23.10.2019 Drucksache 6/7871Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 7. November 2019 Landesförderung für das Projekt "Soziales Zentrum" Unterbreizbach Die Kleine Anfrage 4109 vom 5. September 2019 hat folgenden Wortlaut: Die Gemeinde Unterbreizbach plant die Errichtung von Wohnungen im Rahmen des Projekts "Soziales Zentrum". Das Projekt soll auf dem ehemaligen BMK-Gelände im Ortsteil Unterbreizbach umgesetzt werden . Das Land hat in diesem Zusammenhang mit Mitteln aus dem Revitalisierungsprogramm in den Jahren 2016 und 2017 den Abriss der bestehenden Gebäude und die Beräumung der Grundstücke gefördert. Hinsichtlich der Förderung des Projekts hat die Gemeinde Gespräche mit der Thüringer Aufbaubank und dem Thüringer Landesverwaltungsamt geführt. Im März 2019 hat die Gemeinde beim Thüringer Landesverwaltungsamt einen Fördermittelantrag nach dem Innenstadtstabilisierungsprogramm gestellt. Das Vorhaben soll durch die gemeindeeigene Erneuerbare Energien Unterbreizbach GmbH realisiert werden. Ich frage die Landesregierung: 1. In welcher Höhe und mit welcher Zielstellung hat das Land im Rahmen des Revitalisierungsprogramms in den Jahren 2016 und 2017 den Abriss der bestehenden Gebäude und die Beräumung der Grundstücke auf dem ehemaligen BMK-Gelände in Unterbreizbach gefördert? 2. Welche Investitionsabsichten hat nach Kenntnis der Landesregierung die Gemeinde Unterbreizbach mit dem Projekt "Soziales Zentrum"? Unter welchen Voraussetzungen wäre das Projekt aus welchen Förderungsprogrammen in welcher Höhe förderfähig? 3. Welche Eigenmittel müsste die Gemeinde für die Projektumsetzung einsetzen und ist die Gemeinde hierzu leistungsfähig? 4. Unter welchen Voraussetzungen kann das Projekt "Soziales Zentrum" auch durch eine gemeindliche Gesellschaft umgesetzt werden? Welche Auswirkungen ergeben sich dabei auf die finanzielle Förderung? 5. Wie ist der aktuelle Bearbeitungsstand der von der Gemeinde beantragten Fördermittel aus dem Innenstadtstabilisierungsprogramm ? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Kuschel (DIE LINKE) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/7871 Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft hat die Kleine Anfrage namens der Landesre gierung mit Schreiben vom 21. Oktober 2019 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Das Vorhaben "Grunderwerb Gelände der ehemaligen EPOWIT Bautechnik und Rückbau der baulichen Anlagen" in Unterbreizbach wurde in den Jahren 2016 und 2017 mit insgesamt rund 127.000 Euro auf der Grundlage der Richtlinie zur Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung und der Revitalisierung von Brachflächen (FR ILE/REVIT), Teil C Maßnahme "Revitalisierung von Brachflächen" mit Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums bezuschusst. Als Nachnutzung der revitalisierten Fläche war laut Antrag "die Schaffung einer innerörtlichen Baufläche zur Errichtung einer altersgerechten Wohnanlage mit Infrastrukturunterlagerung" beabsichtigt. Laut Projektbeschreibung soll an dieser Stelle unter Einbeziehung des benachbarten Jugendclubs ein soziales und kulturelles Zentrum in der Gemeinde entstehen. Dabei soll neben altersgerechtem Wohnen auch die medizinische Versorgung der Bevölkerung gesichert werden. Zu 2.: Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Der Antrag auf Fördermittel für den Um- und Ausbau im Innenstadtstabilisierungsprogramm wurde durch die Gemeinde Unterbreizbach am 12. März 2019 gestellt, jedoch ohne Angabe der Höhe der beantragten Fördermittel, Finanzierungsplan, Aufwands- und Ertragsberechnung, Erklärungen und Ermächtigungen und Unterschriften. Die Angaben zu den Kosten sind unvollständig, eine Gesamtsumme wurde nicht eingetragen . Lediglich zu den neu zu schaffenden Wohnungen wurden vollständige Angaben gemacht. Die zur Antragstellung erforderlichen Unterlagen (zum Beispiel Teilwirtschaftlichkeitsberechnung) sind ebenso unvollständig . Eine Prüfung dieser Angaben durch die Bewilligungsstelle ist derzeit aufgrund der unvollständigen Unterlagen nicht möglich. Zu 3.: Die Gemeinde Unterbreizbach müsste nach der geltenden Richtlinie 20 vom Hundert der förderfähigen Gesamtkosten , folglich 763.600 Euro, als Eigenmittel erbringen. Zusätzlich sollen nach den Angaben die freifinanzierten Mietwohnungen und der Gewerberaum vollständig aus Eigenmitteln, also in Höhe von 1.448.200 Euro finanziert werden. Nach dieser Aufstellung wären als Eigenmittel somit 2.211.800 Euro erforderlich. Dem Antrag lag ein Schreiben der Kommunalaufsicht des Landratsamts Wartburgkreis vom 18. Dezember 2018 an die Gemeinde Unterbreizbach bei. Darin wird dargestellt, dass bei Mitteilung der weiteren Entwicklung der Gewerbesteuereinnahmen durch die Gemeinde bis zum 3. Januar 2019 eine möglicherweise positive Beurteilung der Genehmigungsfähigkeit von Verpflichtungsermächtigungen und Kreditaufnahmen erfolgen könnte. Allerdings wurde die Möglichkeit der Kreditaufnahme als nachrangiges Deckungsmittel bezeichnet , dem der Einsatz von Rücklagen vorausgehen sollte. Eine Stellungnahme neueren Datums liegt der Bewilligungsstelle nicht vor und wurde auch nicht angefordert, da die Gemeinde das Vorhaben durch eine private Gesellschaftsform ausführen lassen möchte. Zu 4.: Die Gemeinde hat die Erneuerbare Energien Unterbreizbach GmbH für die Ausführung des beantragten Vorhabens gegründet. Die Gemeinde Unterbreizbach hat der Bewilligungsstelle mit Schreiben vom 24. September 2019 mitgeteilt, dass mit Bescheid vom 27. August 2019 der Beschluss des Gemeinderats zur Änderung des Gesellschaftsvertrags der Erneuerbare Energien Unterbreizbach GmbH seitens der Kommunalaufsicht genehmigt wurde. Aufgrund der vorliegenden Genehmigung sollte in der Gemeinderatssitzung am 24. September 2019 der Grundsatzbeschluss zum Bau "Soziales Zentrum" gefasst werden. Bei einer Antragstellung durch die Erneuerbare Energien Unterbreizbach GmbH wären Fördermittel in gleicher Höhe wie bei Antragstellung durch die Gemeinde Unterbreizbach möglich. Voraussetzung für eine Förderung wären der Nachweis der Rechtsfähigkeit der GmbH, die Vorlage des Gesellschaftsvertrags, die Übertragung des Grundstücks an die GmbH und die Antragstellung durch die GmbH. Weitere Voraussetzungen für eine Förderung sind neben der Einhaltung der planerischen Vorgaben der Richtlinie der Nachweis der Finanzierbarkeit (Eigenmittelnachweis, für freifinanzierte Räume gegebenenfalls Angebote über Kapitalmarktdarlehen) und die Ausgeglichenheit bei der Aufwands- und Ertragsberechnung. 3 Drucksache 6/7871Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Außerdem ist die Förderung mit einer Verpflichtung des Bauherrn, die geförderten Wohnungen nur an Mieter mit Wohnberechtigungsschein zu vermieten, verbunden. Hier wurden seitens der Erneuerbare Energien Unterbreizbach GmbH bereits Möglichkeiten hinterfragt, die Belegungsbindung an andere Mietwohnungen zu übertragen. Diese Anfrage musste vorerst abschlägig beantwortet werden, da die Erneuerbare Energien Unterbreizbach GmbH keine eigenen zur Verfügung stehenden Ersatzwohnungen benennen konnte. Zu 5.: Der Antrag auf Fördermittel aus dem International Social Survey Programme ist derzeit nicht bearbeitbar, da kein gültiges Antragsformular sowie die Unterlagen zur Rechtsfähigkeit, Gesellschaftsvertrag, Eigentumsübertragung , Kostenberechnung und weitere Unterlagen fehlen. Der Nachweis der Baunebenkosten wurde bereits nachgereicht. Das Antragsformular und die fehlenden Unterlagen wurden von der Bewilligungsstelle mit Schreiben vom 16. September 2019 nachgefordert. Keller Minister Landesförderung für das Projekt "Soziales Zentrum" Unterbreizbach Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: