30.10.2019 Drucksache 6/7883Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 19. November 2019 Geldwäsche und Spielsucht Die Kleine Anfrage 4124 vom 13. September 2019 hat folgenden Wortlaut: Durch eine Kleine Anfrage eines Abgeordneten der Fraktion der AfD des Landtags Sachsen-Anhalt kam heraus, dass es in Sachsen-Anhalt durch einen einzelnen LottoCard-Inhaber innerhalb eines Jahres einen Spieleinsatz von über einer Million Euro gab (vergleiche Drucksache 7/4637 des Landtags Sachsen-Anhalt ). Als Landesgesellschaft hat die Lotterie-Treuhandgesellschaft mbH Thüringen eine besondere Sorgfaltspflicht gegenüber möglicher Geldwäsche und der Suchtgefahr der Spieler. Neben Spieleinsatzbegrenzungen ist eine Kundenkarte (LottoCard) für Sportwetten von Nöten, um teilnehmen zu können. Durch die LottoCard registriert sich der jeweilige Kunde bei Lotto-Toto. Bei einem ODDSET-Spiel (Sportwetteneinsatz) werden dann die Daten elektronisch in München gesammelt. Somit wird garantiert, dass keine Minderjährigen teilnehmen können und Spielsucht sowie Geldwäsche erkannt werden müssten. Die Wichtigkeit dieser Sorgfaltspflicht wird durch das Thüringer Glücksspielgesetz besonders hervorgehoben. Ich frage die Landesregierung: 1. Nach welchen Kriterien werden Identifizierungsbögen durch den Kunden ausgefüllt? 2. Wie hoch müssen der Einzelspieleinsatz beziehungsweise die kumulierten Spieleinsätze sein, damit der Verdacht auf Geldwäsche beziehungsweise Spielsucht gegeben ist? 3. Wie viele Formulare zur Geldwäsche (Identifizierungsbogen) beziehungsweise Spielsucht wurden seit dem Jahr 2010 ausgegeben (bitte nach Bezirken der Lotto Gesellschaft aufschlüsseln)? 4. Auf welche Summe sind die Spieleinsätze bei Verwendung einer Lotto Card begrenzt? 5. Wie hoch war der höchste Spieleinsatz, der innerhalb eines Jahres auf einer LottoCard innerhalb Thüringens gespielt wurde? Hat dieser Spieler einen Identifizierungsbogen ausgefüllt oder wurde bezüglich einer möglichen Spielsucht aufgeklärt? Wurde diese LottoCard bereits in anderen Bundesländern verwendet (bitte aufschlüsseln nach Bundesland und jeweiligem Spieleinsatz pro Jahr)? 6. Bei wie vielen LottoCards wurden mehr als 100.000 Euro innerhalb eines Jahres als Spieleinsatz getätigt (bitte nach Orten und Lotto-Bezirken aufschlüsseln)? 7. Wie haben sich die Spieleinsätze im Bereich ODDSET-Spiel seit dem Jahr 2010 in den jeweiligen Bezirken entwickelt (bitte nach Bezirk, Jahr und Spieleinsatz aufschlüsseln)? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Kießling (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Finanzministeriums 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/7883 Das Thüringer Finanzministerium hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 30. Oktober 2019 wie folgt beantwortet: Vorbemerkungen Am 27. August 2019 wurden durch das Kabinett die Ausführungen zur Einstellung der Sportwette ODDSET in Thüringen zur Kenntnis genommen. Dementsprechend wurde unter Zustimmung der Thüringer Lotterieverwaltung die Einstellung der Sportwette ODDSET zum 31. Dezember 2019 eingeleitet. Dazu wurde unter anderem in Auflösungsvertrag mit allen Partnern der ODDSET-Kooperation am 19. September 2019 mit Wirkung zum 31. Dezember 2019 geschlossen. Nach aktuellem Stand wird daher ab dem 1. Januar 2020 die Sportwette ODDSET in Thüringen nicht mehr angeboten. Bei den mit der Frage 7 erbetenen Informationen handelt es sich nach Einstufung der Lotterie- Treuhandgesellschaft mbH Thüringen und der Thüringer Lotterieverwaltung um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Gesellschaft. Es ist nicht auszuschließen, dass die Offenlegung dieser Tatsachen für das Unternehmen wettbewerbliche Nachteile nach sich ziehen würde. Dies vorausgeschickt, sind die weiteren Fragen wie folgt zu beantworten: Zu 1.: Die Lotterie-Treuhandgesellschaft mbH Thüringen identifiziert Kunden, die an der Sportwette ODDSET teilnehmen , nach den folgenden Kriterien. 1. Die Teilnahme an Sportwetten des Unternehmens ist nur mit einer persönlichen Kundenkarte (im Folgenden Kundenkarte genannt) möglich. Bei der Beantragung der genannten Kundenkarte findet eine Identifizierung des Spielteilnehmers unter Vorlage eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises statt. Der Abgleich des Alters und anderer personenbezogener Daten wird durch geschultes Verkaufsstellenpersonal durchgeführt und mit einer Unterschrift bestätigt. Ohne die erfolgreiche Identifizierung erfolgt keine Ausstellung einer Kundenkarte; die Teilnahme an einer Sportwette ist somit ausgeschlossen. 2. Entsprechend den allgemeinen Sorgfaltspflichten nach § 10 Geldwäschegesetz führt die Lotterie-Treuhandgesellschaft mbH Thüringen bei Gewinnen oder Spieleinsätzen eines Spielers in Höhe von 2.000 Euro oder mehr pro Veranstaltungswoche eine erweiterte Identifizierung durch. Die Identifizierung umfasst folgende Punkte. • Erhebung der Kunden- und Ausweisdaten: Name, Vorname, Anschrift, Staatsangehörigkeit, Geburtsdatum , Geburtsort, Ausweis-Art, Ausstellungsbehörde und Ausstellungsdatum • Überprüfung der Kundendaten und -identität anhand des Original -Ausweises (Lichtbildabgleich) sowie Erstellung einer Kopie des Dokuments • Erkennen von Kunden, die nicht im eigenen wirtschaftlichen Interesse handeln, sondern für andere Sportwetten abschließen • Prüfung, ob diese Kunden sogenannte "Politisch exponierte Personen" (PeP) sind Zu 2.: Sowohl der Verdacht auf Geldwäsche als auch auf eine mögliche Glücksspielsucht begründen sich nicht ausschließlich aus einem festzulegenden Spieleinsatz. Für beide Szenarien sind Prüfschritte notwendig, welche im Einzelfall durchgeführt werden. Ein erster Indikator kann die Spielfrequenz oder Spieleinsatzhöhe sein. 1. Verdacht auf Geldwäsche Wie unter Antwort zu Frage 1 Nr. 1 beschrieben, findet eine erweiterte Identifizierung statt, wenn ein kumulierter Schwellenwert von 2.000 Euro erreicht ist. Die Daten zur Identifizierung werden dokumentiert und in regelmäßigen Abständen mit dem Geldwäschebeauftragten der Lotterie-Treuhandgesellschaft mbH Thüringen besprochen. Der Geldwäschebeauftragte überprüft das Spielverhalten (Frequenz, Einsätze und Gewinne, Art der Wetten, Muster und so weiter) des Kunden im Einzelfall und entscheidet über Folgeschritte . Besteht der Verdacht auf eine mögliche Geldwäsche, erfolgt eine Meldung über das GoAML- Portal an die Financial lntelligence Unit. Bei der Financial lntelligence Unit handelt es sich um die nationale Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen, die für die Entgegennahme, Sammlung und Auswertung von Meldungen über verdächtige Finanztransaktionen zuständig ist, bei denen ein Zusam- 3 Drucksache 6/7883Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode menhang mit Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung bestehen könnte. Die Financial lntelligence Unit ist organisatorisch im Geschäftsbereich der Generalzolldirektion Bonn angebunden. 2. Verdacht auf Glücksspielsucht Die Lotterie-Treuhandgesellschaft mbH Thüringen führt umfangreiche Maßnahmen zur Gewährleistung des Jugend- und Spielerschutzes durch und lässt diese regelmäßig durch unabhängige Experten aus dem Bereich Glücksspielsucht, -forschung und -hilfe evaluieren. Aus der Forschung geht hervor, dass die Höhe des Spieleinsatzes oder die Spielfrequenz nicht ohne Berücksichtigung der persönlichen finanziellen Situation zur Erkennung eines problematischen Spielverhaltens verwendet werden können. Über die tatsächliche finanzielle Situation der Kundschaft kann das Personal in den Annahmestellen nur Mutmaßungen anstellen. Hilfreicher dagegen können Merkmale sein, die im Umgang mit der Kundschaft beobachtet werden können. Die Lotterie-Treuhandgesellschaft mbH Thüringen nutzt deshalb bei der Schulung des Personals die zur Erkennung von Glücksspielsucht aufgeführten diagnostischen Merkmale im diagnostischen und statistischen Leitfaden psychischer Störungen (Diagnostic and Statistical Manual of Mental Disorders, DSM; 5. Auflage). Die Aufgabe des Personals besteht darin, bei erkannten Auffälligkeiten die betroffene Person anzusprechen beziehungsweise einen Hilfeflyer, anderes Informationsmaterial mitzugeben oder auf eine Hilfeeinrichtung zu verweisen; entscheidend ist dabei immer die Offenheit der betreffenden Person für das Thema. Sofern eine Information an die Lotterie-Treuhandgesellschaft mbH Thüringen erfolgt, geht diese dem Verdacht nach und leitet gegebenenfalls ein Sperrverfahren ein. Es wird weiter auf die unter Antwort zu Frage 1 beschriebene Durchführung des Identifizierungsverfahrens für die Teilnahme an Lotterien/Wetten mit besonderem Gefährdungspotential und die gegenüber dem Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales jährlich zu erfolgende Berichterstattung verwiesen. Zu 3.: Identifikationsbögen zur Umsetzung des Geldwäschegesetzes und Unterlagen zur Beurteilung eines problematischen Spielverhaltens wurden von der Lotterie-Treuhandgesellschaft mbH Thüringen seit dem Jahr 2010 in folgendem Umfang ausgegeben: Lotto-Bezirk / Landkreis Anzahl 70 / Altenburg 1 30 / Sonneberg 1 30 / Schmalkalden-Meiningen 1 80 / Saale-Orla-Kreis 1 80 / Weimarer Land * 1 20 / Ilm-Kreis 1 20 / Wartburgkreis 1 10 / Nordhausen 1 10 / Eichsfeld 2 40 / Weimarer Land * 1 40 / Erfurt 3 * Eine Grenze zwischen zwei Bezirken (Gebietsstellen der Lotterie-Treuhandgesellschaft mbH Thüringen) verläuft durch den Landkreis Weimarer Land. Die zur Überprüfung des persönlichen Spielverhaltens und der Begleitsituation ausgegebenen Unterlagen - mit denen die Lotterie-Treuhandgesellschaft mbH Thüringen Verdachtsfällen nachgeht - und deren nachfolgende Prüfung und Rücksprache mit den betreffenden Personen hat in jedem Fall eine Spielersperre nach sich gezogen, womit die Teilnahme an kundenkartenpflichtigen Spielen, damit auch ODDSET unmöglich ist. Es wird darauf hingewiesen, dass Unterlagen zur Überprüfung des persönlichen Spielverhaltens und Sperranträge durch die Kunden auch anonym in den Annahmestellen mitgenommen werden können. Zu 4.: Das Einsatzmaximum orientiert sich an der jeweiligen Spielart. Bei Sportwetten beträgt der Höchstwetteinsatz pro Wettauftrag 1.500 Euro und pro Wette 500 Euro. 4 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/7883 Zu 5.: Gemäß § 9 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag wird die Glückspielerlaubnis von der zuständigen Behörde für das Gebiet des jeweiligen Landes erteilt. LOTTO Thüringen steht für die Veranstaltung und Durchführung der öffentlichen Glücksspiele im Freistaat Thüringen. Dieser hat die Veranstaltung der öffentlichen Thüringer Glücksspiele der Thüringer Lotterieverwaltung übertragen. Die Thüringer Lotterieverwaltung hat die Lotterie -Treuhandgesellschaft mbH Thüringen per Geschäftsbesorgungsauftrag mit der technischen Durchführung dieser Glücksspiele beauftragt. Die in Thüringen eingesetzten Kundenkarten sind daher allein im Freistaat Thüringen verwendbar. Der bisherige höchste Betrag innerhalb eines Jahres bis 31. Dezember 2018 war: Höchster Jahresbetrag Identifikationsbogen ausgefüllt oder Spielsucht aufgeklärt 212.285 Euro (im Jahr 2016) Ja Zu 6.: Bei drei Kundenkarten wurde mehr als 100.000 Euro innerhalb eines Jahres als Spieleinsatz getätigt. Ort Lotto Bezirk/Gebietsstelle Suhl 30 Schmölln 70 Sonneberg 30 Zu 7.: Hierzu wird auf die Vorbemerkung verwiesen mit dem Hinweis, dass eine Beantwortung erfolgen kann, wenn auf eine Veröffentlichung als Drucksache verzichtet wird oder diese nur gegenüber dem Fragensteller erfolgt. Zum wettbewerblichen Nachteil ist auszuführen, dass gemäß § 1 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 2 Nr. 1 Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen ein Geschäftsgeheimnis vorliegt, wenn es sich um eine nur einem begrenzten Personenkreis zugängliche Information handelt, die daher von wirtschaftlichem Wert ist, es angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen durch das Unternehmen ergriffen wurden und ein berechtigtes Interesses an der Geheimhaltung besteht. Die hier geforderten Daten umfassen neben den konkreten Spieleinsätzen auch die Bezirke und Jahre, in denen sie entstanden sind. Neben der wirtschaftlichen Entwicklung der Spieleinsätze lässt sich dadurch auch das Spielverhalten von Kunden in den Bezirken ableiten. Dieses ist über Jahre nachvollziehbar und stellt für andere Bieter eine profunde Abschätzung über das noch bestehende Spielerpotential im Bereich der Sportwetten in Thüringen dar. Taubert Ministerin Geldwäsche und Spielsucht Ich frage die Landesregierung: Vorbemerkungen Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: