30.10.2019 Drucksache 6/7881Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 14. November 2019 Förderung des Projekts "Keltendorf" im Ortsteil Sünna der Gemeinde Unterbreizbach Die Kleine Anfrage 4107 vom 5. September 2019 hat folgenden Wortlaut: Seit dem Jahr 2004 besteht das historisch nachempfundene Keltendorf am Berg Öchsen im Ortsteil Sünna der Gemeinde Unterbreizbach. Das Projekt befindet sich auf einem Privatgrundstück. Die Gemeinde strebt den Kauf dieses Grundstücks an. Zwischen dem Grundstückseigentümer und der Gemeinde gibt es derzeit gerichtliche Auseinandersetzungen. Der Bau des Keltendorfs wurde vom Land finanziell gefördert. Nach In formation des Fragestellers ist das Keltendorf derzeit für Besucher nicht zugänglich. Ich frage die Landesregierung: 1. Wer ist nach Kenntnisstand der Landesregierung Eigentümer des Keltendorfs? 2. Wer betreibt nach dem Kenntnisstand der Landesregierung das Keltendorf? 3. Wer trägt nach Kenntnisstand der Landesregierung die laufenden Kosten der Bewirtschaftung des Kel tendorfs? 4. In welcher Höhe hat das Land wann das Projekt "Keltendorf" mit welcher Zielstellung gefördert? Wer war Zuwendungsempfänger? Welche Förderungsbedingungen waren mit der Landeszuwendung verbunden und wie sind diese Förderungsbedingungen umgesetzt? 5. Auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgte die Förderung des Projekts Keltendorf, befindet sich das Projekt doch auf einem Privatgrundstück? Wie wurde dieser Umstand bei der Gewährung der Förde rung berücksichtigt? 6. Ist es nach Kenntnis der Landesregierung zutreffend, dass das Keltendorf derzeit für Besucher nicht zu gänglich ist? Welche Gründe gibt es nach Kenntnis der Landesregierung hierfür? 7. Welche Auswirkungen hat die gegenwärtige Situation des Keltendorfs auf die gewährte Landesförde rung und wie wird dies begründet? 8. Welche Entwicklungspläne hat nach Kenntnis der Landesregierung die Gemeinde Unterbreizbach für das Projekt "Keltendorf"? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Kuschel (DIE LINKE) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/7881 Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 29. Oktober 2019 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die Gebäude gehören der Gemeinde Unterbreizbach. Zu 2.: Das Keltendorf wird derzeit vom Kelten-Hotel Sünna betrieben. Zu 3.: Laufende Kosten, wie zum Beispiel Strom, werden zum Teil von der Gemeinde, im Übrigen von dem Be treiber des Kelten-Hotels getragen. Zu 4.: Die Förderung des Projekts zur Errichtung eines historisch nachempfundenen Keltendorfs mit Erlebnis charakter in der Gemeinde Unterbreizbach, Ortsteil Sünna, diente vordergründig der Umsetzung neuarti ger und hochwertiger integrierter Strategien für eine nachhaltige Entwicklung des ländlichen Raums durch Schaffung von Bildungs- und Informationsmöglichkeiten vor Ort, die sich auf die gebietstypischen Poten ziale und Ressourcen orientieren. Die Gemeinde Unterbreizbach als Zuwendungsempfängerin hat aufgrund der Zuwendungsbescheide vom 24. August 2004 und 18. Mai 2005 einen Gesamtzuschuss in Höhe von 167.879 Euro erhalten. Die Zuwen dung erfolgte zweckgebunden und durfte nur für das in den Antragsunterlagen bezeichnete Projekt ver wendet werden. Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung waren § 44 Thüringer Landeshaushaltsordnung und §§ 48, 49 und 49a Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz, die dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften sowie die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung, einzuhalten. Darüber hinaus war die Zweckbindungsfrist als Mindestzeitraum für die zweckentsprechende Nutzung einzuhalten. Nach den Prüfvermerken des zuständigen Landwirtschaftsamtes Eisenach zum vorgelegten Verwendungsnach weis und der durchgeführten VorOrtKontrolle vom 7. Dezember 2004, 3. November 2005 und 30. Novem ber 2006 wurden die beantragten Maßnahmen ordnungsgemäß und vollständig durchgeführt und die Aus gabenseite des Finanzierungsplans eingehalten. Zu 5.: Die Förderung des Projekts "Keltendorf" erfolgte auf der Grundlage der "Richtlinie des Thüringer Ministeri ums für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt (TMLNU) zur Förderung von Maßnahmen nach der Ge meinschaftsinitiative für die Entwicklung des ländlichen Raums LEADER +" vom 8. Mai 2002 (Thüringer Staatsanzeiger Nr. 21/2002 vom 27. Mai 2002). Voraussetzung der Förderung nach dieser Richtlinie war, dass die Zuwendungsempfängerin gesicherte Nut zungsverhältnisse vorweisen konnte. Dabei konnte der Nachweis der gesicherten Nutzung neben einer Eigen tümerstellung am Grundstück auch mit einer Stellung als Erbbauberechtigter oder Pächter geführt werden. Die Gemeinde Unterbreizbach als Zuwendungsempfängerin hat mittels Pachtvertrag vom 9. August 2004 nachgewiesen, dass ihr auf den Grundstücken der Gemarkung Sünna, Flur 8, Flurstücke 722 und 723/2 eine Nutzung für die Errichtung und Unterhaltung von frühzeitlichkeltischen Behausungen und anderer Bau ten als Bestandteil eines Keltendorfs gestattet ist. Das Pachtverhältnis begann am 9. August 2004 und wur de auf die Dauer von zwölf Jahren mit einer jährlichen, automatischen Verlängerungsoption geschlossen. Zu 6.: Nach Kenntnis der Landesregierung ist das Keltendorf derzeit zugänglich. Zu 7.: Für die fortlaufende Beurteilung der Recht- und Ordnungsmäßigkeit der gewährten Landesförderung ist von maßgebender Bedeutung, dass für den Zeitraum der Zweckbindungsfrist die Fördermittel dem Zuwen dungszweck entsprechend verwendet werden und der Zuwendungszweck selbst erfüllt bleibt. 3 Drucksache 6/7881Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Die entsprechenden Zuwendungsbescheide vom 24. August 2004 und vom 18. Mai 2005 bestimmen für Baumaßnahmen eine Zweckbindungsfrist von zwölf Jahren ab Fertigstellung, für Inventar eine Zweckbin dungsfrist von fünf Jahren ab Lieferung. Die Prüfung des Endverwendungsnachweises nach Eröffnung des Keltendorfs am 13. August 2006 durch die Bewilligungsbehörde hat keine Anhaltspunkte für eine Beanstandung ergeben. Zwischenzeitlich durch geführte Kontrollen bezüglich der Einhaltung der Recht- und Ordnungsmäßigkeit der gewährten Landesför derung führten zu dem gleichen Ergebnis. Die Zweckbindungsfrist endete im Jahr 2018. Zu 8.: Nach den der Landesregierung vorliegenden Informationen erwägt die Gemeinde Unterbreizbach den Ver kauf des Keltendorfs an den Betreiber des Kelten-Hotels. Keller Ministerin Förderung des Projekts "Keltendorf" im Ortsteil Sünna der Gemeinde Unterbreizbach Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: Zu 8.: