesregierung beziehungsweise im Landesministerium zum Zeitpunkt des jeweiligen Kontakts nähere Kenntnisse über den beziehungsweise die kontaktierten externen Dritten, wie beispielweise die Namen der für diesen tätigen Person beziehungsweise Personen , das Geschäftsfeld beziehungsweise den Tätigkeitsbereich und die jeweiligen finanziellen und/ oder wirtschaftlichen Interessen an dem Regelungsinhalt des Gesetzentwurfs und falls ja, welche genau (bitte einzeln ausführen)? i) Handelten nach Kenntnis der Landesregierung gegebenenfalls die externen Dritten beziehungsweise der externe Dritte in fremdem Auftrag und falls ja, haben sie beziehungsweise hat er diesen Umstand selbständig offengelegt oder wann und wie hat die Landesregierung das jeweils eigenständig festgestellt (bitte ausführen)? j) In wessen Auftrag handelten nach Kenntnis der Landesregierung gegebenenfalls die externen Dritten beziehungsweise der externe Dritte (bitte jeweils ausführen)? Das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 14. Oktober 2019 wie folgt beantwortet: Für die Mitglieder der Landesregierung, die Staatssekretärinnen/Staatssekretäre sowie die Bediensteten der Ministerien ist es Inhalt ihrer Aufgaben, während jeder Legislaturperiode mit zahlreichen Interessenvertretern aller gesellschaftlichen Gruppen Kontakte zu pflegen. Unter diesen ständigen Austausch fallen auch Gespräche und sonstige Formen der Kommunikation, die auch aktuelle Gesetzentwürfe zum Thema haben können. In diesem Zusammenhang ist es weder rechtlich geboten noch im Sinne einer effizienten öffentlichen Verwaltung leistbar, Informationen und Daten über sämtliche Austausche/Gespräche vollständig zu erfassen oder Dokumentationen darüber zu erstellen oder zu pflegen. Eine Verpflichtung zur Erfassung und Dokumentation sämtlicher geführter Gespräche besteht nicht und ist auch nicht erfolgt. Siegesmund Ministerin Einflussnahme von Interessenvertretern auf den Gesetzentwurf der Landesregierung zum Thüringer Gesetz zum Klimaschutz und zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels (Thüringer Klimagesetz - ThürKlimaG -) und den darauf basierenden Vorschriften, weiteren Gesetzen und Rechtsverordnungen - Teil II Ich frage die Landesregierung: