19.06.2015 Drucksache 6/787Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 9. Juli 2015 Schulungen der Verkehrswacht in Thüringen Die Kleine Anfrage 289 vom 28. April 2015 hat folgenden Wortlaut: Infolge des noch ausstehenden Thüringer Landeshaushalts ist auch die kontinuierliche ehrenamtliche Arbeit der Verkehrswachten in Thüringen bis zur Verabschiedung des Haushalts gefährdet. Gerade im Hinblick darauf, dass die Mehrzahl der Schulungen der Verkehrswacht im Frühjahr und Sommer durchgeführt werden. Allein in meinem Wahlkreis können aufgrund des fehlenden Landeshaushalts bis Ende Mai 2015 voraussichtlich ca. fünfzehn Veranstaltungen zur Verkehrssicherheit nicht veranstaltet werden, da die dafür nötigen Kosten von ca. 15.000 Euro für Transport, Aufwandsentschädigungen, Miete für Simulatoren usw. von der Verkehrswacht Kyffhäuserkreis nicht vorfinanziert bzw. nicht fristgemäß beglichen werden können. Ich frage die Landesregierung: 1. Sind der Landesregierung vergleichbare Fälle in anderen Regionen in Thüringen be kannt, die aufgrund des fehlenden Landeshaushalts voraussichtlich keine Schulungen durch die Verkehrswacht vornehmen können? 2. Wie beurteilt die Landesregierung diesen Umstand im Hinblick darauf, dass Kinder und Jugendliche möglicherweise keine verkehrspädagogischen Schulungen erhalten, die zum Ziel haben, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und zur Unfallvermei dung beitragen sollen? 3. Können die anfallenden Kosten für die Präventionsmaßnahmen der Verkehrswachten zur Aufrechterhaltung des Schulungsauftrags der Landesverkehrswacht Thü ringen e.V. bzw. der Thüringer Kreisverbände mit Zustimmung des Haushalts- und Finanzausschusses des Thüringer Landtags genehmigt bzw. vorfinanziert werden? 4. Wie steht die Landesregierung zur Auflage der Kommunalaufsichten bei der Erstel lung von Haushaltssicherungskonzepten die Mitgliedschaften bei der Verkehrswacht aufzukündigen, obwohl die relativ geringe jährliche Beitragssumme als wichtiger Bestandteil der Aufrechterhaltung der Arbeitsfähigkeit der Verkehrswachten in keinem Verhältnis zu den umfangreichen positiven Auswirkungen in Ver kehrsprävention, -sicherheit und der Verminderung des Unfallgeschehens in den Gemeinden steht? 5. Wie soll sich nach Vorstellung der Landesregierung die finanzielle und ideelle Förderung der Verkehrswachten in Thüringen während der 6. Legislaturperiode entwickeln? K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Holbe (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/787 Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft hat die Kleine Anfrage namens der Landesre gierung mit Schreiben vom 18. Juni 2015 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Der Landesregierung ist nicht bekannt, dass auf Grund des noch ausstehenden Landeshaushalts für das Jahr 2015 Schulungen durch die Verkehrswachten nicht durchgeführt werden können. Laut Landesverkehrswacht Thüringen e.V. wurden bzw. werden alle für das erste Halbjahr 2015 geplanten Veranstaltungen , auch die der Verkehrswacht Kyffhäuser/Artern, entsprechend durchgeführt. Hierzu hat das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) u. a. auch den vorzeitigen Maßnahmebeginn für die Landesprojekte zugelassen. Zu 2.: Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Zu 3.: Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Zu 4.: Für alle Konsolidierungsmaßnahmen gilt, dass gemäß Ziffer B.1 der Verwaltungsvorschrift des Thüringer Innenministeriums zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes nach § 53 a der Thüringer Kommunalordnung oder § 4 des Thüringer Gesetzes über die kommunale Doppik (VV-Haushaltssicherung - ThürStAnz . 32/2012) die zuständige Rechtsaufsichtsbehörde zwar einzelne notwendige Maßnahmen vorschlagen kann, deren Umsetzung obliegt aber im Rahmen des verfassungsrechtlich garantierten Selbstverwaltungsrechts der Gemeinde. Dies bedeutet, dass die Gemeinde entscheidet, auf welche Weise sie die Konsolidierung erreicht. Im Übrigen befürwortet die Landesrgierung die Unterstützung der Verkehrssicherheitsarbeit der Landesverkehrswacht durch die Gemeinden. Zu 5.: Die Förderung zur Erhöhung der Verkehrssicherheit ist eine freiwillige Aufgabe des Landes. Die Landesregierung beabsichtigt, auch zukünftig die Landesverkehrswacht im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel institutionell zu fördern und die Projektförderung beizubehalten. Dabei werden die Verkehrssicherheitsprojekte , auch in Zusammenarbeit mit verschiedenen Behörden und Institutionen, weiterentwickelt und umgesetzt werden. Keller Ministerin