17.10.2019 Drucksache 6/7858Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 29. Oktober 2019 Einflussnahme von Interessenvertretern auf den Gesetzentwurf der Landesregierung zum Thüringer Gesetz zum Klimaschutz und zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels (Thüringer Klimagesetz - ThürKlimaG -) und den darauf basierenden Vorschriften, weiteren Gesetzen und Rechtsverordnungen - Teil III Die Kleine Anfrage 4105 vom 28. August 2019 hat folgenden Wortlaut: Die Einflussnahme von Interessenvertretern auf den Inhalt eines Gesetzentwurfs geschieht nicht nur im Thüringer Landtag, sondern sie vollzieht sich auch bei der Landesregierung, etwa in den einzelnen Ministerien. Dort haben in den Beteiligungs- und Anhörungsverfahren Verbände et cetera außerhalb der Landesregierung als Interessenvertreter (im weiteren Text: externe Dritte) Möglichkeiten der Beeinflussung des Inhalts der gesetzlichen Regelungsvorschläge. Die Landesregierung kann und soll sich mit den in der Gesellschaft vorhandenen Auffassungen, Positionen und Interessen auseinandersetzen und diese im Rahmen der Erstellung von Gesetzentwürfen gegebenenfalls berücksichtigen. Dies muss jedoch für den Thüringer Landtag als Gesetzgebungsorgan und nicht zuletzt auch für die Öffentlichkeit offen ersichtlich sein. Die Mitglieder des Thüringer Landtags wissen aber nach Einschätzung des Fragestellers wenig Konkretes über die Erkenntnisquellen des Entwurfs des genannten Gesetzes. Insbesondere zu Erkenntnissen, die gegebenenfalls durch externe Dritte im Prozess der Erstellung des Gesetzentwurfs eingeführt wurden und auf denen die konkreten Regelungsvorschläge gegebenenfalls beruhen. Der Thüringer Landtag hat jedoch nach Auffassung des Fragestellers ein erhebliches Interesse daran, die Übernahme beziehungsweise positive Berücksichtigung der Vorschläge oder Stellungnahmen externer Dritter in dem Gesetzentwurf zu kennen. Der Thüringer Landtag kann nach Auffassung des Fragestellers erwarten, dass die Landesregierung von sich aus offenlegt, wenn aufgrund einer Stellungnahme oder Forderung externer Dritter ein konkreter gesetzlicher Regelungsvorschlag gegebenenfalls beruht und ob gegebenenfalls eine Norm entgegen der ursprünglichen vorgesehenen Fassung des Gesetzentwurfs nach der Verbändebeteiligung oder aufgrund anderweitig eingegangener Stellungnahme geändert worden ist. Ich frage die Landesregierung: 1. Wann wurde gegebenenfalls das jeweilige Beteiligungsverfahren begonnen und welche Frist wurde dabei zur Abgabe der Stellungnahme gesetzt (bitte unter Angabe der Anzahl der Werktage zwischen dem Datum der Zuleitung und des Fristablaufs)? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Kießling (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/7858 2. Wurden bestimmten Verbänden oder externen Dritten noch vor der formalen Beteiligung Vorentwürfe, Eckpunkte oder ähnliche Vorarbeiten zu dem im Titel der Kleinen Anfrage genannten Gesetzesvorhaben zugeleitet und wenn ja, welchen und wann? 3. Wann wurde gegebenenfalls die Unterrichtung jeweils durchgeführt? Das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 14. Oktober 2019 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Das Beteiligungsverfahren wurde mit Schreiben vom 10. April 2017, welches an die Anzuhörenden versandt wurde, eröffnet. Die Frist zur Stellungnahme endete am 15. Mai 2017 (31 Werktage zwischen dem Datum der Zuleitung und des Fristablaufs), wobei nachträglich eingegangene Stellungnahmen ebenfalls in den Abwägungsprozess einbezogen wurden. Zu 2.: Eckpunkte und Referentenentwürfe wurden dem Beirat Thüringer Energiewende und dem Klimabeirat regelmäßig in den turnusmäßig stattfindenden Sitzungen (erstmals 10. Februar 2016 Beirat Thüringer Energiewende sowie 2. März 2016 Klimabeirat) während des Erarbeitungsprozesses vorgestellt. Darüber hinaus fand am 3. April 2017 eine Veranstaltung des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz mit dem Thema "Gemeinsam für gutes Klima" statt, in der ebenfalls über den Referentenentwurf mit Landtagsabgeordneten und Vertretern zahlreicher Interessenverbände und Unternehmen wie unter anderem Thüringer Energie AG, Industrie- und Handelskammer, Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft, Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Verband kommunaler Unternehmen, Stadtwerke und Gemeinde- und Städtebund Thüringen diskutiert wurde. Zu 3.: Auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2 wird verwiesen. Die Unterrichtung (Übersendung des Referentenentwurfs des Thüringer Klimagesetzes) des Landtags gemäß § 22 der Gemeinsamen Geschäftsordnung für die Landesregierung sowie für die Ministerien und die Staatskanzlei des Freistaats Thüringen erfolgte mit Schreiben vom 30. März 2017, welches am 3. April 2017 zugeleitet wurde. Siegesmund Ministerin Einflussnahme von Interessenvertretern auf den Gesetzentwurf der Landesregierung zum Thüringer Gesetz zum Klimaschutz und zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels (Thüringer Klimagesetz - ThürKlimaG -) und den darauf basierenden Vorschriften, weiteren Gesetzen und Rechtsverordnungen - Teil III Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: