29.10.2019 Drucksache 6/7880Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 13. November 2019 Novellierung des Thüringer Gesetzes zur Hilfe und Unterbringung psychisch kranker Menschen (ThürPsychKG) Die Kleine Anfrage 4120 vom 13. September 2019 hat folgenden Wortlaut: Im rot-rot-grünen Koalitionsvertrag vereinbarten die Vertragsparteien: "...die Novellierung des Thüringer Psychiatriegesetzes [soll] zügig vorangebracht werden." Seitdem sind sich Mitarbeiter und Patienten im Unklaren über ihre eigene Zukunft. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie ist der Stand der Novellierung des Thüringer Gesetzes zur Hilfe und Unterbringung psychisch kranker Menschen? Wie ist der Stand der Beratung? 2. Welche Anstrengungen hat die Landesregierung unternommen, um die Betroffenen über den Stand der Beratung zu informieren und damit die Ungewissheit über die eigene Zukunft zu minimieren? 3. Welche Anstrengungen unternimmt die Landesregierung, um die psychiatrische Versorgung sicherzustellen , auch im ländlichen Raum? 4. Mit welchen Mitteln unterstützt die Landesregierung die psychiatrischen Kliniken im Land (bitte aufschlüsseln nach Jahren seit dem Jahr 2013)? Das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 29. Oktober 2019 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Der Entwurf des Gesetzes zur Novellierung des Thüringer Gesetzes zur Hilfe und Unterbringung psychisch kranker Menschen (ThürPsychKG) befindet sich im hausinternen Abstimmungsprozess des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie. Zu 2.: Unter Anwendung des § 19 Abs. 2 der Gemeinsamen Geschäftsordnung für die Landesregierung sowie für die Ministerien und die Staatskanzlei des Freistaats Thüringen (ThürGGO) werden Informationen über Gesetzentwürfe erst nach der 1. Kabinettbefassung nach außen kommuniziert. Daher konnte bisher keine Informationsweitergabe an die Betroffenen erfolgen. K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Zippel (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/7880 Zu 3.: Die Sicherstellung der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung - und damit auch die Sicherstellung der ambulanten Versorgung durch ärztliche Psychotherapeuten und psychologische Psychotherapeuten - obliegt der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen. Aus der Versorgungsgradfeststellung vom 30. Juli 2019 ergibt sich, dass der Versorgungsgrad bei den Psychotherapeuten (ärztliche und psychologische Psychotherapeuten ) in allen Planungsbereichen über 100 Prozent liegt. Maßnahmen des Landes sind auf Grund der primären Zuständigkeit der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen und in Anbetracht der vorliegenden Versorgungsgradfeststellung deshalb nicht angezeigt. Die stationäre psychiatrische Versorgung wird in Thüringen durch vier Fachkliniken und acht Fachabteilungen sowie 26 Tageskliniken im Bereich der Erwachsenenpsychiatrie und -psychotherapie sichergestellt. Für den Bereich der Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie gibt es drei Fachkliniken und drei Fachabteilungen sowie zehn Tageskliniken. Die Bedarfsermittlung erfolgt im Rahmen der Krankenhausplanung nach der Hill-Burton-Formel. In der Formel berücksichtigt werden dabei die Determinanten Einwohnerzahl , Verweildauer, Krankenhaushäufigkeit und Bettennutzungsgrad (Auslastungsgrad). Eine Überprüfung findet gemäß § 4 Abs. 7 Thüringer Krankenhausgesetz (ThürKHG) alle zwei Jahre statt. Im Zuge der Aufstellung eines neuen Krankenhausplans (alle sechs Jahre) gibt es zudem regelmäßig Sachverständigengutachten , die ebenfalls zur Bedarfsanalyse beitragen. Die komplementäre psychiatrische Versorgung umfasst unter anderem Werkstätten, Tagesstätten, Wohngruppen und Wohnheime für psychisch erkrankte Personen. In Thüringen bestehen insgesamt 39 Wohnheime der Eingliederungshilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch - Sozialhilfe - davon befinden sich allein 32 im ländlichen Raum. Darüber hinaus sind in allen Landkreisen und kreisfreien Städten Sozialpsychiatrische Dienste gemäß § 4 ThürPsychKG bei den Gesundheitsämtern eingerichtet. Diese gewährleisten neben Unterbringungsverfahren in psychiatrischen Akutsituationen ebenso psychiatrische Kontakt- und Beratungsmöglichkeiten für Betroffene und Angehörige in den Kommunen. Hierzu bieten die Sozialpsychiatrischen Dienste gemäß § 4 Abs. 1 ThürPsychKG regelmäßige Sprechstunden und Hausbesuche an. Weiterhin arbeiten die Sozialpsychiatrischen Dienste mit allen weiteren Einrichtungen der psychiatrischen Versorgung zusammen und vermitteln bei Bedarf in vorhandene Angebote. Zu 4.: Das Land fördert Baumaßnahmen nach § 9 Abs. 12 Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) in Verbindung mit § 10 ThürKHG sowie nach § 9 Abs. 2 KHG in Verbindung mit § 13 ThürKHG. Folgende Maßnahmen wurden für psychiatrische Kliniken ab dem Jahr 2013 bewilligt: Einrichtung Jahr der Bewilligung Benennung der Maßnahme Summe in Tausend Euro HELIOS Fachklinik Hildburghausen 2014 Sanierung Brandschutz Haus 10 2.455,0 2014 Sanierung Brandschutz KJPP 955,0 2016 Sanierung der Küche und Speisenversorgung 2.035,0 Ökumenisches Hainich Klinikum Mühlhausen 2013 Neubau Logistikgebäude (Planungsleistungen) 340,0 2014 Umbau und Sanierung Haus 1 für Familientherapie 4.900,0 2014 Neubau Küche 10.402,3 2014 Umbau altes Küchengebäude (Planungsleistungen ) 340,0 2014 Sanierung Infrastruktur Bauabschnitt A 2 und A 8 6.204,3 2017 Umbau Haus 21 für Psychiatrie 3.271,3 2017 Sanierung Infrastruktur Teil B1 1.299,4 2017 Sanierung Infrastruktur Teil B2 367,3 Umfangreiche Baumaßnahmen an den anderen Fachkrankenhäusern sowie an psychiatrischen Fachabteilungen sind bereits in den Jahren vor 2013 abschließend gefördert worden. 3 Drucksache 6/7880Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Darüber hinaus erhalten die Krankenhäuser Zuweisungen nach § 9 Abs. 3 KHG in Verbindung mit § 12 ThürKHG (Pauschale Fördermittel). Die Psychiatrischen Fachkliniken haben in den Jahren 2013 bis 2019 folgende Zuweisungen erhalten: Einrichtung 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 Evangelische Lukas- Stiftung Altenburg 100.000 100.000 100.000 100.000 100.000 130.000 130.000 HELIOS Fachklinik Hildburghausen 198.034 207.936 297.051 346.560 366.601 492.955 492.955 Ökumenisches Hainich Klinikum Mühlhausen 313.992 329.992 470.988 549.486 592.897 867.014 867.014 Asklepios Fachklinikum Stadtroda 209.380 219.849 314.070 366.415 391.822 559.824 559.824 Auch die Krankenhäuser mit einer psychiatrischen Fachabteilung haben Zuweisungen nach § 9 Abs. 3 KHG in Verbindung mit § 12 THürKHG erhalten. Da hier jedoch keine fachabteilungsspezifische Förderung, sondern eine Berechnung anhand des Leistungsgeschehens des gesamten Krankenhauses erfolgt, kann eine Aufstellung entsprechend der Fragestellung nicht erfolgen. Werner Ministerin Novellierung des Thüringer Gesetzes zur Hilfe und Unterbringung psychisch kranker Menschen (ThürPsychKG) Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: