23.10.2019 Drucksache 6/7870Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 6. November 2019 Schlägerei am Engelsplatz in Jena Die Kleine Anfrage 4090 vom 23. August 2019 hat folgenden Wortlaut: Nach Medienberichten kam es am Sonntag, den 18. August 2019 in Jena zu einer größeren Schlägerei (ver gleiche Berichterstattung der Ostthüringer Zeitung vom 19. August 2019 mit der Überschrift "Größere Schlä gerei am Jenaer Engelsplatz"). Dabei sei ein Deutscher von drei Marokkanern zuerst verbal und dann auch körperlich attackiert worden. In diese Schlägerei hätten sich dann bis zu fünfzehn Personen aus einem na heliegenden Lokal eingemischt. Die Marokkaner seien im Anschluss noch von vier Personen aus der "Je naer Fanszene" verfolgt worden. Ich frage die Landesregierung: 1. Was hat sich bei diesem Vorfall genau ereignet? 2. Wie viele Ermittlungsverfahren wegen welcher Tatbestände wurden eingeleitet (bitte aufschlüsseln nach Tatverdächtigen, Alter, Staatsangehörigkeit sowie Zugehörigkeit zu einer bestimmten "Fanszene")? 3. Sind die Tatverdächtigen, gegen die Ermittlungsverfahren eingeleitet worden sind, bereits in der Vergan genheit polizeilich auffällig geworden (Vorstrafen, laufende Verfahren) und wenn ja, wegen welcher De likte (bitte nach Datum und Tatort aufschlüsseln)? 4. Wie viele Fans der Jenaer Fußballszene werden momentan als gewaltbereit eingestuft (bitte nach Ka tegorien und wenn vorhanden politischer Motivation aufschlüsseln)? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 22. Oktober 2019 wie folgt beantwortet: Vorbemerkungen: Der Vorfall ist Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen. Unter Hinweis auf Artikel 67 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen und § 477 Abs. 2 Satz 1 der Strafprozessordnung wird insbeson dere aus Datenschutzgründen (Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung nach Artikel 2 Abs. 1 in Verbindung mit Artikel 1 Abs. 1 Grundgesetz, Artikel 6 Abs. 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen, § 2 Abs. 7 Thüringer Datenschutzgesetz) und vor dem Hintergrund der im Strafverfahren zu beachtenden Un schuldsvermutung (Artikel 6 Abs. 2 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten) von weiteren als nachstehenden Angaben abgesehen (vergleiche auch Beschluss des Thüringer Oberver waltungsgerichts vom 5. März 2014, Az.: 2 EO 386/13). K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Muhsal (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/7870 Zu 1.: Am 18. August 2019 kam es in Jena auf dem Engelplatz zu einer Schlägerei. Nach bisherigen polizeili chen Erkenntnissen ging dem Folgendes voraus: Ein Beteiligter hatte ein Restaurant verlassen und wur de von drei männlichen Personen verbal attackiert. Daraus entwickelte sich in der Folge eine Schubserei. In einem anderen Lokal am Holzmarkt befand sich eine Gruppe Jenaer Fußballfans. Diese wurde auf die Schubserei aufmerksam. In der Folge soll diese Gruppe von bis zu 15 Personen mit Glasflaschen aus dem Lokal gekommen sein und es kam zu einer Schlägerei mit wechselseitiger Körperverletzung zwischen beiden Gruppierungen. Zu 2.: Nach bisherigem polizeilichen Ermittlungsstand wurden folgende Ermittlungsverfahren eingeleitet: Delikt Tatverdächtige Zugehörigkeit "Fanszene" Gefährliche Körperverletzung und Sachbeschädigung 27 Jahre, deutsch 47 Jahre, deutsch FC Carl Zeiss Jena FC Carl Zeiss Jena Gefährliche Körperverletzung, Beleidigung, Sachbeschädi gung 28 Jahre, marokkanisch 33 Jahre, marokkanisch unbekannt unbekannt Zu 3.: Es wird auf die Vorbemerkungen verwiesen. Zu 4.: Mit Rückblick auf die Saison 2018/2019 werden derzeit zirka 270 Personen der Jenaer Fußballfans als ge waltbereit eingestuft. Dieser Personenkreis wird unterteilt in zirka 200 gewaltbereite Personen (Kategorie B) und in zirka 70 gewaltsuchende Personen (Kategorie C). Statistische Angaben zur politischen Motivation der Personen liegen nicht vor. Maier Minister Schlägerei am Engelsplatz in Jena Ich frage die Landesregierung: Vorbemerkungen: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: