28.10.2019 Drucksache 6/7876Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 8. November 2019 Medienberichte zur "Vier-Tage-Woche" für Grundschüler in Kamsdorf - nachgefragt Die Kleine Anfrage 4123 vom 11. September 2019 hat folgenden Wortlaut: Anfang des Jahres 2019 sorgten deutschlandweite Meldungen zu einer "Vier-Tage-Woche" für Schüler der Grundschule Kamsdorf in der Gemeinde Unterwellenborn, Landkreis Saalfeld-Rudolstadt, für landesweite Aufregung und Unverständnis. Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hatte aufgrund der Medienberichte und meiner Mündlichen Anfrage in der Drucksache 6/6690, in der 137. Plenarsitzung des Thüringer Landtags am 31. Januar 2019 über die aktuelle Situation und die ergriffenen Maßnahmen zur Lösung der Probleme an der Grundschule Kamsdorf berichtet. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie stellte und stellt sich aktuell die Situation an der Grundschule Kamsdorf aus Sicht der Landesregierung dar? 2. Welche weiteren Maßnahmen hat die Landesregierung ergriffen, damit es zu einer langfristigen Lösung des Personalproblems an der Kamsdorfer Grundschule kommt? 3. Inwieweit hat die Landesregierung aus der Situation an der Kamsdorfer Grundschule Lehren gezogen und grundlegende Maßnahmen zur Vermeidung solcher Missstände an der Grundschule in Kamsdorf und an anderen betroffenen Thüringer Schulen eingeleitet? 4. Warum werden Referendare, die bereits im Herbst 2019 ihr Lehramtsstudium beenden, nicht schon mit Beginn des Schuljahres 2019/2020 in Thüringer Schulen beschäftigt? 5. Warum müssen diese Referendare ein halbes Jahr warten und stehen erst zum Schulhalbjahr 2019/2020 den Thüringer Schulen zur Verfügung? Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 25. Oktober 2019 wie folgt beantwortet: Zu 1.: An der Staatlichen Grundschule in Kamsdorf wurden im Schuljahr 2019/2020 acht Klassen gebildet. K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Kowalleck (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/7876 Klasse 1 Klasse 2 Klasse 3 Klasse 4 Klassen/Schüler 2/37 2/39 2/43 2/33 Für diese Klassen stehen im Stammpersonal formal elf Lehrerinnen und Lehrer und eine an die Schule abgeordnete Kollegin aus der Staatlichen Grundschule in Themar zur Verfügung. Gegenwärtig sind drei Personen längerfristig nicht an der Schule anwesend (Elternzeit, Langzeiterkrankung, Abordnung an die Staatliche Grundschule in Benshausen). Eine weitere Kollegin ist seit Schuljahresbeginn 2019/2020 erkrankt. Eine Kollegin wurde (aufgrund des Fehlens weiterer ausgebildeter Fachlehrer) ausschließlich im Unterrichtsfach Sport eingesetzt. Eine vom Staatlichen Schulamt für das Schuljahr 2019/2020 geplante Elternzeitvertretung konnte nicht zum Schuljahresbeginn besetzt werden. Somit standen zum Schuljahresbeginn für die acht Klassenleitungen nur sieben Personen (einschließlich der Schulleiterin) zur Verfügung. Aus diesem Grund musste eine Zusammenlegung von Klassen erfolgen. Gemäß § 45 Abs. 3 Thüringer Schulordnung kann der Unterricht vom Schulleiter fächerübergreifend, klassenübergreifend , klassenstufenübergreifend und zeitweise kursübergreifend eingerichtet werden. Die Schulleiterin der Schule hat sich für die klassenübergreifende Variante entschieden und die beiden vierten Klassen zu einer Klasse mit 33 Schülerinnen und Schülern zusammengelegt. Hätte sie von der klassenstufenübergreifenden Variante Gebrauch gemacht, gäbe es an der Schule sechs Klassen mit jeweils circa 25 Schülerinnen und Schülern. Zu 2.: Es konnte zwischenzeitlich eine Elternzeitvertretung eingestellt werden. Diese trat ihren Dienst an der Staatlichen Grundschule in Kamsdorf am 21. Oktober 2019 an. Des Weiteren ist ab dem 21. Oktober 2019 vorgesehen , den Sportunterricht in einigen Klassen zu reduzieren. Mit diesen Maßnahmen können die vierten Klassen wieder in zwei Klassen getrennt unterrichtet, die für den Sportunterricht vorgesehene Kollegin als Klassenleiterin eingesetzt und alle Stunden nach der Rahmenstundentafel der Grundschule (bis teilweise auf das Unterrichtsfach Sport) abgesichert werden. Zu 3.: Zur Beantwortung der Frage 3 wird auf die Ausführungen zur Großen Anfrage der Fraktion der CDU zur "Schul- und Unterrichtsqualität an Thüringer Schulen" (Drucksache 6/6976) zurückgegriffen. Zur Vermeidung von Unterrichtsausfall und der damit verbundenen Bereitstellung von ausreichendem Lehrpersonal wird auf die Vorbemerkung der Großen Anfrage (Drucksache 6/6976) verwiesen, insbesondere auf die Ausführungen zum "Thüringenplan" und den Punkten 1 bis 8. Ergänzend zu Punkt 4 wird darauf hingewiesen, dass Erzieherinnen und Erziehern mit Lehrbefähigung seit dem Beginn des Schuljahres 2018/2019 die Möglichkeit eröffnet wurde, in ihren Ausbildungsfächern Unterricht zu erteilen. Zur Lehrermotivation und -gesundheit wird auf die Antworten zu den Fragen 50 bis 60 der Großen Anfrage (Drucksache 6/6976) verwiesen. Am 12. August 2019 trat die novellierte Richtlinie des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport zur Einstellung in den Thüringer Schuldienst (Einstellungsrichtlinie) mit einer weitgehenden Öffnung der Einstellungsvoraussetzungen in Kraft, so dass beim Fehlen (geeigneter) Bewerberinnen und Bewerber nachrangig auch Bewerberinnen und Bewerber ohne vollständig abgeschlossene Lehrerausbildung eingestellt werden können. Darunter fallen auch die sogenannten Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger. Ausführungen hierzu befinden sich in den Antworten zu den Fragen 19 bis 21 der Großen Anfrage (Drucksache 6/6976). Des Weiteren können gemäß der Einstellungsrichtlinie vom 12. August 2019 nunmehr auch Bewerberinnen und Bewerber mit einem Fachhochschulabschluss, mit einem Bachelor-, Fachschul-, Meister - oder Technikerabschluss, ja sogar mit einem Berufsschulabschluss in bestimmten Schularten beziehungsweise Bereichen eingestellt werden, um die angespannte Personalsituation an den Thüringer Schulen zu kompensieren. 3 Drucksache 6/7876Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Zu 4. und 5.: Derzeit bestehen in Thüringen zwei Einstellungstermine: der 1. Februar und der 1. August eines jeden Jahres . Für jedes einzelne Verfahren zur Zulassung in den Vorbereitungsdienst wird im Vorfeld ein zeitlicher Ablauf festgelegt, der auch veröffentlicht wird. Die Veröffentlichung dieses zeitlichen Ablaufs erfolgt in einer Bekanntmachung und in einem Merkblatt, welche auch auf der Homepage des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport veröffentlicht sind. Eine Berücksichtigung aller Lehramtsstudierenden und insbesondere dabei der Studierenden für das Lehramt an Grundschulen, die an der Universität Erfurt studiert haben, im Zulassungsverfahren zum Einstellungstermin 1. August 2019 konnte nur dann erfolgen, wenn bis zu dem bekanntgegebenen Termin zur Nachreichung von Unterlagen - dies war der 23. Mai 2019 - die in § 4 Thüringer Verordnung über die Ausbildung und Zweite Staatsprüfung für die Lehrämter (ThürAZStPLVO) aufgeführten Unterlagen vollständig eingereicht wurden. Nach § 4 Abs. 3 Nr. 3 ThürAZStPLVO sind dem Antrag beglaubigte Kopien der Zeugnisse oder Diplome der in § 3 Abs. 1 ThürAZStPLVO aufgeführten Abschlüsse einzureichen. Da vielfach die Bewerber zum Zeitpunkt des Zulassungsverfahrens noch nicht über ihr endgültiges Zeugnis verfügen, wird auch eine vorläufige Bescheinigung zu dem Abschluss des Studiums, aus dem sich neben den studierten Fächern auch die Abschlussnote ergibt, akzeptiert. Das Zeugnis ist dann spätestens zum Einstellungstermin nachzureichen. Das Zulassungsverfahren begann Anfang Juni 2019 und endete mit dem Einstellungstermin 1. August 2019. Da seitens der Universität Erfurt die Bestehensbescheide erst im September erlassen und die Zeugnisse im Oktober übergeben werden, war es wegen der zum Zeitpunkt der Nachreichfrist nicht vorliegenden vorläufigen Bescheinigung zu dem Abschluss des Studiums nicht möglich, die Studierenden, die im Herbst 2019 ihr Lehramtsstudium beenden, im Zulassungsverfahren zum Einstellungstermin 1. August 2019 zu berücksichtigen und sie als Lehramtsanwärter1 einzustellen. Der nächste Einstellungstermin in den Vorbereitungsdienst ist der 1. Februar 2020. Zur Verbesserung des zeitlichen Übergangs vom Studium in den Vorbereitungsdienst werden künftig die Einstellungstermine angepasst . Im Jahr 2020 werden zusätzliche Einstellungstermine im Mai und November stattfinden. Holter Minister Endnote: 1 In Thüringen heißt es Lehramtsanwärter und nicht Referendar. Medienberichte zur "Vier-Tage-Woche" für Grundschüler in Kamsdorf - nachgefragt Ich frage die Landesregierung: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4. und 5.: Endnote: